Top Assistance Musterklauseln

Top Assistance. Wenn das Fahrzeug nach einem Unfall oder einem Diebstahlversuch nicht mehr fahrtüchtig ist und abgeschleppt werden muss oder wenn das Fahrzeug gestohlen worden ist, gewährt die Gesellschaft für das in den Besonderen Bedingungen bezeichnete Fahrzeug, für seinen Fahrer sowie für sämtliche unentgeltlich beförderten Mitfahrer gemäß der Formel 24h/24h + 7T/7T - also rund um die Uhr und an jedem beliebigen Wochentag, einschließlich Samstagen, Sonntagen und Feiertagen - bei Anruf unter der Telefonnummer (00352) 44 88 88 die folgenden Leistungen: 3.1 Top Assistance - Abschleppen des versicherten Fahrzeuges 3.2 Top Assistance - Rückführung des Fahrzeuges 1. wenn keine Reparatur vor Ort erfolgt: die Rückführung des versicherten Fahrzeuges bis zur Werkstatt der Xxxx des Versicherten in Luxemburg; 2. wenn die Reparatur vor Ort erfolgt und der Versicherte nicht warten kann, bis die Reparatur abgeschlossen ist: ⚫ entweder die Rückführung des Fahrzeuges bis zum gewöhnlichen Wohnsitz des Versicherten; ⚫ oder eine Eisenbahnfahrkarte (1. Klasse) oder ein Flugticket, um das Fahrzeug abholen zu können. 3.3 Top Assistance - Unterstützung für die Fahrzeuginsassen 1. in Luxemburg: SEITE 8/98 ⚫ R.C.S. Luxembourg B 31035 ⚫ Allgemeine Bedingungen ⚫ LA LUXEMBOURGEOISE Société Anonyme d’Assurances easy-PROTECT‌‌‌‌ Allgemeine Bedingungen Allgemeine Bestimmungen ⚫ entweder die Kosten für die sofortige Rückkehr der Versicherten an ihren gewöhnlichen Wohnsitz; ⚫ oder die Fahrtkosten zu einem Ziel ihrer Xxxx innerhalb des Großherzogtums Luxemburg. 2. in den übrigen EU-Ländern, in Norwegen und in der Schweiz: a. Bei Rückführung des Fahrzeuges: ⚫ entweder die sofortige Rückkehr der Versicherten an ihren gewöhnlichen Wohnsitz per Eisenbahn (1. Klasse) oder per Linienflug; ⚫ oder die Taxikosten, damit die Versicherten an ihr ursprüngliches Fahrziel gelangen können, allerdings begrenzt auf maximal 125 EUR. b. Bei einer Reparatur des Fahrzeuges vor Ort werden die Hotelkosten (Übernachtung und Frühstück) bis zum Abschluss der unbedingt erforderlichen Reparaturen bezahlt, bis zu einer Höhe von 62 EUR pro Versicherter. 3.4 Top Assistance - Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges
Top Assistance. 4.1 Top Assistance – Gegenstand der Garantie Die Gesellschaft gewährt dem in den Besonderen Bedingungen genannten Fahrzeug, seinem Fahrer und jeder beförderten Person kostenlos, 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche, UNTER DER BEDINGUNG, die Gesellschaft telefonisch unter der (00352) 44 88 88 über das Eintreten des Versicherungsfalles in Kenntnis zu setzen, die unter Punkt 4.3. definierten Leistungen bei: ⚫ Unfall: Unfall, Handlungen Dritter, Naturgewalten, Vandalismus, die die Nutzung des Fahrzeugs unmöglich oder gefährlich machen oder nicht den geltenden Vorschriften entsprechen; ⚫ Versuchter Diebstahl: Einbruch in das Fahrzeug, Diebstahl oder Verlust der Fahrzeugschlüssel; ⚫ Diebstahl: Diebstahl des Fahrzeugs, Wiederauffinden des Fahrzeugs nach Diebstahl; ⚫ Panne: Mechanische oder elektrische Panne, geplatzter Reifen oder geplatzte Reifen, Autopanne oder falscher Treibstoff. Die maximale Anzahl der Interventionen des Versicherungsunternehmens für „Pannen“ jeglicher Art ist auf 2 Interventionen pro Versicherungsjahr begrenzt. 4.2 Top Assistance – Räumlicher Geltungsbereich Die Versicherung gilt im Großherzogtum Luxemburg und in den Ländern, deren nationale Versicherungsbüros mit dem Luxemburger Büro vertraglich verbunden sind auf der Grundlage des am 30.05.2002 zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderer assoziierter Staaten geschlossenen Abkommens sowie seiner nachfolgenden Änderungen, mit Ausnahme der folgenden Länder: Israel, Islamische Republik Iran, Russland und die Ukraine. 4.3 Top Assistance – Versicherte Leistungen

Related to Top Assistance

  • Data protection 16.1. PRAETTIGAU and the VENDOR are subject to Swiss data protection legislation. 16.2. XXXXXXXXXX and the VENDOR transmit the data (incl. credit card information) that is necessary for billing and collection to GRF. GRF uses this data only for payment processing and for collection. 16.3. PRAETTIGAU may collect store, and process data to the extent that this is necessary or appropriate in order to meet its contractual obligations to maintain and improve customer relations, quality and service criteria, to maximise operational safety, and in the interest of sales promotion, product design, crime prevention, economic key data and statistics, as well as invoicing. The customer hereby acknowledges and agrees that PRAETTIGAU may pass on customer data to the VENDOR so that he can fulfill his obligations. 16.4. It is possible that PRAETTIGAU and / or the VENDOR may be required to transmit the data to the authorities, or to make it accessible to them. 16.5. XXXXXXXXXX and the VENDOR alike reserve the right to hand over the data to third parties to enforce legitimate interests or to the authorities on suspicion of a crime. 16.6. Furthermore, the privacy policies of PRAETTIGAU or those of the VENDOR, are in force. 16.7. For questions about data protection at PRAETTIGAU, contact us at the e-mail address xxxx@xxxxxxxxxx.xxxx; for questions about data protection by the VENDOR, contact the VENDOR directly.

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgen- den Zeiten: Tag Uhrzeit Bis von Bis Uhr Bis von Bis Uhr von Bis Uhr An Sonntagen von Bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von Bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .

  • Incident-Response-Management Unterstützung bei der Reaktion auf Sicherheitsverletzungen

  • Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA- Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthal- ten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten ent- halten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Kunden (sofern verfügbar), – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer A. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten.

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-ID DE88ZZZ00000928033 / Mandatsreferenz MDT10027-00(Kundennr.)-000 Ich ermächtige Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. _ _ _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN Schneeberg, Ort, Datum und Unterschrift Der Telekommunikationsnetzbetreiber betreibt ein regional begrenztes Breitbandnetz. Über dieses Netz bietet der Telekommunikationsnetzbetreiber seinen Kunden Rundfunk, Internet und Telefonie sowie mit diesen Diensten zusammenhängende weitere Services an. Diese besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „BesGB“) gelten für Vertragsverhältnisse, die im Hinblick auf den Bezug der TV, Internet- und/oder Telefoniedienste ab dem 16. Juli 2020 begründet oder geändert wurden. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich in folgender Reihenfolge aus dem Nutzungsvertrag inklusive der jeweiligen Preisliste, der Leistungsbeschreibung, diesen BesGB und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Im Fall von Widersprüchen der Bestimmungen der vorstehenden Dokumente gehen die Bestimmungen der jeweils zuerst genannten Dokumente denen der danach genannten Dokumente vor. Bezieht der Kunde neben dem TV-, Internet- und/oder Telefoniedienst weitere Dienste von dem Telekommunikationsnetzbetreiber, gelten darüber hinaus die weiteren Besonderen Geschäftsbedingungen für diese Dienste. Die BesGB finden auch Anwendung auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, Wartungsarbeiten und Störungsbeseitigungen.

  • Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner Bank – möglichst in Textform – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungs- verzeichnis” wirksam. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.

  • Dokumentation und Einhaltung der Klauseln (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.