Allgemeine Ausschlüsse. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Allgemeine Ausschlüsse. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ- gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
A1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige- führt haben. A1-2.3 findet keine Anwendung.
Allgemeine Ausschlüsse. 1. Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen,
1.1. in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung;
1.2. in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Ereignissen, die in außergewöhnlichem Umfang Personen- oder Sachschäden bewirken (Katastrophen im Sinne der Katastrophenhilfegesetze) sowie mit Ereignissen, die auf allmähliche Einwirkung zurückzuführen sind:
1.3. in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit nuklearen Ereignissen oder Ereignissen, die genetische Schäden zur Folge haben, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind;
1.4. in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen, die auf Grund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind;
1.5. aus dem Bereich des Immaterialgüterrechtes und im Zusammenhang mit Verträgen, die Immaterialgüterrechte zum Gegenstand haben;
1.6. aus dem Bereich des Gesellschafts-, Genossenschafts- und Vereinsrechtes, des Rechtes der Stillen Gesellschaften sowie des Rechtes der Kirchen und Religionsgemeinschaften;
1.7. aus Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen sowie aus dem Bereich des Handelsvertreterrechtes;
1.8. aus dem Bereich des Steuer-, Zoll- und sonstigen Abgabenrechtes;
1.9. in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit - der Errichtung bzw. baubehördlich genehmigungspflichtigen Veränderung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder Grundstücken, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befinden oder von ihm erworben werden; - der Planung derartiger Maßnahmen; - der Finanzierung des Bauvorhabens einschließlich des Grundstückserwerbes. Dieser Ausschluss gilt nicht für die Geltendmachung von Personenschäden sowie im Straf-Rechtsschutz.
1.10. in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit - Spiel- und Wettverträgen; - Gewinnzusagen oder diesen vergleichbaren Mitteilungen; - Spekulationsgeschäften: das sind Rechtsgeschäfte sowie dazugehörige Sicherungsgeschäfte über Vermögenswerte, Vermögensrechte und Geld, die regelmäßig in Erwartung der Wertsicherung oder eines Wertzuwachses oder Ertrags abgeschlossen werden und unter dem Risiko stehen, dass die dafür aufgewendeten finanziellen Mitteln teilweise oder gänzlich verloren werden; - Fremdwährungskrediten; - Termingeschäften; - Kryptoassets; sowie damit im Zusammenhang stehenden Auseinandersetzunge...
Allgemeine Ausschlüsse. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
A1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Allgemeine Ausschlüsse. Die Allgemeinen Ausschlüsse für Ihren Reiseschutz gelten für den gesamten abgeschlossenen Versicherungs-Vertrag. Ein „Ausschluss“ bezeichnet etwas, das nicht durch den vorliegenden Versicherungs-Vertrag abgedeckt ist. Hierfür bieten wir keine Zahlungen oder Dienstleistungen an. Diese Versicherung bietet keinen Versicherungsschutz in den nachfolgend aufgeführten Fällen. Das gilt sowohl für Schäden, die direkt darauf zurückzuführen sind, wie auch für Schäden, die indirekt darauf zurückzuführen sind - und zwar unabhängig davon, ob Sie selbst, Ihre Reisebegleitung oder Familienangehörige davon betroffen sind:
Allgemeine Ausschlüsse. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten folgende Ausschlüsse vom Versicherungsschutz:
A3-7.1 Vorsätzlich oder durch bewusstes Abweichen herbei- geführte Schäden
a) vorsätzlich oder
b) durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder be- hördlichen Vorschriften sowie von schriftlichen Anwei- sungen oder Bedingungen des Auftraggebers herbeigeführt haben.
Allgemeine Ausschlüsse. Es besteht keine Versicherungsdeckung für/im Fall von:
(i) die Kosten des im Rahmen dieser Versicherung anwendbaren Selbstbehalts, wie in Ihrer Beitrittsbestätigung angegeben;
(ii) die Kosten für den Ersatz oder die Wiederherstellung von Daten, Software, Informationen oder Musik, die auf dem versicherten Gerät gespeichert sind;
(iii) einen mechanischen oder elektrischen Defekt oder zufälligen Schaden, verursacht durch:
(a) Missbrauch, falsche bzw. unsachgemäße Verwendung, Fahrlässigkeit, vorsätzliche Beschädigung des versicherten Xxxxxx, absichtlich oder auf eine andere Weise;
(b) Unwetter wie Blitz, Hochwasser und starke Winde;
(c) Zubehör oder Peripheriegeräte, die kein fester Bestandteil der ursprünglichen Installation des versicherten Xxxxxx waren;
(d) Software oder Programmierung; oder
(e) elektronische Viren jedweder Art;
(iv) Diebstahl, der dadurch ermöglicht wurde, dass das Gerät unbeaufsichtigt und deutlich sichtbar oder nicht verriegelt in Fahrzeugen, öffentlichen Räumen oder öffentlichen Bereichen liegen gelassen wurde;
(v) Diebstahl, wenn kein polizeilicher Bericht eingereicht wurde (dieser muss mindestens eine IMEI-Nummer, eine Beschreibung des Vorfalls sowie Datum, Uhrzeit und den Ort des Vorfalls enthalten);
(vi) Diebstahl, wenn Sie Ihren Mobilfunkbetreiber nicht über den Diebstahl informiert haben und die SIM-Karte nicht haben sperren lassen und keinen entsprechenden Nachweis darüber vorgelegt haben;
(vii) Verlust des versicherten Xxxxxx;
Allgemeine Ausschlüsse. Die allgemeinen Ausschlüsse des Vertrags sind die Ausschlüsse, die allen in diesen Allgemeinen Bestimmungen beschriebenen Versicherungsgarantien und Unterstützungsleistungen gemeinsam sind: • Die – vorsätzlich von einer Versicherten Person, einem Familienmitglied oder einem Reisebegleiter verursacht wurden. • Folgen des Konsums von alkoholischen Getränken (mit einem Alkoholgehalt von mindestens 0,5 Gramm im Blut oder 0,25 Milligramm pro Liter in der Atemluft im Falle eines Fahrzeugunfalls), der Versicherten Person oder einer Mitreisenden Person entstehen. • Konsum von Betäubungsmitteln, Drogen oder Medikamenten, die nicht von einem Arzt verschrieben wurden. • Kriege, Demonstrationen, Aufstände, Terrorakte, Sabotage und Streiks. • Die Teilnahme der Versicherten Person an Wetten, Wettbewerben oder Kämpfen. • Die Ausübung von Sportwettkämpfen oder motorisierten Wettkämpfen (Rennen oder Rallye). • Die Ausübung einer der folgenden gefährlichen Sportarten und Aktivitäten, Boxen, Gewichtheben, Ringen, Kampfsport, Bergsteigen, Bobfahren, Tauchen mit Atemgeräten, Höhlenforschung, Skispringen, Fallschirmspringen, Paragleiten, Flüge mit Ultraleicht- oder Segelflugzeug, Sprungbretttauchen, Tauchen, Drachenfliegen, Bergsteigen, Reiten, Heißluftballonfahren, Fallschirmspringen, Fechten, Kampfsport, Abenteuersportarten wie Rafting, Bungee, Wildwasser (Hydrospeed), Canyoning. • Folgen der Transmutation des Atomkerns sowie der Strahlung, die durch die künstliche Beschleunigung von Atomteilchen oder durch Bestrahlung mit einer radioaktiven Energiequelle verursacht wird. • Erdbewegungen, Vulkanausbrüche und generell alle Phänomene, die durch Naturgewalten ausgelöst werden. • Folgen von Quarantäne und/oder Reisebeschränkungen, die von einer zuständigen Behörde auferlegt werden und die den Versicherten oder seine Begleitperson vor oder während ihres Reise treffen könnten. Der Versicherer kann nicht haftbar gemacht werden: • für Verspätungen, die dem mit dem Versand des vergessenen Objekts beauftragten Transportunternehmen zuzuschreiben sind; • für Bruch, Verlust, Beschädigung oder Diebstahl des vergessenen Objekts während der Zustellung; • für Folgen, die sich aus der Beschaffenheit des vergessenen Objekts ergeben; • wenn nationale oder internationale Zollbeamte eine solche Sendung ablehnen.
Allgemeine Ausschlüsse. Kein Rechtsschutz wird gewährt: • bei Fällen, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages oder inner- halb einer Wartefrist eingetreten sind • unter in der gleichen Police versicherten Personen (Ausnahme: Bera- tungsrecht bei Streitigkeiten aus Familienrecht und Xxxxxxxxxx) • im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung einer Straftat • bei vorsätzlich verursachten Rechtsschutzfällen sowie den daraus fol- genden zivil- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten bzw. Verfahren • gegenüber Anwälten, Mediatoren, Gutachtern und Experten, die in einem versicherten Rechtsschutzfall für eine versicherte Person tätig sind oder tätig waren • im Zusammenhang mit Forderungen, die an eine versicherte Person abgetreten worden sind • im Zusammenhang mit Forderungen, die auf versicherte Personen als Erben übergegangen sind • im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder Unruhen, Streiks und Aussperrungen • gegenüber Coop Rechtsschutz oder deren Organen
Allgemeine Ausschlüsse. A3-7.1 Vorsätzlich oder durch bewusstes Abweichen herbeigeführte Schäden