Sonstige Kosten. Mit sonstigen Kosten belasten wir Sie oder Ihren Versiche- rungsvertrag nur aus besonderen, von Ihnen veranlassten, Gründen (z.B. bei Ausstellung eines Ersatzversicherungs- scheins oder Beitragsverzug) zum pauschalen Ausgleich der durchschnittlich entstehenden Kosten. Einzelheiten dazu, ins- besondere zur jeweiligen Kostenveranlassung und -höhe, ent- nehmen Sie bitte unserer Gebührenübersicht (Gebührenüber- sicht – siehe Kapitel Überschussbeteiligung und Kosten der Allgemeinen Vertragsinformationen). Die dort genannten Kos- ten werden von uns regelmäßig überprüft und gegebenenfalls nach billigem Ermessen neu festgesetzt. Die jeweils aktuelle Gebührenübersicht können Sie auf unserer Internetseite ein- sehen. Gerne teilen wir Ihnen die sonstigen Kosten auf An- frage auch jederzeit mit. Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir das Entstehen und die Höhe dieser Kosten nachweisen. Können Sie nachwei- sen, dass in Ihrem Fall keine Kosten entstanden sind, dann entfallen diese; können Sie nachweisen, dass geringere Kos- ten entstanden sind, dann werden diese entsprechend Ihrem Nachweis herabgesetzt.
Sonstige Kosten. Sonstige Kosten für den Mieter fallen insbesondere in folgenden Fällen an: Fährt der Mieter mit dem Reisemobil mehr als die im Mietvertrag vereinbarte maximale Kilometerzahl, so werden ihm pro gefahrenen Mehrkilometer 38ct berechnet. Gibt der Mieter dem Vermieter das Reisemobil zurück, ohne vorher das Fahrzeuginnere ausreichend gereinigt zu haben, so berechnet der Vermieter dem Mieter für die Reinigung des Fahrzeuginneren eine Reinigungspauschale. Das gleiche gilt, wenn der Mieter das Reisemobil zurückgibt, ohne vorher die Toilette und den Fäkaltank ausreichend gereinigt zu haben. Die für die Innenreinigung und die Toiletten-/Fäkaltankreinigung jeweils vom Mieter zu bezahlende Pauschale ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Nachweis, dass dem Vermieter lediglich ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Mieter unbenommen. Der Vermieter übergibt dem Mieter das Reisemobil in voll-betanktem Zustand und muss vom Mieter vollbetankt zurück-gegeben werden. Gibt der Mieter das Reisemobil nicht vollbetankt zurück, so berechnet der Vermieter dem Mieter die Kosten für das Volltanken des Reisemobiles gemäß aktueller Preisliste. Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände werden dem Mieter berechnet, sofern dieser die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat. Weitere vom Mieter zu tragende Kosten, insbesondere Gebühren und Entgelte, können sich auch aus der jeweils aktuellen Preisliste ergeben.
Sonstige Kosten. Für bestimmte Geschäftsvorfälle erheben wir zu- sätzliche Kosten. Diese Kosten betragen bei • Erstellen eines Ersatz- Versicherungsscheins 25 Euro, • Bearbeitung von Rückläufern im Lastschriftverfahren mangels Kontendeckung und bei erloschenem Konto 10 Euro, • Umstellung der Beitragszahlung auf Überweisung/Rechnung (aus- schließlich bei Verträgen der betrieblichen Vorsorge) jährlich 12 Euro. Kosten, die uns von dritter Seite in Rechnung gestellt werden (z. B. für Lastschriftrückläufe, Finanztransaktionskosten/-abgaben), belasten wir Ihnen ebenfalls. Wir behalten uns vor, diese Kos- ten auch ohne Einzelnachweis pauschal geltend zu machen. Wir belasten Sie aber nur dann mit Kosten, wenn dies gesetzlich zulässig ist. Kosten, die wir für ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Gesundheitsprüfung übernommen haben, können wir von Ihnen verlangen, wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen und wir deshalb vom Vertrag zurücktreten.
Sonstige Kosten. Für bestimmte Geschäftsvorfälle erheben wir zu- sätzliche Kosten. Diese Kosten betragen bei • Bearbeitung von Rückläufern im Last- schriftverfahren mangels Kontendeckung und bei erloschenem Konto zehn Euro. • Bei Beitragszahlung per Rechnung verlangen wir die Portokosten zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von drei Euro. Kosten, die uns von dritter Seite in Rechnung gestellt werden (z. B. für Lastschriftrückläufer, Finanztransaktionskosten/-abgaben, Steuern) belasten wir Ihnen ebenfalls. Wir behalten uns vor, diese Kosten auch ohne Einzelnachweis pau- schal geltend zu machen. Kosten, die wir für ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Gesundheitsprüfung übernommen haben, können wir von Ihnen verlangen, wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen und wir deshalb vom Vertrag zurücktreten. Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschale an dem bei uns regelmäßig entstehenden Auf- wand orientiert. Sofern Sie uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegenden Annah- men in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutref- fen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nach- weisen, dass die Pauschale der Höhe nach we- sentlich niedriger zu beziffern ist, setzen wir sie entsprechend herab.
Sonstige Kosten. Es werden berechnet für: netto brutto
Sonstige Kosten. 9.1. Die Kosten für die Zustellung und Abholung des Equipments sowie die Kosten der Zustellung der Speisen und Getränke sind im Preis inkludiert.
Sonstige Kosten. (7) Über die Absätze 1 bis 7 hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach den gesetzlichen Vorschriften aus- drücklich zulässig ist.
Sonstige Kosten. Der Partner entschädigt SAP für alle angemessenen, im Voraus (vom Partner schriftlich) genehmigten Reisekosten und zugehörige Ausgaben, die SAP beim Leisten von Support oder Erbringen von Services in Rahmen dieses oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstehen.
Sonstige Kosten. Von den Abschnitten I. bis IV. unberührt bleiben gesetzliche Schadenersatzansprüche.
Sonstige Kosten. Folgende Kosten sind von den Schulgebühren nicht abgedeckt und daher bei Bedarf gesondert zu zahlen: - Kosten für mehrtägige Klassenfahrten - Kosten für sonstige Ausflüge (z.B. Tagesausflüge, Teilnahme an Wettbewerben) - Kosten für die Schulverpflegung - Kosten für außergewöhnliche Kunstmaterialien