Installation. Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.
Installation. Alle notwendigen Maßnahmen für das Einbringen der Software in die vereinbarte Systemumgebung sowie die Herbeiführung der vereinbarten Ablauffähigkeit der Software einschließlich aller notwendigen Prüfungen und Kontrollen zur Erstellung des Gesamtsystems und zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft.
Installation. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter AMTANGEE-Software und Drittsoftware selbst verantwortlich. AMTANGEE ist nicht verpflichtet, die Einhaltung der Systemanforderungen für die AMTANGEE-Software beim Kunden zu prüfen, es sei denn, AMTANGEE und der Kunde haben diesbezüglich eine gesonderte entgeltliche Vereinbarung getroffen. Sowohl die Installation durch AMTANGEE als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Mitarbeiter in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum vertraglich geschuldeten Leistungsumfang. Solche Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden separaten Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
Installation. Sofern im Vertrag Installation vereinbart ist, besorgt BS PAYONE selbst oder durch einen von BS PAYONE verpflichte- ten Dienstleister die Installation von POS-Geräten, die der VP von BS PAYONE gemietet oder gekauft hat, einschließlich Inbetriebnahme und Erst-Einweisung vor Ort. Der genaue Zeitpunkt der Installation wird gesondert zwischen den Par- teien vereinbart. Kann der Service-Techniker von BS PAYONE bei der Installation vor Ort beim VP mehr als 15 Minuten aus Gründen nicht tätig werden, die der VP zu vertreten hat, trägt der VP die Kosten. Der VP hat dafür zu sorgen, dass auf seine Kosten an dem von ihm festgelegten Stellen die für den Betrieb des POS-Gerätes notwendigen Strom- und Telekom- munikations-/Datenanschlüsse funktionsfähig bereitgestellt und instandgehalten werden. Bei vom VP verschuldetem Nichteinhalten des Installations- /Service-Termins oder ungenügenden Installationsvoraus- setzungen trägt der VP die Kosten für weitere Anfahrten. Die Vertragspartner können vereinbaren, dass der VP die POS- Terminalgeräte selbst auf eigene Kosten installiert BS PAYONE leistet dann lediglich Vorkonfiguration und Versand. Ist für die Inbetriebnahme der Einsatz eines Technikers von BS PAYONE erforderlich und vom VP bei BS PAYONE angefordert, trägt der VP die Kosten. Soweit der VP nach den vorstehenden Absätzen Kosten zu tra- gen hat, schließt dies effektive Fahr- und Materialkosten und den Zeitaufwand der Techniker zu einem Satz von EUR 75,00 pro angefangene 30 Minuten ein, soweit nicht ein höherer oder geringerer Schaden nachgewiesen wird.
Installation. 1.2.1. Neogy installiert die Ladeinfrastruktur an dem Standort, über den der KUNDE das Verfügungsrecht hat (nachstehend „Standort", der bei KUNDEN, die NICHTVERBRAUCHER sind, das Betriebsgelände, und bei KUNDEN, die VERBRAUCHER sind, die Wohnbereiche umfasst). Es wird darauf hingewiesen, dass der KUNDE Neogy den Standort bei der Unterzeichnung dieses VERTRAGS mitteilen muss.
1.2.2. Bei der Installation handelt es sich um eine Standardinstallation (nachstehend „Standardinstallation“) - wenn die Installation den Anschluss an das Netz des Stromverteilers über einen Zähler, der vom LIEFERANTEN am Standort installiert wird, den Anschluss der Stromleitung gemäß Abs. 1.1.1 vom Zähler zur Ladeinfrastruktur und die Verlegung der Kabelkanäle und der Kabel ausschließlich am Standort erfordert; - wenn sich die Ladeinfrastruktur in einer Entfernung von maximal 10 (zehn) Metern von der Abnahmestelle befindet und durch die einfache Verlegung eines Kabelkanals erreichbar ist, ohne dass irgendwelche weiteren Baumaßnahmen zur Anpassung der Anlage notwendig sind, und die Erdungsanlage an der Abnahmestelle verfügbar ist.
1.2.3. Ungeachtet der Bestimmungen in Abs. 1.2.2 umfasst die Standardinstallation auch die Durchführung aller Tätigkeiten und Arbeiten, die für eine solche Installation innerhalb der in den ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN festgelegten Grenzen erforderlich sind.
1.2.4. Falls die im vorhergehenden Abs. 1.2.2 genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, obliegt der Anschluss der Ladeinfrastruktur an die Abnahmestelle zwar Neogy, aber alle Kosten für die Installation, die über die der Standardinstallation hinausgehen, müssen vom KUNDEN selbst getragen werden. Rein beispielhaft fallen Verlegungsarbeiten für die Ladeinfrastruktur auch in gemeinsamen oder privaten Bereichen, die Dritten gehören, wenn sie Aushubarbeiten, Arbeiten zur Errichtung von Mauerwerk, Bauteilen und Sockeln bedingen, nicht unter die Standardinstallation und sind daher als zu Lasten des KUNDEN zu betrachten. Neogy kann auf Verlangen des KUNDEN einen Kostenvoranschlag für die Durchführung von Arbeiten liefern, die nicht unter die Standardinstallation fallen.
1.2.5. Eventuelle Genehmigungen, die für die Ausführung der Arbeiten und für die Installation der Ladeinfrastruktur in Bereichen von Kondominien notwendig sind, müssen vom KUNDEN beantragt werden, unbeschadet dessen, dass Neogy beim für das Gebiet zuständigen Stromverteiler die für den Anschluss und den Einbau des Zählers notwendigen Tätigkeiten nach E...
Installation. Die Erstinstallation erfolgt, sobald der Zugang beim Kunden eingerichtet ist und zur Verfügung gestellt wird. Erweiterungen und Updates werden regelmäßig durch MOVEC installiert.
Installation. Der Kunde erhält das Netzabschlussgerät vor Schaltung des Anschlusses bei der Installation des Anschlusses durch einen Stadtwerke Oldenburgi.H. Media Servicetechnikervor Ort.
Installation. Der Kunde erhält von Netkom alle zur Inbetriebnahme des beauftragten ThüringenDSL.privat-Anschlusses benötigten Informationen und Zugangsdaten. Der Kunde erhält rechtzeitig eine Information, wenn am Tag der Anschaltung seine Anwesenheit am Installationsort notwendig ist. Am Anschalttag steht dem Kunden kostenfrei telefonische Hilfe bei der Einrichtung des Anschlusses zur Verfügung. Die Vor-Ort-Einrichtung des ThüringenDSL.privat-Anschlusses durch einen Servicetechniker ist zu den in der Preisliste genannten Konditionen optional möglich.
Installation. Hard- und Software wird durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand berechnet. Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers. Hard- und Software wird einschließlich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die lnstallationsanleitung können dem Kunden nach Xxxx des Auftragnehmers elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist. Ausschließlicher Vertragsgegenstand ist der Verkauf der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Version einer Standardsoftware. Folgeversionen sind nicht Vertragsgegenstand.
Installation. Sofern einzelvertraglich vereinbart, ist die Software vom Auftragnehmer zu installieren, zu integrieren und/oder zu konfigurieren sowie betriebsbereit an den Auftraggeber zu übergeben. In diesem Fall obliegt es dem Auftraggeber, für eine ordnungsgemäße Installation notwendige Systemvor- aussetzungen für die Software zum Liefertermin zu schaffen, wenn der Auftragnehmer diese vor Vertragsschluss schrift- lich mitgeteilt hat.