Stadtteile Musterklauseln

Stadtteile. Eine behutsame Stadtteilentwicklung liegt uns besonders am Herzen. So werden wir in der Stadtplanung verstärkt Rücksicht auf die Besonderheiten der Stadtteile nehmen und wertvolle, historisch gewachsene Strukturen bewahren. • Wir wollen mit sozialen Begegnungsmöglichkeiten die Belebung der Stadtteile schaffen und mehr kulturelle Angebote in den Stadtteilen ermöglichen. Insbesondere setzen wir uns dafür ein, neue Wohngebiete so zu gestalten, dass sie Quartierszentren als Treffpunkte mit Nahversorgungseinrichtungen und sozialen Angeboten erhalten. • Wir sorgen für Nahversorgungseinrichtungen in erreichbarer Nähe. Dies betrifft insbesondere die nördlichen Stadtteile sowie rasch wachsende Stadtteile wie Burgweinting. • Wir wollen die Stadtteile als Lebensräume weiterentwickeln und ihre Charakteristika stärken. • Wir setzen uns dafür ein, dass es in allen Stadtteilen vielfältige Aufenthaltsräume gibt, die ohne Konsumzwang genutzt werden können. • Im Sinne einer Belebung der Stadtteile wollen wir verstärkt kulturelle Angebote außerhalb der Altstadt ermöglichen. Dazu gehört auch, Leuchtturmveranstaltungen wie z.B. das Bürgerfest in die Stadtteile zu verlagern oder neue kulturelle Formate für diese zu entwickeln. • Wir werden für jeden Stadtteil eine/n ehrenamtlichen Stadtteil-Kultur-Beauftragte/n ernennen. Gemeinsam mit den Vereinen und Gruppen am Ort soll er sich um die Bewahrung und Fortentwicklung der Stadtteilkultur kümmern. • Wir bewahren bzw. schaffen geschützte Räume für Jugendliche, in denen sie feiern und auch laut sein können. • Wir setzen den eingeleiteten Prozess für eine Smart City-Strategie fort. Unsere Schwerpunkte liegen dabei auf Smart Mobility, Smart Energy, Smart Environment/Living und Smart Infrastructure. • Wir folgen den Prinzipien von Datensparsamkeit, Datensicherheit und Datensouveränität. • Wir richten Online-Informationsbereiche (Open Data) ein. • Wir setzen uns für die Einrichtung von entsprechenden Lehrstühlen an unseren Hochschulen ein (Schwerpunkte Smart&Sustainable-City, Kommunales Smart City Management, Kommunales Carbon Accounting) • Wir werden auf allen öffentlichen Plätzen kostenloses Internet für alle ermöglichen. • Wir werden dafür sorgen, dass alle Behördengänge, soweit rechtlich möglich, auch digital erledigt werden können. • Wir werden die Möglichkeit schaffen, Termine für Behördengänge vorab online zu vereinbaren. • Wir werden ein Konzept für die papierlose Verwaltung erarbeiten. • Bargeldloses und mobiles Bezahlen muss be...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.