Technologietransfer Musterklauseln

Technologietransfer. (1) In Anerkennung der Bedeutung der Zusammenarbeit und technischen Hilfe im Bereich des Technologietransfers, einschließlich der Automatisierung von Prozessen, kommen die Vertragsparteien überein, bei der Förderung der Weitergabe von Technologie durch akademische oder berufliche Programme für den Wissenstransfer zwischen ihnen zusammenzuarbeiten. (2) Die Europäische Union erleichtert und fördert den Zugang Kubas zu Forschungs- und Entwicklungsprogrammen, unter anderem zum Zwecke der Technologieentwicklung.
Technologietransfer. Zur Zeit werden von uni transfer, der Forschungs- und Technologiekontakt- stelle der Hochschule, folgende Wege des Technologietransfers verfolgt: a) Angebote für die Wissenschaftler/-innen der Hochschule: • Kooperationspartner für Institute: uni transfer unterstützt die Institute der Hochschule bei der Suche nach Kooperationspartnern aus der Wirtschaft und bei der Verwertung von Hochschultechnologien (siehe auch unten unter b, „Unternehmenskon- takte“). Diese Partnersuche kann auch auf das europäische Ausland ausgedehnt werden. Zusammen mit dem Rechtsdezernat der Hoch- schule gibt uni transfer den Wissenschaftlern/-innen Hilfestellung bei der Gestaltung von Kooperationsverträgen zwischen Hochschule und Wirt- schaft. • Unterstützung bei Messepräsentationen: uni transfer organisiert zusammen mit den Wissenschaftlern die Präsen- tationen von Instituten der Hochschule auf Leit- und Fachmessen, berät die Institute bei der Auswahl ihrer Exponate und zu ihrem Messeauftritt, kümmert sich um deren Unterbringung auf geeigneten Gemeinschafts- ständen und betreut die Institute auch während der Messe selbst. Im Vorfeld sorgt uni transfer durch Mailing-Aktionen dafür, daß die Exponate der Universität bei den Unternehmen bekannt gemacht werden. • Existenzgründungen aus der Hochschule: uni transfer berät und unterstützt Angehörige der Hochschule, die ein Unternehmen gründen möchten. Einzelheiten dazu siehe unter Punkt 6.2.2. Die Finanzierung der ersten beiden Punkte erfolgt über Personal- und Sach- mittel der Hochschule, die letztgenannte Aktivität wird über das Projekt "Die gründerfreundliche Hochschule" durch das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur gefördert. b) Angebote für Unternehmen • Unternehmenskontakte:
Technologietransfer. Die CAU wird ihre Aktivitäten im Technologietransfer ausweiten und insbesondere prü- fen, welche bisher nicht am Transferprozess beteiligten Bereiche stärker für den Technologietransfer erschlossen werden können. Zu diesem Zweck wird sie alle Möglichkeiten nutzen, die sich aus ihrer Beteiligung am Wissenschaftspark Kiel ergeben. Angestrebt werden umfangreiche Kooperationen mit sich im Wissenschaftspark ansiedelnden Wirtschaftsunternehmen. Zusätzlich wird sie auch Ausgründungen von Wirtschaftsunternehmen. Zusätzlich wird sie auch Ausgründungen von Absolventinnen und Absolventen und wissenschaftlichem Personal unterstützen. Die CAU wird außerdem die Möglichkeiten der Verwertung der Arbeitnehmererfindungen weiter intensivieren. Eine verstärkte Patentverwertung wird angestrebt. Dazu wird sie die Arbeit der Patentverwertungsagentur Schleswig-Holstein nach Kräften unterstützen.