Inhalte Musterklauseln

Inhalte. Die Berufsrolle als Leiterin und die berufliche Identität (Doppelrolle) • Auseinandersetzung mit dem eigenen pädagogischen Denken und Handeln an Hand verschiedener pädagogischer Konzepte • Neue Untersuchungs­ und Forschungsergebnisse • Wahrnehmung und Kommunikation • Unterstützung und Begleitung • Personalentwicklung: Mitarbeiterinnengespräche, Beratung und Gesprächsführung (Konfliktbewältigung und Krisenintervention) • Gruppendynamik: Gruppen­ und Teamprozesse • Leiten – Führen – Begleiten (Werthintergründe, Auseinandersetzung mit Modellen der Mitbestimmung, der Mitverantwortung, Organisation der Zusammenarbeit) • Teamentwicklung • Organisation und Entwicklung • Konzeptentwicklung (Leitbild, Kindergartenprofil) • Der Kindergarten als Ort der Bildung und Entwicklung (Auseinandersetzung mit Bildungsplan und Lernprozessen, pädagogischen Modellen) • Kooperation mit Eltern, Vorgesetzten, Gemeinde, sozialen Diensten (Netzwerkarbeit) • Individueller Fortbildungsweg • Die Bedeutung der Psychohygiene im sozialen Beruf • Einführung in Teilthemen der Neuen Medien: Textverarbeitung, Präsentation, Internet, elektronische Post Einführung in den Bildungsserver BLIKK • Struktur und Aufbau einer persönlichen Abschlussarbeit • Administrative Aufgaben (Aktenführung, Berichte, Protokolle) • Abschlusskolloquium Arbeitsformen/ Methoden Arbeit im Plenum, in Kleingruppen Einzel­ und Partnerarbeit Eigenständige Intervisionsgruppen zur Vertiefung einzelner Teilthemen Gegenseitige Besuche am Arbeitsplatz (Hospitationen) Lerntagebuch Diskussionen Rollenspiele Fallbesprechungen Lernwerkstätten (z. B. im Bereich Kommunikation) Kurzreferate Reflexion Eigenständiges Erarbeiten von Texten, Büchern Nutzung eines geschlossenen Forums (Internet) für Teilnehmerinnen und Referentinnen/Referenten Protokollführung, Berichte, Dokumentationen Zeitliche Struktur Der Lehrgang dauert von Jänner 2007 bis November 2008 und umfasst ca. 350 Fortbildungsstunden. Davon werden mindestens 280 Stunden für die Blockveranstaltungen und die Reflexionstage verwendet. 60 Stunden sind für die Intervisionsgruppen, die Hospitationen und die Abschlussarbeit vorgesehen. Ort: Tramin, Fortbildungsakademie Schloss Rechtenthal für die Seminarblöcke; Pastoralzentrum und Kolpinghaus, Bozen, für die Reflexionstage Zeitplan Einführung: 13. Jänner 2007 im Pastoralzentrum (9.00 – 12.30 Uhr)
Inhalte. OVHcloud haftet in keiner Weise, auch nicht gesamtschuldnerisch, für die Inhalte des Kunden oder deren mögliche Nutzung im Rahmen eines Dienstes, insbesondere deren Übertragung, Verbreitung, Sammlung, Verarbeitung und Aktualisierung. Der Kunde bleibt allein verantwortlich, insbesondere für das Hosting von für die Fortführung seiner Geschäftsaktivitäten erforderlichen Inhalte, für die Sicherung (das Backup) seiner Inhalte auf separaten und geografisch getrennten physischen Datenträgern, für die Umsetzung und Verwaltung eines Business-Continuity- und/oder Disaster-Recovery-Plans und ganz allgemein für alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die es dem Kunden ermöglichen, seine Geschäftstätigkeit im Falle einer größeren Dienststörung, die die Verfügbarkeit und Integrität seiner Inhalte und damit die Kontinuität seiner Geschäftstätigkeit beeinträchtigen könnte, fortzusetzen.
Inhalte. Bei allen politischen Entscheidungen sollen die 17 Nachhaltigkeitsziele zugrunde gelegt werden. Insbesondere werden alle politischen Entscheidungen auf ihre Klimawirkung geprüft. Insbesondere sollen bei allen politischen Entscheidungen sozialverträgliche und klimafreundliche Varianten bevorzugt werden. Die nachfolgenden Ziele werden von der Gruppe gemeinsam und vorrangig verfolgt. Die Liste ist nicht abschließend. Grundlage für weitere politische Vorhaben sind die Kommunalwahlprogramme der Partner für diese Wahlperiode. • Klimaschutz - Klimaschutzkonzept: Die Gruppe unterstützt die Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes für Osterode und seine Ortschaften. Seine Umsetzung soll dem Rat regelmäßig vorgestellt werden. - Stadtgrün und offene Wasserflächen: Aus Klimaschutz- und Klimaanpassungsgründen soll dabei Platz für mehr Stadtgrün und offene Wasserflächen geschaffen werden. - Energetische Sanierung: Die energetische Sanierung und klimagerechte Fortentwicklung städtischer Liegenschaften werden bis 2026 entschieden vorangetrieben. • Klimafreundliche Mobilität - Verkehrskonzept: Es wird ein Verkehrskonzept für die Osteroder Kernstadt erstellt und nach Bürgerbeteiligung und Ratsbeschluss umgesetzt, das 🢭 durch optimierte Wegebeziehungen das Verkehrsaufkommen reduziert, 🢭 neu bewertet, welche Bereiche für den Fahrzeugverkehr freigegeben werden, 🢭 Kornmarkt, Xxxxxx-Xxxxxx-Platz, Am Schilde, Johannistor- und Marientorstraße bleiben für den PKW-Verkehr gesperrt. 🢭 den Rad- und Fußverkehr fördert und 🢭 den Parkraum neu ordnet. Dabei sollen dem ruhenden PKW-Verkehr keine zusätzlichen Flächen zur Verfügung gestellt werden. - Verkehrsknotenpunkt Osterode Mitte: Das Konzept für einen attraktiven Verkehrsknotenpunkt am Bahnhaltepunkt Osterode Mitte muss Bahn-, Bus-, Rad-, Fußverkehr, Taxis, Carsharing und private Auto-Nutzung miteinander verbinden. Dazu ist für alle Verkehrsarten angemessen Stellfläche und ggf. Ladeinfrastruktur einzuplanen, insbesondere sichere Radabstellanlagen und zunächst 5-10 abschließbare Fahrradboxen. - Radverkehrsförderung Radverkehrsförderung wird unter dem Dach der eBike-City Osterode betrieben. 🢭 AG Radverkehr: Die Gruppe verabredet die Einrichtung einer Radverkehrs-Arbeitsgruppe. 🢭 Radweg „An der Bahn“: Es wird ein Konzept für die Ausstattung der Straße „An der Bahn“ mit einem neuen Radweg inkl. des Anschlusses an die Osteroder Innenstadt erstellt. Dazu wird in 2022 ein externer Fachplaner beauftragt. Nach Bürgerbeteiligung und Ratsbes...
Inhalte. 3.2.1* Logik und konzeptionelle Geschlossen- heit (Asterisk-Kriterium) x
Inhalte. Im Folgenden werden die Inhalte des Medikationsplans erläutert und Empfehlungen für den Umgang mit einzelnen Feldern bei Erstellung und Aktualisierung gegeben. - Arzneimittel die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung verordnet werden: o Dies sind nicht nur Arzneimittel und Rezepturen, die zu Lasten der gesetzli- chen Krankenversicherung, d.h. auf Arzneiverordnungsblatt Muster 16 ver- ordnet werden, sondern auch solche Arzneimittel und Rezepturen, die bei der vertragsärztlichen Behandlung auf Privatrezept oder auf einem grünen Rezept verschrieben werden. - apothekenpflichtige Arzneimittel, die der Versicherte ohne Verschreibung anwendet: o Dies sind Arzneimittel, die der Versicherte ohne ärztliche Verschreibung er- worben hat und anwendet (Selbstmedikation). Arzneimittel der Selbstmedika- tion sollen dann in den Medikationsplan aufgenommen werden, wenn dies aus medizinischer Sicht notwendig ist. Sofern die Apotheke Arzneimittel der Selbstmedikation abgibt, sollen diese in den Medikationsplan aufgenommen werden, wenn der Patient dies wünscht und die Aufnahme in den Medikati- onsplan aus pharmazeutischer Sicht notwendig ist. - Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für die Arzneimitteltherapie relevant sind: o Hierunter sind einerseits Hinweise auf Medizinprodukte zu verstehen, die für die Arzneimittelanwendung relevant sind (z.B. Inhalatoren, Pens). Hinweise auf solche Medizinprodukte können in der Spalte „Hinweise“ der Medikations- tabelle aufgenommen werden oder als Freitextzeile dem Medikationsplan hin- zugefügt werden. o Andererseits sind hierunter auch Medizinprodukte der Anlage V Arzneimittel- Richtlinie sowie weitere relevante Medizinprodukte zu verstehen. Auch diese sollen, soweit es z.B. aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit relevant ist, im Medikationsplan aufgelistet werden. Sie können wie ein Arzneimittelein- trag angelegt werden und tragen die entsprechenden Informationen wie Do- sierung, Hinweise und Grund der Anwendung. - Rezepturen sind durch eine geeignete zusammenfassende Beschreibung aufzuneh- men (z.B. „Hydrocortisonsalbe nach Rezeptur“). Eine vollständige Auflistung der Re- zepturbestandteile ist nicht nötig und sollte aufgrund der besseren Lesbarkeit nicht erfolgen.
Inhalte. Ein zentraler Gegenstand Sozialer Arbeit sind Entstehungsprozesse und Auswirkungen sozialer Ausschließung. Entsprechend dem Auftrag Sozialer Arbeit, soziale, ökonomische, kulturelle, rechtliche und politische Partizipation herzustellen und zu gewährleisten, gilt es in der Praxis Möglichkeiten und Grenzen der Partizipation zu erkennen und zum Gegenstand des Handelns zu machen. Konkret erfolgt dies durch: Vertiefung der Praxis und der Reflexion von Beziehungsaufnahme und Rollengestaltung vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Bedingung Sozialer Arbeit, der Organisation, der eigenen Persönlichkeit, des Teams und der Lebenswelt der Adressatinnen und Adressaten. Weiterentwicklung eines ethnographischen Blicks in Bezug auf die Kontextbedingungen und Komplexität der Lebensgeschichte, der Beziehungsformen und der Deutungsmuster der Adressatinnen und Adressaten. Erkennen von Organisationsstrukturen und -kulturen und damit den Zusammenhang zwischen Organisation und Fallkonstruktion. Entwicklung einer dialogischen Haltung in Bezug auf den Aufbau von Arbeitsbeziehungen, Aushandlungsprozessen, Vermittlung und Kooperation sowie Gestaltung von Kommunikations- und Interaktionsprozessen in unterschiedlichen, i.d.R. hierarchisch strukturierten und von Machtungleichgewichten geprägten Settings und Rollen. Wissen um die eigene Wertorientierung und deren Reflexion. Nutzen von Konzeptionen, Standards, Leistungsbeschreibungen und Dokumentationen als professionelle Instrumente zur Erweiterung der Partizipationsmöglichkeiten der Adressatinnen/Adressaten und der Handlungsspielräume der Praxis Sozialer Arbeit. Berichte, Gutachten etc. als von administrativen Erfordernissen und Organisationsstrukturen und -abläufen konstruierte „Wirklichkeit“ erkennen und in ihren möglichen ausschließenden und stigmatisierenden Wirkungen einschätzen können. Darüber hinaus sollen ausgewiesene Kenntnisse der relevanten deutschen Rechtsgebiete vor dem Hintergrund landesspezifischer Ausprägungen exemplarisch vertieft werden.
Inhalte. Die Lehrveranstaltung befasst sich zunächst mit den dem Schutz des geistigen Schaffens auf gewerblichem Gebiet dienenden Regelungen des Patent-, Gebrauchsmuster-, Design – und Kennzeichenrechts. Die hierzu ergangenen umfangreichen nationalen und europarechtlichen Regelungen sowie die einschlägigen internationalen Vereinbarungen sind nur insoweit Gegenstand der Lehrveranstaltung, als sie zum Erwerb des Qualifikationszieles erforderlich sind. Diese Beschränkung führt insbesondere dazu, dass die im Zusammenhang mit dem Entstehen formeller Schutzrechte (Registerrechte) relevanten Verfahrensfragen lediglich ansatzweise behandelt werden. Im Vordergrund steht die Befassung mit dem materiellen Recht. Dazu gehören vor allem: - Darstellung von Schutzgegenstand und -voraussetzungen des jeweiligen Immaterialgüterrechts - Inhalt und Grenzen des jeweiligen Immaterialgüterrechts, Möglichkeiten zur Gestaltung von Lizenzverträgen über das jeweilige Immaterialgüterrecht einschließlich Übungen zur Vertragsgestaltung - Rechtsfolgen einer Verletzung des jeweiligen Immaterialgüterrechts und Handlungsmöglichkeiten des Rechteinhabers Im Anschluss an die Darstellung der immaterialgüterrechtlichen Regelungen werden folgende Aspekte des Wettbewerbsrechts behandelt: - Bedeutung des EU – Rechts für nationale Wettbewerbsrecht - Generalklausel, § 3 UWG - Sondertatbestände der Unlauterkeit (§§ 3a-6 UWG) - Unzumutbare Belästigung, § 7 UWG - Schutz geschäftlicher Bezeichnungen - Privatrechtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen - Nationales Kartellrecht - (Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, Marktbeherrschung und wettbewerbsbeschränkendes Verhalten, Zusammenschlusskontrolle, Kartellbehörden, Sanktionen) - Grundzüge des Europäischen Kartellrechts (Art. 101 f. AEUV, Fusionskontrolle) - Fallstudien zu zulässigen und unzulässigen Kooperationsformen und Verhaltensweisen am Markt Rechtsfragen des Urheberrechts sind nicht Gegenstand dieses Moduls. Entsprechende Fragestellungen werden im Rahmen des Moduls zum Medien- und Datenschutzrecht behandelt.
Inhalte. Die Qualifizierungsmaßnahmen müssen grundsätzlich folgende Inhalte aufweisen: • Zwecksetzung und Funktionalität der EDV-Unterstützung für das Unternehmen/ Abteilung/Gruppe(Sozialkompetenz) • Analyse der Arbeitszusammenhänge(Fach-, Methodenkompetenz) • Fachsystematik mit ggf. notwendigen inhaltlich-fachlichen Ergänzungen(Fachkompetenz) • Softwaresystematik und anwendungsbezogene Bedienung(Fachkompetenz) • Verfahren bei Anwendungsdefiziten zur Weiterentwicklung (Methoden- Sozialkompetenz) • Ergonomie, Gesundheits- und Datenschutz(Fach-, Sozialkompetenz) Die Bestimmung der Inhalte erfolgt als Qualifizierungsbedarfsplanung gemeinsam durch Fachabteilung, EDV-Abteilung, Weiterbildungsabteilung, Betriebsrat Planung und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen sind teilnehmer- und aufgabenorientiert. Für die Planung bedeutet dies, dass Zielgruppen definiert und Lerneinheiten gemäß den Arbeitsaufgaben und nicht gemäß der Softwaresystematik modelliert werden. Für die Durchführung bedeutet dies, dass die Arbeitsaufgaben und die Problemsicht der Teilnehmer darauf ausschlaggebend für die Bestimmung der Lernproblematik in der jeweiligen Lerneinheit sind (und nicht die Problemsicht der Referenten). Dies gilt besonders für Seminareinheiten, die einer Lerneinheit am Arbeitsplatz folgt. In diesem Fall bringen Beschäftigte in der Regel in hohem Maße eigene Problemsichten mit. Die Darlegung der EDV-Unterstützung als Lerngegenstand durch die Referenten erfolgt aufgabenorientiert und zyklisch. D.h. gemäß der Fachsystematik wird von den einfachen zu den komplexeren Fachaufgaben übergegangen. Komplexe Aufgaben schließen die bereits beendeten einfacheren Aufgaben mit ein und wiederholen sie. Die Aufgabenstellung sollte sich im Seminar nicht nur inhaltlich sondern auch situativ weitestgehend an der Arbeitsplatzsituation orientieren. D.h. Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten sollten im Team und mit den verfügbaren Unterlagen (Handbüchern) bzw. Beratungsmöglichkeiten geübt werden.
Inhalte. Abschluss, Form und Inhalt des Arbeitsvertrages - Befristete Arbeitsverträge (Teilzeit-und Befristungsgesetz sowie Wissenschaftszeitvertragsgesetz) - Teilzeitarbeit - Arbeitnehmerüberlassung, Werkverträge - Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis - Weisungsrecht des Arbeitgebers (Inhalte, Grenzen) - Versetzung, Umsetzung - Sanktionen bei Vertragsverstößen des Arbeitnehmers (insbesondere Abmahnung und Kündi- gung bei Schlecht- bzw. Minderleistung) - Kündigung (Form, Zugang, Erscheinungsformen) - Kündigungsgründe: verhaltensbedingte Gründe, personenbedingte Gründe (insbesondere: Kündigung wegen Krankheit einschließlich betriebliches Eingliederungsmanagement), betriebs- bedingte Kündigungsgründe - Beteiligung des Personalrats vor der Kündigung - Sonderkündigungsschutz (Amtsinhaber nach dem PersVG, Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbe- hindertenschutz usw.) - Aufhebungs -bzw. Auflösungsverträge einschließlich möglicher sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen (Sperrzeitenproblematik usw.) - FU-spezifische Regelungen Kurzreferat, Diskussion, Fallstudien 09:00 - 12:00 Uhr online-Anmeldung 09:00 - 12:00 Uhr online-Anmeldung Präsenz Dieser Kurs soll über wichtige Fragen und Probleme informieren, die sich erfahrungsgemäß im Zusammenhang mit Drittmittelprojekten ergeben. Neben der Darstellung der Grundsätze und Verfahren der Drittmittelbearbeitung werden auch aktuelle praktische Fragen behandelt. Grund- kenntnisse des Haushaltsrechts und der Haushaltswirtschaft werden vorausgesetzt. Sofern diese nicht vorhanden sind sollten zunächst unbedingt die entsprechenden Einführungsveranstal- tungen zum Haushalt besucht werden (das Weiterbildungszentrum berät Sie dazu gerne!). Für die Bearbeitung von Mitteln aus der Exzellenzinitiative wird je nach Bedarf eine gesonderte Schulung angeboten. - Zuwendung an die Freie Universität und an Wissenschaftler/innen (persönliche Zuwendung) - Einstellung von Mitarbeiter/innen in Drittmittelprojekten - Mitarbeit von Beschäftigten der Freien Universität - Haushaltswirtschaft (Einnahmen, Ausgaben, Verwahrkonten, Unterkonten) - Verwendungsnachweise Am Ende des Seminars können Sie... … die Verortung von Drittmitteln im Haushaltsplan der FUB identifizieren … hochschulspezifische steuerrechtliche Aspekte benennen … die wichtigsten Verfahrens bei der Antragstellung (DFG, BMBF, Horizon2020) beachten … den Aufbau eines Finanzplans mit seinen zentralen Elementen erörtern, aufstellen und inter- pretieren...
Inhalte. Verschlossene Depots dürfen nur Wertsachen (Valoren), Dokumente und sonstige geeignete Gegenstände enthalten. Unter keinen Umständen dürfen sich in ihnen Gegenstände befinden, die entzündlich, verderblich, gefährlich, illegal oder auf sonstige Weise riskant oder zur Verwahrung in den Räumlichkeiten der Bank ungeeignet sind. Der Kontoinhaber haftet für alle Folgen, Verluste und Schäden, die durch eine Verletzung dieser Bestimmungen verursacht werden. Die Bank ist berechtigt, die ihr übergebenen Depotinhalte im Beisein des Kontoinhabers einzusehen oder vom Kontoinhaber einen Nachweis über die Natur der deponierten Gegenstände zu verlangen. Aus Sicherheitsgründen ist die Bank zudem berechtigt, verschlossene Depots in Abwesenheit des Kontoinhabers zu öffnen.