Versicherung. 5.1. Grundsätzlich ist bei Urlaubsreisen zu beachten, dass keine wertvollen Gegenstände, wichtige Dokumente etc. mitgenommen werden sollten. Bei wichtigen Dokumenten wird die Anfertigung und Verwendung von Kopien – soweit deren Gebrauch erlaubt ist - empfohlen. Der Diebstahl von Wertgegenständen kann nicht ausgeschlossen werden und ist vom Reisenden grundsätzlich selbst, als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, zu tragen.
Versicherung. Die Vertragsparteien tragen alle Risiken ihrer spezifischen Verantwortungsbereiche selbst, es sei denn, ein Schaden entsteht durch vertragswidriges oder fahrlässiges Verhalten. Diese Anlage ist ausgefüllt spätestens 9 Wochen vor Beginn der Veranstaltung an die DBV- Geschäftsstelle (E-Mail: xxxxxx@xxxxxxxxx.xx oder Fax: 0000-0000000) zurückzusenden! Alle Veranstaltungen, bei denen vom Veranstalter oder vom Ausrichter eine Eigen- oder Fremdverwertung der Fernseh-, Rundfunk- oder Onlinerechte vorgesehen ist, müssen über die DBV- Geschäftsstelle möglichst frühzeitig (spätestens 12 Wochen vor deren Beginn) auf der Homepage xxx.xxxxx-xx.xxxx eingetragen worden sein. Kontaktdaten des Vereins und Ansprechpartner für Fernseh-, Rundfunk- und Onlinerechte: Name: Funktion: E-Mailanschrift: Telefon: Mobiltelefon: 🞎 keine Eigen- oder Fremdverwertung der o.g. Rechte 🞎 eine Eigenverwertung (Live-Verwertung) der Onlinerechte: Voraussetzung für eine Live-Verwertung ist die Anmeldung beim DBV mittels dieser Anlage. Dieses Interesse des Ausrichters hat der DBV möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, auf einem von der Clearingstelle unterhaltenen Internetportal zu hinterlegen. Sofern SportA/ARD/ZDF aufgrund eigenen Verwertungsinteresses nicht bis spätestens vier Wochen vor Stattfinden einer Veranstaltung erklärt haben, in einem Umfang von mindestens fünf Minuten von der jeweiligen Veranstaltung berichten zu wollen oder aber SportA innerhalb dieses Zeitraums keinen sonstigen Lizenznehmer benannt hat, gibt es die Möglichkeit einer Live-Verwertung von Spielszenen (auf eigene Kosten und nicht exklusiv) als kostenfreies Angebot auf der eigenen Homepage. Nach Beendigung dieses Livestreams darf dieser für zwölf Monate auf der jeweiligen Homepage nicht-linear zum Abruf angeboten werden. 🞎 eine Eigenverwertung (Nicht-Live-Verwertung) der Onlinerechte: Die Ausrichter sind zur nicht-exklusiven nicht-linearen Nutzung von Bewegtbildern in einer Länge von insgesamt maximal 15 Minuten Wettkampfbilder pro Veranstaltungstag berechtigt. Diese nicht-lineare Eigennutzung ist nur auf der offiziellen Homepage des Ausrichters als kostenfreies Angebot gestattet. Die Verwertung darf frühestens nach Beendigung der Erstverwertung im Programm von ARD/ZDF, jedoch spätestens um 22:30 Uhr des jeweiligen Veranstaltungstages beginnen und endet zwölf Monate nach Ende des jeweiligen Veranstaltungstages. Bitte für die Eigenverwertung der Onlinerechte „Live“ und „Nicht-Li...
Versicherung. 1. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 8 Mio. EUR und ist auf Europa beschränkt.
Versicherung. (1) Zur Absicherung im Falle des Verlusts oder eines Diebstahls oder einer anfallenden Reparatur des mobilen Endgerätes, z.B. bei Displayschaden, kann der Entleiher eigenverantwortlich eine Versicherung abschließen. Die Kosten für die Versicherung trägt der Entleiher.
Versicherung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zu seinen Kosten eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung, in der Bearbeitungsschäden eingeschlossen sind, abzuschließen und während der gesamten Dauer des Vertrages bis zum Ablauf etwaiger Verjährungsfristen aufrecht zu halten. Die Haftpflichtversicherung darf die Mindestdeckungssumme von 0.000.000 € für Personenschäden und Sachschäden und daraus resultierende Folgeschäden nicht unterschreiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers, eine entsprechende Deckungsbestätigung des Versicherers beizubringen.
Versicherung. 1. Für das Kfz bestehen folgende Versicherungen nach den Allgemeinen Kraftfahrzeugversicherungsbedingungen (AKB): Haftpflichtversicherung, auf Anfrage Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Fahrer, Fahrzeug, Insassen, Gepäck, Waren usw. sind nicht versichert. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird pro Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen.
Versicherung. 24.1 Die Firma verpflichtet sich, für von ihr oder ihren Mitarbei- tenden verursachte Schäden eine Haftpflichtversicherung in einer für das Werk angemessenen Höhe abzuschliessen.
Versicherung. 33 Haftpflichtversicherung § 34 Versicherungsbesorgung
Versicherung. Im Basis-Plus Paket sowie im Premium Paket ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von GBP 1.500,- (Kategorie Duo) bzw. GBP 2.000,- (Kategorie Duo Plus, Family Traveller, Family Traveller Plus, Family Voyager) pro Schadensfall eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden) versichert. Die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiserversicherung AG rückerstattet. Im Premium Paket sind zusätzlich maximal ein Schaden an der Windschutzscheibe, zwei Reifenschäden oder zwei Spiegelschäden versichert. Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung, Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxx oder per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich. Schadens- und Polizeibericht Kopie des Mietvertrages Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) Endabrechnung der Schadensabwicklung FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung In folgenden Fällen ist eine Erstattung seitens der HanseMerkur Reiseversicherung AG jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen Schäden durch unsachgemäfte Behandlung Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde Schäden an der Inneneinrichtung Schäden an der Markise (soweit vorhanden) Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden) Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhandengekommen sind Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind Zur Erhöhung der Deckung ist zusätzlich eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über maximal EUR 10 Mio. eingeschlossen. Vor Ort besteht die Möglichkeit zusätzlich folgende Versicherungspakete abzuschlieften: „High Road“ GBP 30,-/Tag (maximal GBP 450/Miete), Reduziert die Selbstbeteiligung und Kaution auf EUR 250,- pro Schadensfall nicht v...
Versicherung. 1. Die Risiken, die aus der Gewährleistung oder der allgemeinen Haftung durch Ein- und Ausbau, Rückruf und Serienschäden entstehen, sind durch eine Versicherung abzudecken.