Top Assistance Musterklauseln

Top Assistance. Wenn das Fahrzeug nach einem Unfall oder einem Diebstahlversuch nicht mehr fahrtüchtig ist und abgeschleppt werden muss oder wenn das Fahrzeug gestohlen worden ist, gewährt die Gesellschaft für das in den Besonderen Bedingungen bezeichnete Fahrzeug, für seinen Fahrer sowie für sämtliche unentgeltlich beförderten Mitfahrer gemäß der Formel 24h/24h + 7T/7T - also rund um die Uhr und an jedem beliebigen Wochentag, einschließlich Samstagen, Sonntagen und Feiertagen - bei Anruf unter der Telefonnummer (00352) 44 88 88 die folgenden Leistungen: 3.1 Top Assistance - Abschleppen des versicherten Fahrzeuges 3.2 Top Assistance - Rückführung des Fahrzeuges 1. wenn keine Reparatur vor Ort erfolgt: die Rückführung des versicherten Fahrzeuges bis zur Werkstatt der ▇▇▇▇ des Versicherten in Luxemburg; 2. wenn die Reparatur vor Ort erfolgt und der Versicherte nicht warten kann, bis die Reparatur abgeschlossen ist: ⚫ entweder die Rückführung des Fahrzeuges bis zum gewöhnlichen Wohnsitz des Versicherten; ⚫ oder eine Eisenbahnfahrkarte (1. Klasse) oder ein Flugticket, um das Fahrzeug abholen zu können. 3.3 Top Assistance - Unterstützung für die Fahrzeuginsassen 1. in Luxemburg: SEITE 8/98 ⚫ R.C.S. Luxembourg B 31035 ⚫ Allgemeine Bedingungen ⚫ LA LUXEMBOURGEOISE Société Anonyme d’Assurances easy-PROTECT‌‌‌‌ Allgemeine Bedingungen Allgemeine Bestimmungen ⚫ entweder die Kosten für die sofortige Rückkehr der Versicherten an ihren gewöhnlichen Wohnsitz; ⚫ oder die Fahrtkosten zu einem Ziel ihrer ▇▇▇▇ innerhalb des Großherzogtums Luxemburg. 2. in den übrigen EU-Ländern, in Norwegen und in der Schweiz: a. Bei Rückführung des Fahrzeuges: ⚫ entweder die sofortige Rückkehr der Versicherten an ihren gewöhnlichen Wohnsitz per Eisenbahn (1. Klasse) oder per Linienflug; ⚫ oder die Taxikosten, damit die Versicherten an ihr ursprüngliches Fahrziel gelangen können, allerdings begrenzt auf maximal 125 EUR. b. Bei einer Reparatur des Fahrzeuges vor Ort werden die Hotelkosten (Übernachtung und Frühstück) bis zum Abschluss der unbedingt erforderlichen Reparaturen bezahlt, bis zu einer Höhe von 62 EUR pro Versicherter. 3.4 Top Assistance - Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges
Top Assistance. 4.1 Top Assistance – Gegenstand der Garantie Die Gesellschaft gewährt dem in den Besonderen Bedingungen genannten Fahrzeug, seinem Fahrer und jeder beförderten Person kostenlos, 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche, UNTER DER BEDINGUNG, die Gesellschaft telefonisch unter der (00352) 44 88 88 über das Eintreten des Versicherungsfalles in Kenntnis zu setzen, die unter Punkt 4.3. definierten Leistungen bei: ⚫ Unfall: Unfall, Handlungen Dritter, Naturgewalten, Vandalismus, die die Nutzung des Fahrzeugs unmöglich oder gefährlich machen oder nicht den geltenden Vorschriften entsprechen; ⚫ Versuchter Diebstahl: Einbruch in das Fahrzeug, Diebstahl oder Verlust der Fahrzeugschlüssel; ⚫ Diebstahl: Diebstahl des Fahrzeugs, Wiederauffinden des Fahrzeugs nach Diebstahl; ⚫ Panne: Mechanische oder elektrische Panne, geplatzter Reifen oder geplatzte Reifen, Autopanne oder falscher Treibstoff. Die maximale Anzahl der Interventionen des Versicherungsunternehmens für „Pannen“ jeglicher Art ist auf 2 Interventionen pro Versicherungsjahr begrenzt. 4.2 Top Assistance – Räumlicher Geltungsbereich Die Versicherung gilt im Großherzogtum Luxemburg und in den Ländern, deren nationale Versicherungsbüros mit dem Luxemburger Büro vertraglich verbunden sind auf der Grundlage des am 30.05.2002 zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderer assoziierter Staaten geschlossenen Abkommens sowie seiner nachfolgenden Änderungen, mit Ausnahme der folgenden Länder: Israel, Islamische Republik Iran, Russland und die Ukraine. 4.3 Top Assistance – Versicherte Leistungen