Synchronisation. Der Filmhersteller kann von den unter Mitwirkung von Film- und Fernsehschaf- fenden zustande gekommenen Aufnahmen durch Synchronisation fremdspra- chige Fassungen herstellen oder durch Dritte herstellen lassen. Er kann hierbei den Film- oder Fernsehschaffenden durch eine andere Kraft ersetzen. Der Filmhersteller kann Aufnahmen derselben Fassung nachsynchronisieren sowie Stummaufnahmen sprachlich synchronisieren und die Berechtigung hierzu Dritten einräumen. In solchen Fällen darf der Filmschaffende nur dann durch eine andere Kraft ersetzt werden, wenn dies aus künstlerischen oder wirt- schaftlichen Gründen notwendig ist, insbesondere dann, wenn die durch eine Verwendung des ursprünglich tätig gewordenen Film- oder Fernsehschaf- fenden anfallenden Kosten für den Filmhersteller unzumutbar sind oder die/der Film- oder Fernsehschaffende trotz dreier Terminvorschläge nicht verfügbar ist.
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Sources: Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende
Synchronisation. Der Filmhersteller kann von den unter Mitwirkung von Film- und Fernsehschaf- fenden zustande Fernsehschaffenden zu- stande gekommenen Aufnahmen durch Synchronisation fremdspra- chige fremdsprachige Fassungen herstellen her- stellen oder durch Dritte herstellen lassen. Er kann hierbei den Film- oder Fernsehschaffenden Fernsehschaf- fenden durch eine andere Kraft ersetzen. Der Filmhersteller kann Aufnahmen derselben Fassung nachsynchronisieren sowie Stummaufnahmen sprachlich synchronisieren und die Berechtigung hierzu Dritten einräumen. In solchen Fällen darf der Filmschaffende nur dann durch eine andere Kraft ersetzt werden, wenn dies aus künstlerischen oder wirt- schaftlichen Gründen notwendig ist, insbesondere dann, wenn die durch eine Verwendung Verwen- dung des ursprünglich tätig gewordenen Film- oder Fernsehschaf- fenden Fernsehschaffenden anfallenden Kosten Kos- ten für den Filmhersteller unzumutbar sind oder die/der Film- oder Fernsehschaffende trotz dreier Terminvorschläge nicht verfügbar ist.
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Sources: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag
Synchronisation. Der Filmhersteller kann von den unter Mitwirkung von Film- und Fernsehschaf- fenden zustande gekommenen Aufnahmen durch Synchronisation fremdspra- chige Fassungen herstellen oder durch Dritte herstellen lassen. Er kann hierbei den Film- oder Fernsehschaffenden durch eine andere Kraft ersetzen. Der Filmhersteller kann Aufnahmen derselben Fassung nachsynchronisieren sowie Stummaufnahmen sprachlich synchronisieren und die Berechtigung hierzu Dritten einräumen. In solchen Fällen darf der Filmschaffende nur dann durch eine andere Kraft ersetzt werden, wenn dies aus künstlerischen oder wirt- schaftlichen Gründen notwendig ist, insbesondere dann, wenn die durch eine Verwendung des ursprünglich tätig gewordenen Film- oder Fernsehschaf- fenden Fernsehschaffen- den anfallenden Kosten für den Filmhersteller unzumutbar sind oder die/der Film- oder Fernsehschaffende trotz dreier Terminvorschläge nicht verfügbar ist.
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Synchronisation. Der Filmhersteller kann von den unter Mitwirkung von Film- und Fernsehschaf- fenden Fernsehschaffenden zustande gekommenen Aufnahmen durch Synchronisation fremdspra- chige fremdsprachige Fassungen herstellen oder durch Dritte herstellen lassen. Er kann hierbei den Film- oder Fernsehschaffenden Fernseh- schaffenden durch eine andere Kraft ersetzen. Der Filmhersteller kann Aufnahmen derselben der- selben Fassung nachsynchronisieren sowie Stummaufnahmen sprachlich synchronisieren synchronisie- ren und die Berechtigung hierzu Dritten einräumen. In solchen Fällen darf der Filmschaffende Film- schaffende nur dann durch eine andere Kraft ersetzt werden, wenn dies aus künstlerischen künstleri- schen oder wirt- schaftlichen wirtschaftlichen Gründen notwendig ist, insbesondere dann, wenn die durch eine Verwendung des ursprünglich tätig gewordenen Film- oder Fernsehschaf- fenden anfallenden Kosten für den Filmhersteller unzumutbar sind oder die/der Film- oder Fernsehschaffende trotz dreier Terminvorschläge nicht verfügbar ist.
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Sources: Manteltarifvertrag
Synchronisation. Der Filmhersteller kann von den unter Mitwirkung von Film- und Fernsehschaf- fenden zustande Fernsehschaffenden zu- stande gekommenen Aufnahmen durch Synchronisation fremdspra- chige fremdsprachige Fassungen herstellen herstel- len oder durch Dritte herstellen lassen. Er kann hierbei die/den Film- oder Fernsehschaffenden durch eine andere Kraft ersetzen. Der Filmhersteller kann Aufnahmen derselben Fassung nachsynchronisieren sowie Stummaufnahmen sprachlich synchronisieren und die Berechtigung Berechti- gung hierzu Dritten einräumen. In solchen Fällen darf die/der Filmschaffende nur dann durch eine andere Kraft ersetzt werden, wenn dies aus künstlerischen oder wirt- schaftlichen Gründen wirtschaftlichen Grün- den notwendig ist, insbesondere dann, wenn die durch eine Verwendung der/des ursprünglich ursprüng- lich tätig gewordenen Film- oder Fernsehschaf- fenden undFernsehschaffenden anfallenden Kosten für den Filmhersteller Filmherstel- ler unzumutbar sind oder die/der Film- oder Fernsehschaffende trotz dreier Terminvorschläge nicht verfügbar ist.
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Sources: Manteltarifvertrag
Synchronisation. Der Filmhersteller kann von den unter Mitwirkung Mit- wirkung von Film- und Fernsehschaf- fenden Fernsehschaffenden zustande gekommenen Aufnahmen durch Synchronisation fremdspra- chige fremdsprachige Fassungen herstellen oder durch Dritte herstellen lassen. Er kann hierbei den Film- oder Fernsehschaffenden Fernsehschaf- fenden durch eine andere Kraft ersetzen. Der Filmhersteller kann Aufnahmen derselben Fassung nachsynchronisieren sowie Stummaufnahmen Stumm- aufnahmen sprachlich synchronisieren und die Berechtigung hierzu Dritten einräumen. In solchen Fällen darf der Filmschaffende nur dann durch eine andere Kraft ersetzt werden, wenn dies aus künstlerischen oder wirt- schaftlichen wirtschaft- lichen Gründen notwendig ist, insbesondere dann, wenn die durch eine Verwendung des ursprünglich tätig gewordenen Film- oder Fernsehschaf- fenden Fernsehschaffenden anfallenden Kosten für den Filmhersteller unzumutbar sind oder die/die/ der Film- oder Fernsehschaffende trotz dreier drei- er Terminvorschläge nicht verfügbar ist.
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Sources: Manteltarifvertrag