Upgrades und technische Änderungen (Engineering Changes) Musterklauseln

Upgrades und technische Änderungen (Engineering Changes). Im Kontext dieses Abschnitts beinhaltet der Begriff „Upgrade“ Zusatzeinrichtungen und Modellumwandlungen. Toshiba verkauft Upgrades zur Installation auf Maschinen und, unter bestimmten Umständen, nur zur Installation auf einer durch eine Seriennummer bezeichneten Maschine. Der Kunde stimmt zu, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Lieferung das Upgrade zu installieren oder bei einem von Toshiba zu installierenden Upgrade diese Installation zu ermöglichen. Anderenfalls ist Toshiba berechtigt, den Vorgang zu beenden, und der Kunde muss das Upgrade auf eigene Kosten zurückgeben. Der Kunde gestattet Toshiba den Einbau von zwingend erforderlichen technischen Änderungen in Maschinen (z. B. wenn diese aus Sicherheitsgründen notwendig sind). Viele Upgrades und technische Änderungen erfordern den Ausbau von Teilen, wobei diese Teile in den Besitz und das Eigentum von Toshiba übergehen. Nach Einbau des Upgrades oder der technischen Änderung muss der Kunde die ausgebauten Teile an Toshiba zurückgeben. Der Kunde versichert ggf., dass er vom Eigentümer und/oder einem sonstigen Rechtsinhaber berechtigt wurde, i) Upgrades oder technische Änderungen in die dafür vorgesehenen Maschinen einbauen zu lassen, und ii) den Besitz und das Eigentumsrecht an den ausgebauten Teilen auf Toshiba zu übertragen. Der Kunde versichert ferner, dass sich alle ausgebauten Teile im ursprünglichen, unveränderten und funktionsfähigen Zustand befinden. Soweit ein Teil ein ausgebautes Teil ersetzt, erhält es den gleichen Gewährleistungs- oder Wartungsservicestatus wie das ausgebaute Teil.