StEP Verkehr Musterklauseln

StEP Verkehr. Der Stadtentwicklungsplan Verkehr (Stand: Senatsbeschluss vom 08. Juli 2003) legt die folgenden Handlungsleitlinien für die zukünftige Verkehrs- entwicklung in Berlin fest: • Verkehrszuwachs durch ungünstiges Stadtwachstum in der gesamten Region vermeiden, • Verkehrsinfrastrukturerweiterung auf Kosten des Bestandserhalts be- enden: Pflege vor Erweiterung, • Verkehr mindestens im Umfang des nicht vermeidbaren Zuwachses zusätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen und • mehr städtebauliche Attraktivität und Lebensqualität durch weniger Kfz- Verkehr (und Verkehrslärm) in der Innenstadt.

Related to StEP Verkehr

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.