Common use of Testierungen im Bereich Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung Clause in Contracts

Testierungen im Bereich Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung. 3.13.1 Es gelten die Regeln der Deutschen Akkreditierungsstelle „Ergänzende Regeln für die Testierung im Bereich SpaEfV“ (71 SD 6 046) sowie die Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von Energie- und Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung-SpaEfV) in der jeweils gültigen Fassung.

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Testierungen im Bereich Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung. 3.13.1 2.13.1 Es gelten die Regeln der Deutschen Akkreditierungsstelle „Ergänzende Regeln Re- geln für die Testierung im Bereich SpaEfV“ (71 SD 6 046) in der jeweils aktu- ellen Fassung (siehe unter: xxx.xxxxx.xx/xxx_xx) sowie die Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von Energie- und Stromsteuer in Sonderfällen (SpitzenausgleichSpitzenaus- gleich-Effizienzsystemverordnung-SpaEfV) in der jeweils gültigen Fassung.

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Testierungen im Bereich Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung. 3.13.1 2.12.1 Es gelten die Regeln der Deutschen Akkreditierungsstelle „Ergänzende Regeln für die Testierung im Bereich SpaEfV“ (71 SD 6 046) in der jeweils aktuellen Fassung (siehe unter: xxx.xxxxx.xx/xxx_xx) sowie die Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von Energie- und Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Spitzenausgleich- Effizienzsystemverordnung-SpaEfV) in der jeweils gültigen Fassung.

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Testierungen im Bereich Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung. 3.13.1 2.13.1 Es gelten die Regeln der Deutschen Akkreditierungsstelle „Ergänzende Regeln für die Testierung im Bereich SpaEfV“ (71 SD 6 046) in der jeweils ak- tuellen Fassung (siehe unter: xxx.xxxxx.xx/xxx_xx) sowie die Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von Energie- und Stromsteuer in Sonderfällen (SpitzenausgleichSpitzenaus- gleich-Effizienzsystemverordnung-SpaEfV) in der jeweils gültigen Fassung.

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