Technische Änderungen Musterklauseln

Technische Änderungen. Technische Änderungen, die der Verbesserung des Liefergegenstandes oder des Leistungsergebnisses dienen, können wir ohne vorherige Zustimmung durch den Kunden vornehmen, sofern die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
Technische Änderungen. 3.1 Der Partner wird Daimler technische Änderungen vorschlagen, sobald der Partner erkennt, dass im Hinblick auf das angestrebte Entwicklungsergebnis technische Änderungen erforderlich oder zweckmäßig sind.
Technische Änderungen. 3.1. Der Partner wird STA technische Änderungen vorschlagen, sobald der Partner erkennt, dass im Hinblick auf das angestrebte Entwicklungsergebnis technische Änderungen erforderlich oder zweckmäßig sind. 3.2. STA kann jederzeit Änderungen des Vertragssystems verlangen. Der Partner ist verpflichtet, derartige Änderungen unverzüglich 3. Technical changes 3.1. The Partner shall propose technical changes to STA as soon as the Partner recognises that technical changes are necessary or expedient with regard to intended development result. 3.2. STA may request changes to the Contract System at any time. The Partner is obliged to make such changes without delay. Document is released by Steyr Automotive GmbH – available via Intranet + Internet vorzunehmen. Der Partner kann dem Änderungsverlangen widersprechen, soweit ihm die Durchführung der Änderungen unzumutbar ist.
Technische Änderungen. 8.1 Die commehr GmbH ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden, geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt und dies für den Kunden noch zumutbar ist.
Technische Änderungen. (1) Technische Änderungen der von uns verkauften Produkte, die werterhöhend oder werterhaltend sind und keine Funktionseinschränkung bewirken, bleiben bis zur Lieferung vorbehalten.
Technische Änderungen. 6.1 Der Verkäufer hat Änderungswünsche des Käufers, die die Ausführung des Roboters betreffen und durch örtliche Gegebenheiten, Vorschriften oder Auflagen geboten sind, zu berücksichtigen, soweit ihm dies unter Berücksichtigung der ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Möglichkeiten zumutbar ist. Über die Kosten und eventuelle Mehr- oder Minderpreise werden sich die Parteien vor Durchführung solcher Änderungen verständigen. Soweit eine Verständigung nicht vor Beginn der Durchführung zustande kommt, kann der Verkäufer diese nach pflichtgemäßem Ermessen festsetzen.
Technische Änderungen. Technische Änderungen dürfen nur nach schriftlichen Vorgaben und entsprechender Bestätigung durch die „Gebr. Binder GmbH“ durchgeführt werden. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Der Lieferant bestätigt der „Gebr. Binder GmbH“ den Eingang einer schriftlichen Änderung (Zeichnung, Spezifikation, Änderungsmitteilung,...) unter Angabe des geplanten Serieneinsatztermines innerhalb von 2 Wochen. Der Lieferant muss durch ein geeignetes System sicherstellen, dass alle betroffenen Stellen im Haus den aktuellen Änderungs- / Revisionsstand kennen und anwenden. Es müssen Aufzeichnungen über die Verteilung der entsprechenden Unterlagen sowie den Einsatz von Änderungen geführt werden. Für geänderte Produkte sind neue Erstmuster, wie in Kapitel 6.3 beschrieben, erforderlich.
Technische Änderungen. Technische Änderungen dürfen nur nach schriftlichen Vorgaben und entsprechender Bestätigung durch die Osbra GmbH durchgeführt werden. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Der LIEFERANT muss durch ein geeignetes System sicherstellen, dass alle betroffenen Stellen / Abteilungen im Haus den aktuellen Änderungs- / Revisionsstand kennen und anwenden. Für geänderte Produkte sind neue Erstmuster, wie in Kapitel 6.3 beschrieben, erforderlich.
Technische Änderungen. Technische Änderungen, die der Verbesserung des Liefergegenstandes dienen, können wir in jedem Stadium der Vertragserfüllung ohne vorherige Zustimmung durch den Käufer vornehmen, sofern die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
Technische Änderungen. 4.1 Vorschlagspflicht: Der Auftragnehmer ist verpflichtet DRÄXLMAIER im Hinblick auf das angestrebte Entwicklungsergebnis erforderliche und zweckmäßige technische Änderungen vorzuschlagen, sobald er die Erforderlichkeit oder Zweckmäßigkeit erkennt.