Support-Service. (1) Wir halten für Support-Anfragen des Kunden einen Service vor, der zu den vereinbarten Servicezeiten und Servicemodalitäten über verschiedene Kanäle kontaktiert werden kann. Die Modalitäten unserer verschiedenen Support-Leistungen (insbesondere die jeweiligen Reaktions- und Beseitigungsfristen) werden im jeweils gültigen Service Level Agreement („SLA“) konkretisiert.
(2) Jeder Kunde hat die Möglichkeit, unseren Support-Service zu den im SLA festgelegten Bedingungen kostenlos zu nutzen („Basis-Support“). Wir unterstützen den Kunden im Rahmen des Basis-Supports während der allgemeinen Servicezeiten in allgemeinen Fragestellungen in Bezug auf unsere Produkte.
(3) Zusätzlich bieten wir dem Kunden die Möglichkeit, mit uns individuelle entgeltliche Support- Verträge („Admin-Support“) abzuschließen. Konkreter Umfang und Inhalt dieser Support- Leistungen sowie die zu zahlende Vergütung werden einzelvertraglich geregelt.
Support-Service. Der LIZENZGEBER könnte Ihnen Dienstleistungen ("Supportleistungen") im Zusammenhang mit dem SOFTWAREPRODUKT bereitstellen. Jeder ergänzende Software-Code, der Ihnen als Supportleistungen dieses SOFTWAREPRODUKTS angeboten wird, unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen dieses EULAs.
Support-Service. Wenn Sie eine Frage haben und eine schnelle Antwort erhalten möchten, können Sie sich an uns per Mail (xxxxxxx@xxxxxxx.xxxxx ) oder Facebook
Support-Service. Wir halten für Supportanfragen des Kunden einen Service vor, der zu unseren allgemeinen Servicezeiten und zu den vereinbarten Servicemodalitäten über verschiedene Kanäle kontaktiert werden kann. Die Modalitäten unserer verschiedenen Support-Leistungen (insbesondere die jeweiligen Reaktions- und Beseitigungsfristen) werden im jeweils gültigen Service Level Agreement („SLA“) konkretisiert.
Support-Service. Servicezeiten und Kontakt. Der Kundensupport steht von Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 8.00 bis 16.30 Uhr zur Verfügung, davon ausgenommen sind bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage und Feiertage in NRW. Darüber hinaus können Anfragen auch außerhalb der angegebenen Zeiten an das Aagon Support Center per E-Mail gerichtet werden. Anfragen, die außerhalb dieser Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages als eingegangen. Die Anfragen sind zu richten an die Supportabteilung von Aagon unter Telefon: 02921/789200 oder Email: xxxxxxx@xxxxx.xxx.
Support-Service. 3.1 Im Rahmen des Support Service werden nach Meldung durch den Hotline Service Störungen bearbeitet, die bei der vertragsgemäßen Nutzung des Systems durch den Kunden auftreten und nicht sofort durch den Hotline-Service behoben werden können (Second Level Support).
3.2 Protec wird sich im Rahmen des Support Service um die Eingrenzung der Störungsursache, die Störungsdiagnose sowie die Beseitigung der Störung bemühen oder, soweit letzteres mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist, um die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Systems durch Aufzeigen einer Umgehungslösung.
3.3 Maßnahmen im Rahmen des Support Service werden im Wege der Fernwartung per Telefon, E-Mail oder via Remote-Access während der Zeiten gemäß Nr. 2.3 erbracht. Maßnahmen außerhalb dieser Zeiten oder Maßnahmen vor Ort beim Kunden (außer bei Störungen der Priorität P1, sofern nach Auffassung von Protec erforderlich) erfolgen nur aufgrund gesonderter Vereinbarung im Einzelfall und gegen gesonderte Vergütung zu den jeweils gültigen Stundensätzen von Protec.
3.4 Von dem Hotline Service gemeldete Störungen werden von den Mitarbeitern des Support Service zu Zwecken der Störungsbearbeitung in folgende Prioritäten eingeteilt: • Priorität P1: Betriebsverhinderung Eine Betriebsverhinderung liegt vor, wenn die Nutzung des Systems aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder der Überschreitung von Antwortzeiten nicht nur vorübergehend unmöglich ist oder so schwerwiegend eingeschränkt wird, dass wesentliche Funktionen nicht mehr ausgeführt werden können. • Priorität Normal P2: Betriebsbehinderung Eine Betriebsbehinderung liegt vor, wenn die Nutzung des Systems aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder der Überschreitung von Antwortzeiten zwar nicht unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird, gleichwohl aber eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung wesentlicher Funktionen vorliegt. • Priorität P3: Sonstige Störung Eine sonstige Störung liegt vor, wenn die Nutzung des Systems nicht erheb- lich beeinträchtigt wird, insbesondere wenn keine Beeinträchtigung wesent- licher Funktionen vorliegt.
3.5 Protec bietet im Rahmen des Support Service innerhalb der Hotline-Zeiten gemäß Nr. 2.3 folgende Reaktionszeiten, jeweils gemessen ab dem Zeitpunkt des Eingangs der detaillierten Störungsmeldung (siehe Nr. 6.1) beim Hotline Service (Call-Eingang): • Priorität P1: • Reaktionszeit 2 Arbeitsstunden bei Call-Eingang per Telefon. • Reaktionszeit 4 Arbeitsstunden bei C...
Support-Service. 9.1 Necta Deutschland GmbH gewährleistet ein internes Support Team welches zu Bürozeiten von 8.00 bis 17.00 an Werktagen erreichbar ist.
Support-Service. 9.1 Necta Österreich GmbH gewährleistet ein internes Support Team welches zu Bürozeiten von 8.00 bis 17.00 an Werktagen erreichbar ist.
Support-Service. Telefonische Beratung des Kunden in Fragen der Programm- bedienung bei: • Fehlbedienungen, • der Installation und Konfiguration, • der Fehlersuche und das Angebot von Abhilfemöglichkeitenund Empfehlungen zur Fehlerumgehung. Unser Support-Service wird während der Annahmezeiten unserer Supportabteilung an Werktagen von Montag bis Xxxxxxx von 9.00 bis 16.00 Uhr erbracht.
Support-Service. 4.1 Im Rahmen des Support-Service wird FORCAM die vom Auftraggeber gemeldeten Störungen bearbeiten, die bei der vertragsgemäßen Nutzung der SaaS-Plattform durch den Auftraggeber auftreten. Eine Störung liegt vor, wenn die SaaS-Plattform nicht die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, nicht bereitsteht oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält, so dass die vertragsgemäße Nutzung nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird.