Unfall-Service Musterklauseln

Unfall-Service. Wir erstatten Kosten für Unfall-Service nach Ziffer 2.10 X+X XXX 0000 insgesamt bis zu 20.000 EUR.
Unfall-Service. Wir erstatten Kosten für Unfall-Service nach Ziffer 2.10 X+X XXX 0000 insgesamt bis zu 10.000 EUR.
Unfall-Service. Wir erstatten Kosten für Unfall-Service nach Ziffer 2.10 X+X XXX 0000 insgesamt bis zu 15.000 EUR.
Unfall-Service. Wir erstatten Kosten für Unfall-Service nach Ziffer 2.10 R+X XXX 0000 xnsgesamt bis zu 50.000 EUR.
Unfall-Service. 2.10.1 Voraussetzungen für die Leistungen • Nach einem Unfall befindet sich die versicherte Person in einer Notsituation, aus der sie gerettet oder geborgen wird. • Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht. 2.10.2.6 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland erset- zen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. 2.10.2.7 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Aus- land ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständi- gen Wohnsitz.
Unfall-Service. 19. Knochenbruchgeld
Unfall-Service. Wir erstatten Kosten für Unfall-Service nach Ziffer 2.10 X+X XXX 0000 insgesamt bis zu 30.000 EUR.
Unfall-Service. 2.10.1 Voraussetzungen für die Leistungen • Nach einem Unfall befindet sich die versicherte Person in einer Notsituation, aus der sie gerettet oder geborgen wird. • Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht. für mitreisende minderjährige Kinder und den mit- reisenden Partner der versicherten Person. Als Ausland gilt jedes Land außerhalb der Bundesrepu- blik Deutschland, in dem die versicherte Person keinen Wohnsitz hat. 2.10.2.6 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland erset- zen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. 2.10.2.7 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Aus- land ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständi- gen Wohnsitz.
Unfall-Service. Wir erstatten weitere Kosten für Unfall-Service nach Ziffer 2.10 R+V AUB 2015 von bis zu 25.000 EUR. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit jährlicher planmäßiger Erhöhung von Versicherungssummen und Beitrag (Dynamik) vereinbart.
Unfall-Service. Voraussetzungen für die Leistungen • Nach einem Unfall befindet sich die versicherte Person in einer Notsituation, aus der sie gerettet oder geborgen wird. • Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.