Manteltarifvertrag. 1. Geltungsbereich 7 2. Vertragsabschluss 8
Manteltarifvertrag. Anlage Zeitkonto A.1. Zeitkonto-Modell nach dem Prinzip 50– 40: A.1.1. Arbeitszeitkonto: A.1.2. Sonderregelungen für Arbeitsverträge mit verminderter Wochengage (TZ 5.3.3.): A.1.3. Auflösung des Arbeitszeitkontos:
Manteltarifvertrag. 1 . Geltungsbereich
Manteltarifvertrag. 2) Mit Auflösung des Zeitkontos werden im Ausgleichszeitraum acht Std. Zeitgut- haben in einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungstag umgewandelt und bei Zugrundelegung der tariflichen 40 Std.-Woche bei fünf Arbeitstagen mit 1/50 der Wochengage pro Beschäftigungsstunde vergütet. Zeitguthaben von weniger als acht Std. werden stundenweise vergütet und ab vier Stunden als ein Beschäf- tigungstag bewertet.
Manteltarifvertrag. 1 GELTUNGSBEREICH § 2 BEGINN UND ENDE DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES
Manteltarifvertrag. FÜR SICHERHEITSKRÄFTE AN VERKEHRSFLUGHÄFEN vom 11. September 2013 Inkraftsetzung zum 1. September 2013 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2014
Manteltarifvertrag c. Ist der Film- und Fernsehschaffende ausübender Künstler, so räumt er dem Filmhersteller das Recht ein, das Filmwerk unter Verwendung der Darbietung auf eine den dem ausübenden Künstler nach § 77 Abs. 1 und 2 Satz 1 und § 78 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UrhG vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen.
Manteltarifvertrag. 4.4. Der Filmschaffende ist verpflichtet
Manteltarifvertrag. Protokollnotiz zu Ziffer 4.6:
Manteltarifvertrag gage gemäß TZ 5.3.2. Bei Verträgen mit verminderter Wochengage bestehen Ver- pflichtungen gem. TZ 5.3.1 nicht. Die Arbeitszeit richtet sich ausschließlich nach TZ 5.2.1.