Spezialist an der Frankfurter Wertpapierbörse Musterklauseln

Spezialist an der Frankfurter Wertpapierbörse. Zudem soll die ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank, Frankfurt am Main, („ICF“) als sog. Spezialist an der Frankfurter Wertpapierbörse für die künftige Einbeziehung und den Handel der Aktien im Freiverkehrssegment Quotation Board der Frankfurter Wertpapierbörse fungieren. Der Spezialist ist mit der Durchführung des dortigen Einbeziehungsverfahrens beauftragt und soll anschließend während der Handelszeit an der Frankfurter Wertpapierbörse Geld- und Brieftaxen mit Volumen in das Handelssystem einstellen; dabei kann der Spezialist, in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen, durch Selbsteintritt für zusätzliche Liquidität sorgen. Der Spezialist erhält von der Gesellschaft für seine Tätigkeiten eine marktübliche Vergütung. Interessenkonflikte bestehen insoweit nicht.