Sonderausgaben Musterklauseln

Sonderausgaben. Die Beiträge zu Ihrem Vertrag sind vom Sonderausgabenabzug nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) ausgeschlossen. Wir zahlen Ihnen Kapital? Steuerpflichtig ist dann in der Regel nur der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Beiträge. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen sind bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Kapitalerträge 15 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei, soweit dieser aus Investmenterträgen stammt. Analog werden 15 % eines negativen Unterschiedsbetrags bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Kapitalerträge nicht berücksichtigt. Bei Entnahme von Teilbeträgen ziehen wir dabei nur die auf diese Versicherungsleistung entfallenden anteiligen Beiträge ab. Diese Erträge sind nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn Sie als steuerpflichtige Person die folgenden zwei Kriterien erfüllen. Sie haben das 62. Lebensjahr vollendet. Zusätzlich hat Ihr Vertrag seit mindestens 12 Jahren ohne wesentliche Vertragsänderung bestanden. Erhöhen Sie nachträglich wesentliche Vertragsmerkmale Ihres Vertrags, so entsteht in bestimmten Fällen steuerlich ein neuer Vertragsteil. Hierzu gehört zum Beispiel eine Erhöhung Ihrer Beiträge außerhalb der vereinbarten Dynamik. Nur für diesen neuen Vertragsteil beginnt die Vertragsdauer von mindestens 12 Jahren neu zu laufen. Dies ist für die Frage der hälftigen Ertragsbesteuerung bei Auszahlung Ihres Kapitals wichtig. Den ursprünglichen Vertragsteil vor der Änderung führen wir steuerlich unverändert fort. Im Todesfall zahlen wir Ihr Kapital steuerfrei aus. Die Ansprüche aus Ihrem Vertrag wurden von einem Dritten entgeltlich erworben? Dann ist die Auszahlung im Todesfall nicht steuerfrei. Ist dieser Dritte hingegen die versicherte Person bleibt es trotz des Erwerbes bei der Steuerfreiheit im Todesfall. Gleiches gilt, wenn die Ansprüche aus arbeits-, erb-, oder familienrechtlichen Gründen übertragen wurden. Wir zahlen Ihnen Kapital und dabei fallen steuerpflichtige Erträge an? Dann behalten wir die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag ein. Diese führen wir an das zuständige Finanzamt ab. Dies gilt auch für die Kirchensteuer ihrer Religionsgemeinschaft (beispielsweise die Evangelische Kirche). Hierfür fragen wir Ihre Kirchensteuerpflicht beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an. Sie gehören keiner Religionsgemeinschaft an? Es wird keine Kirchensteuer erhoben. Das BZSt informiert uns entsprechend. Sie möchten nicht, dass wir Ihre Religionszugehörigkeit erfahren? Dann können Sie bei...
Sonderausgaben. Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie im Rahmen eines Höchstbetrages als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn Sie den Höchstbetrag bereits durch Ihre Beiträge zur Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft haben. Diese Sonderausgaben nach § 10 Absatz 1 Nummer 3a Einkommensteuergesetz (EStG) heißen sonstige Vorsorgeaufwendungen. Im Todesfall zahlen wir Ihr Kapital steuerfrei aus. Die Ansprüche aus Ihrem Vertrag wurden von einem Dritten entgeltlich erworben? Dann ist die Auszahlung im Todesfall nicht steuerfrei. Ist dieser Dritte hingegen die versicherte Person bleibt es trotz des Erwerbes bei der Steuerfreiheit im Todesfall. Gleiches gilt, wenn die Ansprüche aus arbeits-, erb-, oder familienrechtlichen Gründen übertragen wurden.
Sonderausgaben. Sie sind unmittelbar begünstigt und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig? Dann können Sie die Beiträge zu Ihrem Vertrag in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben ansetzen. Dazu steht Ihnen ein Höchstbetrag von jährlich bis zu 2.100 Euro abzüglich der Zulage zur Verfügung. Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft? Dann steht Ihnen und Ihrem Partner der Sonderausgabenabzug separat zu. Dies gilt nur, wenn Sie beide unmittelbar zulage- berechtigt sind. Schöpfen Sie den Höchstbetrag nicht aus, so können Sie den verbleibenden Betrag nicht auf Ihren Partner übertragen. Sie sind mittelbar begünstigt und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig? Dann kann Ihr unmittel- bar begünstigter Partner Sonderausgaben bis zu 2.160 Euro abzüglich Ihrer beider Zulagen ansetzen. Schöpft Ihr Partner den Höchstbetrag nicht aus, steht Ihnen der verbleibende Betrag für Ihre Beiträge als Sonderausgabenabzug zur Verfügung. Damit Sie Ihre Beiträge als Sonderausgaben geltend machen können, übermitteln wir jährlich die von Ihnen geleisteten Beiträge in Ihren Vertrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die Zentrale Stelle. Das zuständige Finanzamt berücksichtigt den zusätzlichen Sonderausgabenabzug nur, wenn dieser Steuervorteil für Sie höher ist als Ihre Zulage. Das Finanzamt rechnet dann bei der Ermittlung der Ein- kommensteuer die Differenz aus Steuervorteil und Zulage an. Das zuständige Finanzamt teilt die Dif- ferenz der Zentralen Stelle mit. Verwendung und schädliche Verwendung AVB 16 16.1 01.21 Die steuerliche Förderung Ihres Vertrags setzt voraus, dass das darin enthaltene Vermögen für Al- tersvorsorge in einer bestimmten Form ausgezahlt wird. Dies ist der Fall, wenn wir Ihnen dieses Ver- mögen frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres auszahlen. Möglich ist auch, dass wir Ihnen dieses Vermögen ab Beginn Ihrer Altersrente aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem auszah- len. Außerdem muss die Auszahlung als monatliche Leistung erfolgen. Dies ist der Fall, wenn wir Ih- nen oder einem begünstigten Hinterbliebenen eine lebenslange Rente zahlen. Die oben beschriebene Möglichkeit zur Kapitalentnahme bezieht sich nur auf das geförderte Vermö- gen mit Zulagen. Dabei werden die erwirtschafteten Erträge und Wertsteigerungen miteingerechnet. Nicht gefördertes Kapital können Sie im Rahmen der Vertragsbedingungen hierfür ebenfalls entneh- men. Die im nicht geförderten Kapital enthaltenen Erträge sind zu besteuern, sobald wir Ihnen das Ka- pi...
Sonderausgaben. Die Beiträge zu Ihrem Vertrag sind vom Sonderausgabenabzug nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) ausgeschlossen. Wir zahlen Ihnen Kapital? Steuerpflichtig ist dann in der Regel nur der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Beiträge. Bei Entnahme von Teilbeträgen ziehen wir dabei nur die auf diese Versicherungsleistung entfallenden anteiligen Beiträge ab. Im Todesfall zahlen wir Ihr Kapital steuerfrei aus. Die Ansprüche aus Ihrem Vertrag wurden von einem Dritten entgeltlich erworben? Dann ist die Auszahlung im Todesfall nicht steuerfrei. Ist dieser Dritte hingegen die versicherte Person bleibt es trotz des Erwerbes bei der Steuerfreiheit im Todesfall. Gleiches gilt, wenn die Ansprüche aus arbeits-, erb-, oder familienrechtlichen Gründen übertragen wurden. Wir zahlen Ihnen Kapital und dabei fallen steuerpflichtige Erträge an? Dann behalten wir die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag ein. Diese führen wir an das zuständige Finanzamt ab. Dies gilt auch für die Kirchensteuer ihrer Religionsgemeinschaft (beispielsweise die Evangelische Kirche). Hierfür fragen wir Ihre Kirchensteuerpflicht beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an. Sie gehören keiner Religionsgemeinschaft an? Es wird keine Kirchensteuer erhoben. Das BZSt informiert uns entsprechend. Sie möchten nicht, dass wir Ihre Religionszugehörigkeit erfahren? Dann können Sie beim BZSt einen Sperrvermerk hinterlegen. Dieser Vermerk berührt die Kirchensteuerpflicht bei steuerpflichtigen Kapitalerträgen nicht. Bitte beachten Sie folgendes zum Sperrvermerk: - Er muss mindestens zwei Monate vor unserer Auszahlung dem BZSt vorliegen. Dann kann dieser berücksichtigt werden. - Formulare für den Widerspruch finden Sie auf der Internetseite des BZSt xxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx - und zwar unter dem Stichwort "Erklärung zum Sperrvermerk". - Wenn es diesen Sperrvermerk gibt, erhalten wir oder andere Stellen keine Religionsdaten von Ihnen. Wir werden dann keine Kirchensteuer für Sie abführen. - Das BZSt informiert Ihr zuständiges Finanzamt, sobald das Merkmal der Kirchensteuer angefragt wurde. Das Finanzamt wird Sie auffordern, eine Steuererklärung abzugeben. Darin müssen Sie Angaben zu Ihren steuerpflichtigen Kapitalerträgen machen. Sie erhalten von uns eine amtliche Bescheinigung über die abgeführten Steuern. Die Steuerschuld auf diese Kapitalerträge gilt mit dem Steuerabzug als abgegolten (Abgeltungsteuer). Beim Steuerabzug werden die Besonderheiten nach einem entgeltliche...
Sonderausgaben. (insbesondere Vorsorgeaufwendungen) Als Sonderausgaben können insbesondere Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Darunter fallen neben den Altersvorsorgeauf­ wendungen die sonstigen Vorsorgeaufwendungen - wie Beiträge zu Berufsunfähigkeits- oder Haftpflichtversicherungen und vor allem Beiträge zu den Kranken- und Pflegeversicherungen. Vorsorgeauf­ wendungen können grundsätzlich im Rahmen von Höchstbeträgen geltend gemacht werden. Diese betragen für Personen, die ihre Kran­ kenversicherung alleine finanzieren müssen und hierfür keine steu­ erfreien Leistungen erhalten, 2.800 Euro. Für alle anderen beträgt der Höchstbetrag 1.900 Euro. Sind die vom Steuerpflichtigen getragenen Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung jedoch höher, können diese anstelle des Höchstbetrags angesetzt werden. Um eine Basiskrankenversicherung handelt es sich, wenn sie zur Ab­ sicherung eines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus geleistet werden.
Sonderausgaben. Beiträge zu Lebensversicherungen können in der Einkommensteuererklärung nicht mehr als sogenannte Topf-Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Related to Sonderausgaben

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.