Plangebiet Musterklauseln

Plangebiet. Kompensationsfläche Abb. 3: Lage der Kompensationsmaßnahmen M 1 und M 2 Abb. 4: Räumliche Ausdehnung der Kompensationsmaßnahmen M 1 und M 2 Im Zuge der Neuordnung des o.g. Feldweges und der Pflanzung von Bäumen entlang des Weges werden die Wegränder auf einer Breite von jeweils 2,50 Meter begrünt und somit aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen. Für den Saum ist eine Regiosaatgutmischung (für Feldraine und Säume mit 10 % Gräsern und 90 % Kräutern und Leguminosen) für das UG 5 – Mitteldeutsches Tief- und Hügelland einzusäen. Der Kräutersaum sollte zweimal jährlich (2. Junihälfte, Ende August) gemäht werden. Das Mahdgut ist direkt zu beräumen. Die Maßnahmen M 1 und M 2 finden innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Partheaue Machern“ statt. Innerhalb des LSG „Partheaue“ waren lt. Auskunft des Zweckverbands Partheaue keine kommunalen Flächen vorhanden, die zu einer Kompensation nutzbar und sinnvoll aufwertbar gewesen wären. Die gewählte Kompensationsfläche befindet sich jedoch ebenfalls in einem LSG, welches zur Partheaue gehört und sich in geringer Entfernung zum Eingriffsort befindet. Durch die geplanten Maßnahmen kann eine Aufwertung des Landschaftsschutzgebietes durch Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erzeugt werden. Die Maßnahmen tragen zu einer Steigerung des Landschaftsbildes und somit der Erholungswirksamkeit bei. Bei dem Weg handelt es sich um eine historische Wegebeziehung, die durch die Maßnahme gesichert werden soll. Sie wird regelmäßig von Spaziergängern und anderen Erholungssuchenden genutzt, wodurch sich eine Aufwertung der Erholungsfunktion des LSG ergibt. Durch die unmittebare Gewässernähe zur Parthe selbst findet zudem eine gewässerverbundene Aufwertung statt. Im Zuge der Erstellung der neuen Erschließungsstraße müssen 3 Straßenbäume gerodet werden. Es handelt sich um einen jungen Baumbestand ohne den Nachweis von Nestern, Höhlen oder anderen möglichen Brut- und Quartiersplätzen. Für die Rodungen müssen Ersatzpflanzungen innerhalb der Fläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgen. Dafür sind einheimische Gehölze entsprechend den Empfehlungen aus LBV (2019) und RAS- LP 2 (1993) zu pflanzen. Es ist standortgerechtes, gebietsheimisches Saat- und Pflanzengut zu verwenden. Bei den erforderlichen Pflanzqualitäten und Zusatzmaßnahmen ist sich an Maßnahme M 2 (Pflanzen von Bäumen entlang einem Feldweg) zu orientieren. Die Pflanzungen sind spätestens ein Jahr nach Beendigung der Baumaßnahmen vorzunehmen und dauerhaft ...
Plangebiet. Das knapp 1,64 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Schwachhausen, Ortsteil Radio Bremen zwischen der Schwachhauser Heerstraße und der Scharnhorststraße. Es umfasst die Flurstücke 138/1, 241/6, 164/2 sowie in Teilen die Flurstücke 41/11 und 41/12 (Flur 84, Gemarkung VR). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst auch den Privatweg zwischen dem bisherigen Betriebsgelände von Umweltbetrieb Bremen (UBB) und der Scharnhorststraße, ohne das Grundstück Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, zu dem auch das außerhalb des Planbereichs liegende sehr schmale Flurstück 241/7 gehört. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: ▪ im Norden durch den Garten der Wohnbebauung Schwachhauser Heerstraße 245 b sowie durch die Gärten der Wohnbebauung Tettenbornstraße 4-26 (Grundstücke der südlichen Straßenseite) ▪ im Osten durch einen schmalen Privatweg mit der Flurstücksnummer 353/1, das gärtnerisch genutzte Grundstück mit der Flurstücksnummer 352/2 (zugehörig zur Wohnbebauung Tettenbornstraße 79), die Scharnhorststraße sowie eine Halle des Tennisvereins BTV von 1896 e.V. ▪ im Süden durch Tennisplätze des o.g. Tennisvereines ▪ im Westen durch die Bebauung Schwachhauser Heerstraße 233, 237a, 239 und 241
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