Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm Musterklauseln

Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm tigten“)8, auch wenn die entsprechenden Mitwirkenden nicht tarifgebunden sind oder sie ihre Leistungen als Selbständige erbringen. Filmschaffende im Sinne dieses Ergänzungstarifvertrages sind alle unter den Manteltarifvertrag fal- lenden Gewerke9. Nicht unter die von diesem Ergänzungstarifvertrag erfassten Filmschaffenden fallen die in Ziff. 4.5 genannten Gewerke. 4.5 Die Ansprüche der Drehbuchautoren, der Urheber zugrundeliegender Werke (Roman, Theaterstück), der Komponisten und sonstiger Urheber vorbestehen- der Werke, die nicht unter die im Manteltarifvertrag geregelten Gewerke fal- len10, sowie die Inhaber von Leistungsschutzrechten an in einem Kinofilm ver- wandter Musik, soweit die entsprechende Musikdarbietung nicht als Teil der Spielhandlung wiedergegeben wird (z.B. Orchester im Bildhintergrund), wer- den durch die in diesem Ergänzungstarifvertrag geregelten Erlösbeteiligungs- ansprüche nicht erfasst.11 4.6 Die Erlösbeteiligungsansprüche der Berechtigten bestehen nach Erreichen der Beteiligungsschwellen 1– 3 gem. Ziff. 6 an allen in Ziff. 7 definierten Erlösen des Filmherstellers. 4.7 Durch die entsprechend Ziff. 5 ansteigenden Beteiligungssätze wird aus Sicht der vertragsschließenden Parteien auch der Regelung des § 32 a Abs. 1 UrhG Rechnung getragen. Die steigenden Beteiligungssätze stellen im Verhältnis zum Filmhersteller eine weitere angemessene Beteiligung im Sinne des § 32 a Abs. 4 UrhG dar.
Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm. 6.2 Die Beteiligungsschwelle 2 ist erreicht, sobald der Filmhersteller nach Erreichen der Beteiligungsschwelle 1 aus der Verwertung aller Verwertungsrechte an dem Kinofilm weitere Erlöse in Höhe aller bedingt rückzahlbaren Fördermittel (Projektfilmförderung und/oder Förderdarlehen) erzielt hat. Wenn solche Mittel nicht zur Finanzierung des Films eingesetzt wurden, wird die 2 erreicht, sobald der Filmhersteller weitere Erlöse in Höhe von weiteren 10 % der Herstellungs- kosten des Kinofilms bzw. im Falle einer Koproduktion seines Finanzierungs- anteils an dem Kinofilm erzielt hat. 6.3 Die Beteiligungsschwelle 3 ist erreicht, wenn der Filmhersteller nach Erreichen der Beteiligungsschwelle 2 weitere Erlöse in Höhe von weiteren 20 % der Herstellungskosten des Kinofilms bzw. im Falle einer Koproduktion seines Finanzierungsanteils an dem Kinofilm erzielt hat.
Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm. 18.2 Dieser Ergänzungstarifvertrag trifft keine Aussage darüber, welche Vergütun- gen bei Filmproduktionen, deren Drehbeginn vor diesem Zeitpunkt liegt, ange- messen sind. 18.3 Zur Zeit des Inkrafttretens dieses Ergänzungstarifvertrages bestehende, für den Filmschaffenden geltende günstigere Bestimmungen zu Beteiligungsrege- lungen in Einzelverträgen werden durch diesen Ergänzungstarifvertrag nicht berührt. 18.4 Dieser Ergänzungstarifvertrag ist frühestens zum 01.01.2017 mit einer Frist von vier Monaten kündbar. 18.5 Im Fall der Beendigung dieses Ergänzungstarifvertrages durch Kündigung blei- ben seine Bestimmungen unabdingbar so lange in Kraft, bis ein Tarifpartner dem anderen schriftlich mitteilt, dass er die Verhandlungen über einen neuen Ergänzungstarifvertrag nicht aufnehmen oder fortsetzen wird. 18.6 Die Vertragsschließenden werden innerhalb von vier Wochen nach Kündigung über den Abschluss eines neuen Ergänzungstarifvertrages in Verhandlungen eintreten. Berlin, den 13. Mai 2013 Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende 61 Titel/Vorname/Name Ich möchte Mitglied werden ab 0 1 2 0 Straße Hausnummer Geburtsdatum PLZ Wohnort Telefon E-Mail Staatsangehörigkeit Arbeiter/in Angestellte/r Beamter/in Selbständige/r freie/r Mitarbeiter/in Erwerbslos Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Straße Hausnummer Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: PLZ Ort Azubi-Volontär/in-Referendar/in bis bis bis bis Branche Xxxxxxx/in-Student/in ausgeübte Tätigkeit Praktikant/in regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst in Euro ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in Sonstiges: monatlicher Lohn- / Gehaltsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre Bruttoverdienst o. Besoldungsgruppe o. Lebensalterstufe € Name Werber/in Mitgliedsnummer Ich war Mitglied in der Gewerkschaft von bis Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. IBAN BIC Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm. Erlösbeteiligungsanspruches zu beauftragenden Verteilstelle16 Anspruch auf Auskehrung der auf sie entfallenden Anteile erhalten.

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