Sonstige Leistungen Musterklauseln

Sonstige Leistungen. Der/die Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Nr. 4, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem/der Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser/diese Kosten einspart. Der/die Ausbildende hat dem/der Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbil- dungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Hat der/die Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des/der Auszubildenden. Auf Verlangen des/der Auszubildenden sind auch Angaben über Verhal- ten und Leistung aufzunehmen. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte Der Personalbogen der Landwirtschaftskammer wird insofern Vertragsbestandteil, als dass dort die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen von Minderjährigen mit Namen und Anschrift genannt werden. 🞏 Auszubildende Personalbogen für 🞏 Auszubildende gem. § 66 BBiG 🞏 Umzuschulende (Werker/Fachpraktiker) Bitte zusammen mit dem Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag und der ärztlichen Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vorlegen! Ausbildungsjahr: 1. 🞏 2. 🞏 3. 🞏 Name: Vorname: geb. am: Gesetzliche Vertreter: Straße, PLZ, Ort, Telefon: Berufsschule: Angabe nicht vergessen! Allgemeine Schulbildung (Zuletzt erreichter Abschluss; nur bei verkürzter Ausbildung Kopie des Zeugnisses beifügen!): 🞏 Förderschule/Sonderschule 🞏 Hauptschule ohne Abschluss 🞏 Hauptschulabschluss (Kl. 9 oder Kl. 10 Typ A) 🞏 Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss Kl. 10 Typ B, Realschulabschluss, Versetzung in gymn. Oberstufe) 🞏 Fachhochschulreife (mindestens schulischer Teil der FHR nach Versetzung in die Kl. 12 der gymn. Oberstufe) 🞏 Allgemeine Hochschulreife 🞏 Abschluss im Ausland, der nicht den o.g. Abschlüssen zugeordnet werden kann 🞏 Sonstiger Abschluss: Ende der aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Berufliche Schulbildung (Kopie des Zeugnisses beifügen!): Berufsfeld/Schwerpunkt: 🞏 Berufsvorbereitungs-/Berufsorientierungsjahr 🞏 Berufsgrundschuljahr (BGJ): 🞏 Berufsfachschule (einjährig): 🞏 Berufsfachschule (zweijährig): 🞏 Höhere Be...
Sonstige Leistungen. Für jedes Vorstandsmitglied wurde eine D&O-Versicherung mit einem Selbstbehalt nach § 93 Absatz 2 Satz 3 AktG sowie eine Unfallversicherung abgeschlossen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der privaten Nutzung der dienstlichen mobilen Endgeräte und das lebenslange Recht nach Beendigung der Vorstandstätigkeit, einen kostenfreien Xxxxxxxxx xx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx in Anspruch zu nehmen. Aufwendungen bei Dienstreisen und sonstige geschäftliche Aufwendungen werden gemäß den bei der Fraport AG allgemein angewandten Bestimmungen erstattet. Diesen Leistungen liegt kein Sach- und sonstiger Bezug zugrunde, daher fließen sie nicht als Nebenleistungen in die Gesamtvergütung ein. Xxxxx Xxxxxxxxxx wurde im Rahmen ihrer Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung eine monatliche Pauschale in Höhe von 2 Tsd € brutto für 12 Monate nach Beginn des Dienstvertrags zugesagt. Demzufolge wurden ihr für 2023 insgesamt 2 Tsd € gewährt. Zusätzlich wurde ihr die Option eingeräumt, gegen Vorlage entsprechender Rechnungen Umzugskosten bis zu einem Höchstbetrag von 20 Tsd € und die Kosten für einen Relocation Service in Anspruch zu nehmen. Diesbezüglich übernahm die Fraport AG im Geschäftsjahr 2023 Umzugskosten in Höhe von insgesamt 6,3 Tsd €. Ab dem Geschäftsjahr 2025 plant der Aufsichtsrat das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder anzupassen, insbesondere mit dem Ziel, die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Fraport-Konzerns zu incentivieren. Die geplanten Änderungen werden in der Xxxx-Sitzung zur Beschlussfassung dem Aufsichtsrat vorgelegt, um dann in der diesjährigen Hauptversammlung zur Billi- gung gemäß § 120a Abs. 1 AktG vorgeschlagen zu werden. Die Ziel-Gesamtvergütung ergibt sich aus der Summe aus Grundvergütung, Aufwand der vertraglichen Nebenleistungen, Auf- wand der Versorgungszusage, Zielbetrag der kurzfristigen Performance-Vergütung (Tantieme) und Zielbetrag der mehrjährigen Performance-Vergütung (Performance Share Plan). Die nachfolgenden Tabellen stellen die vertraglich vereinbarte individuelle Ziel-Gesamtvergütung für die im Geschäftsjahr 2023 gegenwärtigen Vorstandsmitglieder dar. Darüber hinaus wird die Ziel-Gesamtvergütung 2022 aus Transparenzgründen darge- stellt. Ziel-Gesamtvergütung der gegenwärtigen Vorstandmitglieder (freiwillige Angabe) Xx. Xxxxxx Xxxxxxx (Vorstandsvorsitzender; Vorstand seit 15.4.2003) Xxxx Xxxxxx (Vorstand Retail und Real Estate; Vorstand seit 1.1.2013) Xxxxx Xxxxxxxxxx (Vorstand Arbeitsdirektorin; Vorstand seit 1.11.2022) 0...
Sonstige Leistungen. 043 Verwaltungsaufwand für Therapeut-Arzt-Bericht (einmal je Verordnung) 0,70 044 Hausbesuch inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale) 11,53 045 Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale) je Patient 6,25
Sonstige Leistungen. Sonstige Leistungen sind nach einem Angebot vorab zu zahlen. Für den Fall, dass eine Leistung ohne vorangegangenes Angebot erbracht wird, wird diese gesondert in Rechnung gestellt und ist nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
Sonstige Leistungen. Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen garantierten Leistungen können Sie weitere Leistungen aus der Überschussbeteili- gung erhalten (siehe Abschnitt "Woraus ergeben sich Überschüsse und wie sind Sie an ihnen beteiligt?").
Sonstige Leistungen. Anstelle der Leistungen Ersatzwagen, Flug/Bahn und Hotel kann für den Berechtigten eine Taxifahrt organisiert werden und nach Vorlage des Originalbelegs erstattet werden, wenn der Pannenort nicht weiter als 100 km vom Wohnsitz bzw. Reiseziel entfernt ist. Telefonkosten, die dem Berechtigten zur Abforderung der Leistungen ent- standen sind, werden gegen Beleg bis € 26,– erstattet. Ja, die RENAULT Assistance hilft jedem RENAULT Fahrer. Falls Sie keinen Anspruch auf Leistungen der RENAULT Assistance haben, d. h. Ihr Fahrzeug sich nicht mehr in der Neuwagen-Garantie befindet, Sie keinen RENAULT Plus Garantie- oder Komfort-Service-Vertrag haben oder nicht die Mobilitätsgarantie (lebenslange oder einjährige), werden wir Ihnen kostenpflichtige Hilfe anbieten.
Sonstige Leistungen. Alle anderen Ergänzenden Dienstleistungen, wie z.B. Kundenspezifische Anpassungen, Audits, Unterstützung bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses oder Premium-Kundenservice-Support, werden von den Parteien in jedem Angebot auf der Grundlage der dann geltenden Preisliste von Nextlane definiert und vereinbart.
Sonstige Leistungen. Anstelle der Leistungen Ersatzwagen, Flug/Bahn und Hotel kann für den Berechtigten eine Taxifahrt organisiert werden und nach Vorlage des Originalbelegs erstattet werden, wenn der Pannenort nicht weiter als 100 km vom Wohnsitz bzw. Reiseziel entfernt ist. Telefonkosten, die dem Berechtigten zur Abforderung der Leistungen entstanden sind, werden gegen Beleg bis € 26,– erstattet. Ja, die RENAULT Assistance hilft jedem RENAULT Fahrer. Falls Sie keinen Anspruch auf Leistungen der RENAULT Assistance haben, d.
Sonstige Leistungen. Für die zolltechnische Gestellung und Zollbeschau von Ladeeinheiten berechnet TriCon ein Entgelt pro Ladeeinheit gemäß der Entgeltliste. Die weiteren von TriCon angebotenen Leis- tungen, die über die Nutzung der Umschlaganlage hinausgehen, können der Entgeltliste, die auf Nachfrage zu Verfügung gestellt wird, entnommen werden.
Sonstige Leistungen. Leistung Preis Umzugspauschale (Anschlussneuschaltung am neuen Wohnort) 59,90 € Rufnummernübernahme (ankommende Portierung), je Vorgang kostenlos Rufnummernmitnahme (abgehende Portierung), je Vorgang kostenlos Erneuter Endgeräte-Versand (Zweitversand), inkl. Versandkosten 29,90 € Pauschale für Gerätetausch (inkl. Versandkosten) 59,90 € Erfolglose Technikeranfahrt, pauschal gemäß AGB 69,90 € Ungerechtfertigte Störungsmeldung, pauschal gemäß AGB 120,00 € Vertragsstornierung