Sonderausgaben Musterklauseln
Sonderausgaben. Die Beiträge zu Ihrem Vertrag sind vom Sonderausgabenabzug nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) ausgeschlossen.
Sonderausgaben. Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie im Rahmen eines Höchstbetrages als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn Sie den Höchstbetrag bereits durch Ihre Beiträge zur Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft haben. Diese Sonderausgaben nach § 10 Absatz 1 Nummer 3a Einkommensteuergesetz (EStG) heißen sonstige Vorsorgeaufwendungen.
Sonderausgaben. Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie im Rahmen eines Höchstbetrages als Son- derausgaben in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen. Damit Sie Ihre Beiträge als Sonderausgaben geltend machen können, übermitteln wir jährlich die von Ihnen geleisteten Beiträge in Ihren Vertrag nach amtlich vorgeschriebe- nem Datensatz an die Zentrale Stelle. Dabei sind aber verschiedene Einschränkungen vorgesehen (§ 10 Absätze 2 bis 3 EStG): Die Beiträge zu Ihrem Vertrag dürfen grundsätzlich nicht in einem unmittelbaren wirt- schaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Es muss der als Sonderausgaben berücksichtigungsfähige Höchstbetrag für Aufwen- dungen zu Ihrer Altersvorsorge ermittelt werden. Dies geschieht in mehreren Schritten. Zunächst wird ein allgemeiner Höchstbetrag ermittelt. Danach erfolgt gegebenenfalls eine individuelle Kürzung dieses Höchstbetrages. Der so ermittelte Höchstbetrag kann nur zu einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt werden. In bestimmten Fällen wird dieser prozentuale Höchstbetrag um einen Abzugsbetrag gekürzt. Hierzu im Einzelnen: - Der Abzug von Sonderausgaben für die gesamten Aufwendungen zu Ihrer Altersvor- sorge ist zunächst begrenzt auf den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversi- cherung. Dieser steigt in der Regel jährlich. Im Jahr 2021 beträgt der Höchstbetrag für die gesamten Aufwendungen zu Ihrer Altersvorsorge 25.787 Euro für Alleinstehende. Für zusammen veranlagte Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner beträgt er 51.547 Euro. Neben den Beiträgen zu Ihrem Vertrag gehört zu den Aufwendungen zu Ihrer Altersvorsorge der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Ferner gehört hierzu in der Regel der Gesamtbeitrag zu berufsständischen Versor- gungseinrichtungen soweit diese den GRV vergleichbare Leistungen erbringen. Glei- ches gilt für landwirtschaftliche Alterskassen. - Sie sind während des ganzen bzw. eines Teils des Kalenderjahres nicht in der GRV oder einer vergleichbaren Versorgung pflichtversichert? Oder Sie sind auf Antrag be- freit? Ferner haben Sie im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit für den Fall Ihres Ausscheidens eine lebenslängliche Versorgung oder an ihrer Stelle eine Abfindung er- worben? Zu dieser Gruppe gehören z. B. Beamte, Richter oder Berufssoldaten. In die- sem Fall wird der Höchstbetrag für den Abzug von Sonderausgaben um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur GRV gekürzt. Gleiches gilt auch, wenn Sie bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Nachver...
Sonderausgaben. Beiträge zu Lebensversicherungen können in der Einkommensteuererklärung nicht mehr als sogenannte Topf-Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Sonderausgaben. (insbesondere Vorsorgeaufwendungen) Als Sonderausgaben können insbesondere Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Darunter fallen neben den Altersvorsorgeauf wendungen die sonstigen Vorsorgeaufwendungen - wie Beiträge zu Berufsunfähigkeits- oder Haftpflichtversicherungen und vor allem Beiträge zu den Kranken- und Pflegeversicherungen. Vorsorgeauf wendungen können grundsätzlich im Rahmen von Höchstbeträgen geltend gemacht werden. Diese betragen für Personen, die ihre Kran kenversicherung alleine finanzieren müssen und hierfür keine steu erfreien Leistungen erhalten, 2.800 Euro. Für alle anderen beträgt der Höchstbetrag 1.900 Euro. Sind die vom Steuerpflichtigen getragenen Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung jedoch höher, können diese anstelle des Höchstbetrags angesetzt werden. Um eine Basiskrankenversicherung handelt es sich, wenn sie zur Ab sicherung eines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus geleistet werden.
