Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Musterklauseln

Welche Leistungsarten können vereinbart werden?. Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten?
Welche Leistungsarten können vereinbart werden?. Die Leistungsarten, die Sie vereinbaren können, werden im Folgenden oder in zusätzlichen Bedingungen beschrieben. Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versicherungssummen ergeben sich aus dem Vertrag.
Welche Leistungsarten können vereinbart werden?. Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten? Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten von Leistungen und deren Voraussetzungen. Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sie mit uns vereinbart haben, und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt sind.
Welche Leistungsarten können vereinbart werden?. Die Leistungsarten, die Sie vereinbaren können, werden im Folgenden oder in zusätzlichen Besonderen Bedingungen beschrieben. Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versiche- rungssummen ergeben sich aus dem Vertrag.
Welche Leistungsarten können vereinbart werden?. Die Leistungsarten, die vereinbart werden können, sind in den §§ 5 – 7 beschrieben. Die mit uns vereinbarten Leistungsarten ergeben sich aus dem Versicherungsantrag. Gegen Arbeitsunfähigkeit sind alle erwerbstä- tigen Personen im Sinne von § 3 (2) versicherbar. Zusätzlich sind Be- schäftigte im Sinne des § 6.1 ausschließlich gegen Arbeitslosigkeit versi- cherbar, alle anderen Personen ausschließlich für Leistungen aus der Absicherung von Dread Disease im Sinne des § 7.1. Letzteres ist auch der Fall, wenn die Voraussetzungen der Versicherbarkeit gegen Arbeitslosig- keit nach Versicherungsbeginn entfallen.
Welche Leistungsarten können vereinbart werden?. Die Leistungsarten, die vereinbart werden können, sind in den §§ 5 – 7 beschrieben. Die mit uns vereinbarten Leistungsarten ergeben sich aus dem Versicherungsantrag.
Welche Leistungsarten können vereinbart werden?. Die Leistungsarten, die Sie vereinbaren können, wer- den im Folgenden oder in zusätzlichen Bedingungen beschrieben.
Welche Leistungsarten können vereinbart werden?. Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sie mit uns vereinbart haben und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt sind.
Welche Leistungsarten können vereinbart werden?. Welche Leistungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Fristen müssen dabei beachtet werden? Die Leistungsarten, die Sie vereinbaren können, werden im Folgenden beschrieben. Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versicherungssummen ergeben sich aus dem Vertrag
Welche Leistungsarten können vereinbart werden?. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Folgen von Unfällen der versicherten Personen ausschließlich auf folgende Leistungsarten: • Todesfallleistung gem. Ziffer 2.2 AUB • Invaliditätsleistung gem. Ziffer 2.1 AUB • Bergungskosten gem. Ziffer 2.3 AUB • Heilkosten gem. Ziffer 2.6 AUB. • Kosmetische Operationen gem. Ziffer 2.4 AUB • Öko-Leistungen gem. Ziffer 2.5 AUB Für die Absicherung sind feste Versicherungs- summen vereinbart. Je versicherte Person stehen folgende Versicherungssummen zur Verfügung: • 10.000,- € bei Tod • bis 60.000,- € bei Invalidität • bis 1.000,- € für Heilkosten • bis 10.000,- € für Bergungskosten • bis 10.000,- € für Kosmetische Operationen Bei Unfällen als Fluggast in Motor- und Strahlflugzeugen wird besonders auf die Höchstbegrenzungssummen hingewiesen. Benutzen mehrere durch einen Gruppenversicherungsvertrag versicherte Personen dasselbe Flugzeug und überschreiten die Versicherungssummen aus dem Vertrag für diese Personen insgesamt die Versicherungssumme von • 10.000.000,- € für den Invaliditätsfall • 5.000.000,- € für den Todesfall • 100.000,- € für Heilkosten • 100.000,- € für Bergungskosten • 100.000,- € für Kosmetische Operationen so gelten diese Beträge als gemeinsame Höchstversicherungssumme für alle Versicherten, die sich in demselben Flugzeug befinden, und die für die Einzelperson vereinbarten Versicherungssummen ermäßigen sich im entsprechenden Verhältnis.