Variable Preisanteile Musterklauseln

Variable Preisanteile. Auf den mit dem Lieferanten vereinbarten Basispreiswird durch Handtmann zusätzlich ein variabler Metallteuerungszuschlag nach Gewicht des gelieferten Teils gewährt. Maßgebliches Gewicht ist das im Erstmusterprüfbericht für das teil ausgewiesene Gesamtgewicht. Der maßgebliche Index und die Berechnungsmethodik werden zwischen den Parteien in der Preisvereinbarung festgelegt. Änderungen in den Kosten für den Bezug von Energie sind durch den Lieferanten zu tragen. Insbesondere ein Energieteuerungszuschlag (ETZ) wird nicht gewährt.