Ausübung der Rechte Musterklauseln

Ausübung der Rechte. Die Ausübung der Rechte der versicherten Personen aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsneh- mer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine andere Rege- lung ist das Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Haft- pflichtversicherung nach A.1.2.
Ausübung der Rechte. Das Recht auf Aufhebung oder Herabsetzung erlischt, wenn es vom Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Gilt nicht für die Rechtsschutzversicherung: Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem dem Versicherer die Erklärung, mit der sie verlangt wird, zugeht.
Ausübung der Rechte. Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Andere Regelungen sind:
Ausübung der Rechte. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts Anderes geregelt ist. Eine andere Regelung ist z. B. das Geltendmachen von Ansprüchen in der Haftpflichtversicherung nach A.1.2 und in der Fahrerschutz-Versicherung nach A.6.2.
Ausübung der Rechte. Die prokundo GmbH/der Versicherer kann ihre/seine Rechte zum Rück- tritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die prokundo GmbH/ der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von der prokundo GmbH/dem Versicherer geltend gemachte Recht begrün- det, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung der Rechte müssen die prokundo GmbH/der Versicherer die Umstände angeben, auf die die prokundo GmbH/der Versicherer ihre/seine Erklärung stützen. Zur Begründung kann die prokundo GmbH/der Versicherer nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Die prokundo GmbH/der Versicherer kann sich auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn die prokundo GmbH/der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. Die Rechte der prokundo GmbH/des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
Ausübung der Rechte. Weder ein versäumtes Ausüben noch ein etwaiger Verzug der Ausübung seitens des Pfandnehmers von Rechten oder Rechtsbehelfen gemäß den Clearing-Bedingungen und der Clearing-Vereinbarung (einschließlich dieser Anlage) sollen einen Verzicht darstellen. Weder die teilweise oder vollständige Ausübung von Rechten und Rechtsbehelfen soll die weitere Ausübung solcher Rechte oder Rechtsbehelfe oder die Ausübung anderer Rechte oder Rechtsbehelfe hindern.
Ausübung der Rechte. Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen zu. Dies gilt nicht für Geltendma- chen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ausübung der Rechte. 01.2023 • Antrag E-BU, E-EU Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das geltend gemachte Recht be- gründet, Kenntnis erlangt haben. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir die Erklärung stüt- zen. Zur Begründung können nachträglich weitere Umstände angegeben werden, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung können wir uns nicht berufen, wenn der nicht angezeigte Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige bekannt war. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsanpassung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
Ausübung der Rechte. Jede betroffene Person kann ihre Rechte ausüben, indem sie dem Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft entweder unter Beilage einer Kopie der Vorder- und Rückseite eines gültigen Ausweisdoku- ments eine datierte und unterzeichnete schriftliche Aufforderung oder eine E-Mail an folgende Adresse zukommen lässt: xxx@xxx.xx.
Ausübung der Rechte. Der Versicherer muss die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Der Versicherer hat bei der Ausübung seiner Rechte die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung darf der Versicherer nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung erlöschen zudem mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt allerdings nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.