Umfang der Rechte. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 5 und 6 (siehe unten) hat SportA auf exklusiver Basis sämtliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte und weiterübertragbare audiovisuelle Verwertungsrechte an den o.g. Veranstaltungen für alle derzeit bekannten und zukünftigen Verbreitungswege und Nutzungsformen erworben, unabhängig vom jeweiligen Endgerät.
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