Transportbeton Musterklauseln

Transportbeton. Betriebe, die gewerbsmäßig Transportbeton, Werk-Frischmörtel und Werk-Frischestrich herstellen und vertreiben, sowie Betriebe, die Transportbeton mittels Pumpen fördern.
Transportbeton. Für die Güteüberwachung und bezüglich der Anzahl der vom AN herzustellenden Probewürfel gelten die Bestimmungen der DIN 1045 Ziff.