Gegenstand der Garantie Musterklauseln

Gegenstand der Garantie. Die Gesellschaft deckt jedes versehentliche Zerbrechen oder Zerstören infolge eines Sturzes, Aufpralls oder Eindringens eines Fremdkörpers, welches die Reparatur oder den Ersatz der Mul- timediageräte erforderlich macht. Unter dieser Garantie sind außerdem folgende Geräte versichert : ◼ Alarm- und Überwachungsanlagen, in Betrieb sowie außer Betrieb, bei Demontage oder Trans- port an den versicherten Orten oder Zusammenbau zwecks Wartung oder Überprüfung, sofern die Nutzung besagter Gegenstände zur vollständigen Zufriedenheit erfolgt, ◼ Haustechnikgeräte. Vorbehaltlich des Abschlusses der Garantie Diebstahl deckt die Gesellschaft außerdem : ◼ den Diebstahl von Multimediageräten, wenn dieser Diebstahl außerhalb des bezeichneten Gebäudes erfolgt ist, ◼ den Diebstahl dieser Anlagen, wenn sie sich in einem Landkraftfahrzeug befanden, sofern besagtes Fahrzeug ebenfalls gestohlen wurde oder ein Einbruch in dieses stattgefunden hat, ◼ den Diebstahl dieser Anlagen, die ein Versicherter anlässlich eines vorübergehenden Aufent- halts in einem Gebäude im In- und Ausland mitführt, sofern bei den zuständigen Justiz- oder Polizeibehörden Anzeige erstattet wurde. Vorbehaltlich des Abschlusses der Garantien Brand, Sturm, Wasserschäden, Erdbeben oder Rückstau aus der Kanalisation erweitert die Gesellschaft den Geltungsbereich auf diese Anla- gen, wenn sie anlässlich eines vorübergehenden Aufenthalts in einem beliebigen Gebäude im In- und Ausland mitgeführt wurden. Die Kostenübernahme durch die Gesellschaft erfolgt ohne Anwendung der Proportionalitätsre- gel bis zu einem Betrag von : ◼ 00.000 € pro Schadensfall, wenn in den Persönlichen Bedingungen angegeben ist, dass die Formel „Privilège“ abgeschlossen wurde, ◼ 0.000 € pro Schadensfall, wenn in den Persönlichen Bedingungen angegeben ist, dass die Formel „Active“ abgeschlossen wurde, Sofern in den Persönlichen Bedingungen festgelegt ist, dass nur das bezeichnete Gebäude gedeckt ist, sind die dauerhaft mit den Liegenschaften verbundenen Anlagen, die nicht vom Gebäude entfernt werden können, ohne beschädigt zu werden, oder den Teil des Gebäudes, an dem sie befestigt sind, zu beschädigen, versichert.
Gegenstand der Garantie. Die Gesellschaft haftet für die finanziellen Folgen für Handlungen im Privatleben der Versicherten, für die sie auf der Grundlage der Artikel 1382 bis 1386 des Bürgerlichen Gesetzbuches haftbar sind.
Gegenstand der Garantie. 1.1 Die Daimler AG (Garantiegeber) gewährt entweder dem Käufer neuer Reifen oder dem Halter des Fahrzeuges (Garantienehmer), die bei einem autorisierten Mercedes-Benz-/ smart- Servicepartner in der Bundesrepublik Deutschland erworben werden, die für einen Mercedes- Benz/smart zugelassen und zum Gebrauch auf den gemäß StVO (Straßenverkehrsordnung) ausgewiesenen öffentlichen Straßen bestimmt sind, eine Garantie nach den nachfolgenden Bedingungen (Reifengarantie). Ist der Halter des Fahrzeuges nicht identisch mit dem Käufer der Reifen, ist entweder der Käufer oder der Halter berechtigt, Ansprüche gegenüber dem Garantiegeber zu stellen. 1.2 Voraussetzung für die Reifengarantie ist, dass die Reifen zum Zeitpunkt des Eintritts des Garantiefalles fest mit einem Mercedes-Benz-PKW, smart oder Mercedes-Benz-Transporter verbunden sind; Reifen von Lastkraftwagen oder Taxis sind nicht von der Garantie umfasst. 1.3 Ansprüche aus diesem Vertrag sind vom Garantienehmer gemäß Ziffer 5 geltend zu machen.
Gegenstand der Garantie. 1.1 Die Mercedes-Benz AG (Garantiegeber) gewährt entweder dem Käufer neuer Kompletträder oder dem Halter des Fahrzeuges (Garantienehmer), die bei einem autorisierten Mercedes-Benz/smart Servicepartner in der Bundesrepublik Deutschland erworben und die vom autorisierten Mercedes-Benz/smart Servicepartner bei der Mercedes-Benz AG bezogen wurden, eine Garantie nach den nachfolgenden Bedingungen (Komplettradschutz). Ist der Halter des Fahrzeuges nicht identisch mit dem Käufer der Kompletträder, ist entweder der Käufer oder der Halter berechtigt, Ansprüche gegenüber dem Garantiegeber zu stellen. 1.2 Voraussetzung für den Komplettradschutz ist, dass die Kompletträder zum Zeitpunkt des Eintritts des Garantiefalles fest mit dem in Ziffer 1.1 genannten Kraftfahrzeug verbunden sind und der/die Ersatzreifen/-kompletträder/-felgen durch einen Mercedes-Benz/smart Servicepartner montiert wird/werden. Weitere Voraussetzung für den Komplettradschutz ist, dass die Kompletträder für ein Kraftfahrzeug bis 7,5 Tonnen zugelassen und zum Gebrauch auf den gemäß StVO (Straßenverkehrsordnung) ausgewiesenen öffentlichen Straßen bestimmt sind, Kompletträder von Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen oder Taxis sind nicht von der Garantie umfasst. 1.3 Ansprüche aus diesem Vertrag sind vom Garantienehmer gemäß Ziffer 7 geltend zu machen.
Gegenstand der Garantie. Die Gesellschaft garantiert die Erstattung : ◼ der vertraglich festgelegten Stornierungsgebühren für den Fall eines Rücktritts von der Reise vor der Abreise oder für den Fall eines Rücktritts von der Miete, bevor die betreffenden Räum- lichkeiten genutzt werden, ◼ nicht in Anspruch genommener Leistungen (Transportkosten ausgenommen) bei vorzeitigem Abbruch der Reise, ◼ des Mietpreises für den Zeitraum, in dem die gemieteten Räumlichkeiten nicht in Anspruch genommen worden sind, ◼ der zusätzlichen Kosten für die Rückreise und für die Unterkunft, wenn der Versicherte nicht in der Lage ist, die Rückreise am ursprünglich geplanten Datum und mit dem ursprünglich vorgesehenen Mittel anzutreten. Die Erstattungsbeträge sind auf den in den Bestätigungsdokumenten für die Reise genannten Preis für die Reise oder die Miete begrenzt. Vorbehaltlich einer medizinischen Kontraindikation werden als Zusatzkosten für die Rückreise Bahnfahrkarten für die 1. Klasse oder Flugtickets für die Economy Class übernommen. Bei Ent- fernungen von unter 1.000 km werden Bahnfahrkarten 1. Klasse übermittelt. Übernommen werden Gesamtkosten bis zu einer Höhe von 15.000 E pro Versicherungsjahr.
Gegenstand der Garantie. Die Gesellschaft gewährt dem Versicherten Versicherungsschutz für sein bei einer Reise mitge- führtes Gepäck bei folgenden Ereignissen : ◼ Diebstahl, sofern bei den zuständigen Justiz- oder Polizeibehörden Anzeige erstattet wurde, ◼ Verlust, ◼ Schäden infolge jedweder Umstände, die sich zufällig während der Reise ergeben haben. Gepäckstücke, die außerhalb eines Fahrzeugs transportiert werden, sind ausschließlich gegen die Folgen eines Verkehrsunfalls versichert, an dem das Transportmittel beteiligt war. Als Gepäck gilt jedes Objekt zur persönlichen Verwendung, das der Versicherte bei einer Reise mit sich führt oder das ordnungsgemäß angemeldet voraus- oder nachgeschickt wird, sowie persönliche Sachen, die im Verlauf der Reise mit dem Zweck gekauft wurden, sie mit zum ge- wöhnlichen Wohnsitz des Versicherten zu nehmen. Werte gelten nicht als Gepäck. Allerdings deckt die Gesellschaft gegenüber dem Versicherten den Raub von auf der Reise mitgeführten Werten, sofern Anzeige bei den zuständigen Justiz- oder Polizeibehörden erstattet wurde. Die Gesellschaft garantiert die Erstattung ohne Anwendung der Unterversicherungsklausel bis zu einem Betrag von 0.000 € pro Schadensfall.
Gegenstand der Garantie. Ziel der Garantie ist es, dem Inhaber der Versicherten Kreditkarte bis zu dem in der Tabelle der Garantien angegebenen Höchstbetrag Folgendes zu erstatten: a. Ungenutzte und uneinbringliche Beförderungs- oder Unterbringungskosten; b. Beförderungskosten und alle anderen im Voraus bezahlten Kosten, die Sie bezahlt haben oder zu deren Zahlung Sie vertraglich verpflichtet sind; c. Angemessene zusätzliche Reisekosten, die entstanden sind. Wenn die versicherte Reise vorzeitig unterbrochen wird, weil eines der folgenden Ereignisse eintritt, das außerhalb Ihrer Kontrolle liegt und von dem Sie zum Zeitpunkt der Buchung Ihrer Reise noch keine Kenntnis hatten: 1. Schwere körperliche Verletzung oder unerwarteter Tod von Ihnen oder einem Familienangehörigen; 2. Entlassung des Versicherten aus wirtschaftlichen Gründen, vorausgesetzt, die Einladung zum Vorgespräch vor der Entlassung wurde dem Versicherten nicht vor dem Datum des Kaufs oder der Buchung der versicherten Reise zugestellt; 3. Erhebliche materielle Schäden am unbeweglichen Vermögen des Versicherten oder, wenn der Versicherte einen Freiberuf ausübt oder ein Unternehmen leitet, an seinen Geschäftsräumen, sofern sie während der versicherten Reise eintreten.
Gegenstand der Garantie. Ziel der Garantie ist es, dem Inhaber der Versicherten Kreditkarte bis zu dem in der Tabelle der Versicherungsleistungen angegebenen Höchstbetrag die angemessenen Kosten für Essen und Trinken, Hotelkosten (nur Unterkunft) und Beförderungskosten zu erstatten, die Sie bezahlt haben, um Ihr endgültiges Reiseziel im Ausland zu erreichen, sowie die Kosten für Anschlussflüge außerhalb Ihres Wohnsitzlandes, wenn Sie mit Verspätung am Check-in-Schalter des internationalen öffentlichen Linienverkehrsmittels ankommen, mit dem Sie den ursprünglichen Teil Ihrer Reise gebucht haben, sofern dies die Folge ist von: 1. Ausfall eines anderen öffentlichen Linienverkehrsmittels; oder 2. einem Unfall oder einer Panne des Fahrzeugs, in dem Sie reisen: und der Beförderer Ihnen nicht innerhalb von 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit oder innerhalb von 4 Stunden nach der tatsächlichen Ankunftszeit eines Anschlussfluges eine vergleichbare Reise anbietet.
Gegenstand der Garantie. Wenn sich die Abfahrt des öffentlichen Linien- und Charterverkehrsmittels, mit dem Sie reisen sollten, aus den folgenden Gründen verzögert: 1. Streik oder Gewerkschaftsbewegung, oder
Gegenstand der Garantie. Dieser Versicherungsschutz gilt unter der Voraussetzung, dass mindestens 30 % der Kosten für die versicherte Reise mit der Versicherten Kreditkarte bezahlt wurden. Wenn Sie während Ihrer Reise bei der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels einen Unfall erleiden, der innerhalb von zwölf (12) Monaten die einzige unmittelbare Ursache für Ihren Tod, den Verlust von Gliedmaßen, den Verlust des Sehvermögens oder eine dauernde vollständige Invalidität ist, zahlen Wir Ihnen einen Betrag, der in der Tabelle der Versicherungsleistungen angegeben ist.