Unbewohnbarer Wohnsitz. Wenn der versicherte Wohnsitz durch Brand, Explosion, Implosion, Wasserschaden, Diebstahl, Vandalismus oder Glasbruch beschädigt und unbewohnbar wird, so dass die Versicherten nicht mehr in der Lage sind, dort unter angemessenen Bedingungen zu wohnen, übernimmt diese Garantie die Kosten für: