Spezielle Risiken von Index / Partizipations-Zertifikaten Musterklauseln

Spezielle Risiken von Index / Partizipations-Zertifikaten. Index-/Partizipations- Zertifikate verfügen typischerweise über keinen Schutzmechanismus und Anleger nehmen an einer negativen Wertentwicklung der Basiswerte daher zumindest wie bei einem direkten Investment in diese Basiswerte teil. Anleger gehen beim Erwerb eines Index-/Partizipations-Zertifikate dasselbe Risiko wie bei einem direkten Investment in die maßgeblichen Basiswerte ein und können bei negativer Entwicklung der Basiswerte ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren (Totalverlust). Spezielle Risiken von Bonus-Zertifikaten. Bonus-Zertifikate sind sehr riskante Investments. Eine nachteilige Entwicklung der Basiswerte kann den Verlust des ganzen investierten Kapitals bedeuten. Die Bonus-Zahlung ist ungewiss. Ein Bonus-Zertifikat birgt im Vergleich zu einer Direktinvestition in die Basiswerte ein größeres Verlustrisiko. Eine Kursänderung oder das Ausbleiben einer vom Anleger erwarteten Kursänderung der zugrunde liegenden Basiswerte kann den Wert des Bonus-Zertifikats überproportional mindern, im Extremfall bis hin zur Wertlosigkeit (Totalverlust). Spezielle Risiken von Express-Zertifikaten. Die Laufzeit von Express-Zertifikaten ist ungewiss. Wenn der Basiswert an einem der Beobachtungstage mindestens auf Höhe des vorab definierten Auszahlungs- bzw. Tilgungslevels schließt, erfolgt automatisch eine vorzeitige Rückzahlung der Express-Zertifikate und Schuldverschreibungsinhaber haben keinen Anspruch auf ein Investment der durch die Rückzahlung erhaltenen Mittel zu denselben oder besseren Konditionen. Wird das Tilgungslevel des Basiswerts(-korbes) an den definierten Bewertungstagen während der gesamten Laufzeit nicht erreicht und notiert der Basiswert am finalen Bewertungstag nicht über einer bestimmten Barriere können Schuldverschreibungsinhaber erhebliche Verluste erleiden. Spezielle Risiken von Discount-Zertifikaten. Discount-Zertifikate sind riskante Investments; ein Totalverlust ist möglich. Die Höhe des maximalen Gewinns von Discount-Zertifikaten ist beschränkt.
Spezielle Risiken von Index / Partizipations-Zertifikaten. Eine Beschreibung der Funktionsweise der Index / Partizipations-Zertifikate findet sich in Punkt 4.1.1 ab Seite 83. Index-/Partizipations-Zertifikate verfügen typischerweise über keinen Schutzmechanismus. Inhaber von Index-/Partizipations-Zertifikaten nehmen an einer negativen Wertentwicklung der Basiswerte daher zumindest wie bei einem direkten Investment in diese Basiswerte teil. Index-/Partizipations-Zertifikate unterliegen zur Gänze dem Marktrisiko. Weiters sind etwaige Anpassungen der Bezugsverhältnisse und eventuell eingebaute Währungssicherungen (Quanto) zu beachten. Anleger, die ein Investment in Index-/Partizipations-Zertifikate erwägen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass Sie beim Erwerb eines Index- /Partizipations-Zertifikate dasselbe Risiko wie bei einem direkten Investment in die maßgeblichen Basiswerte eingehen und sie bei einer negativen Entwicklung eines oder mehrerer der Basiswerte ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren können.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.