Angaben zur Ausführung Musterklauseln

Angaben zur Ausführung. (69) Die Ausführung von Instandsetzungsmaßnahmen gemäß Abschnitt 5, 6, 7 und 8 muss nach den verbindlichen „Angaben zur Ausführung“ der Hersteller erfolgen.
Angaben zur Ausführung. (86) Für werkmäßig hergestellte Baustoffe und Baustoffsysteme sind vom Auftragnehmer verbindli- chen „Angaben zur Ausführung“ des Herstellers beizubringen, welche in Aufbau und Inhalt den Anfor- derungen der Leistungsbeschreibung genügen müssen. Die „Angaben zur Ausführung“ in der prüffähigen Bescheinigung gemäß (84) werden regelmäßig als gleichwertige Alternative anerkannt, sofern diese den Anforderungen der Leistungsbeschreibung voll- umfänglich genügen.
Angaben zur Ausführung. 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und -beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.
Angaben zur Ausführung. 0.2.1 Unter Arten sind die verschiedenen Konstruktionen des Mauerwerks, z. B. Vollmauerwerk, Luft- schichtmauerwerk, Verblendmauerwerk, Mauerwerk aus Ziegelfertigbauteilen, als auch die Aus- führung mit den verschiedenen Baustoffen, z. X. Xxxxxx, Mauersteine, natürliche Steine oder Bau- platten, sowie gegebenenfalls ihre gemischte Verarbeitung, zu verstehen. Die Mauerwerksdicke ist sowohl bei der Kalkulation für das Flächenmaß als auch für das Raummaß ein entscheidender Faktor.
Angaben zur Ausführung. 0.2.1 Bauseitiges Beistellen von Gerüsten, Hebebühnen und dergleichen.
Angaben zur Ausführung. 2.1 ARBEITSABSCHNITTE, ARBEITSUNTERBRECHUNGEN UND ARBEITSBESCHRÄNKUNGEN Es ist beabsichtigt die Arbeiten in den folgenden zeitlichen Abschnitten durchzuführen: nach Aufforderung des Auftraggebers Vor Baubeginn ist vom Anuftragnehmer ein vollständiger Bauzeitenplan inkl. der Beschreibung der einzelnen geplanten Arbeitsschritte zu vorzulegen. Eventuelle Arbeitsunterbrechungen, bedingt durch Vernässung, Frost und andere, witterungsbedingte Ausfallzeiten, sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Eine Arbeitsunterbrechung ist noch am gleichen Tag der Bauleitung schriftlich (Fax/Mail) und telefonisch unter Angabe der Gründe anzuzeigen.
Angaben zur Ausführung