Versicherung Musterklauseln

Versicherung. 5.1. Grundsätzlich ist bei Urlaubsreisen zu beachten, dass keine wertvollen Gegenstände, wichtige Dokumente etc. mitgenommen werden sollten. Bei wichtigen Dokumenten wird die Anfertigung und Verwendung von Kopien – soweit deren Gebrauch erlaubt ist - empfohlen. Der Diebstahl von Wertgegenständen kann nicht ausgeschlossen werden und ist vom Reisenden grundsätzlich selbst, als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, zu tragen. 5.2. Es wird empfohlen, eine Versicherung (Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Verspätungsschutz, Personenschutz etc.), welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen.
Versicherung. 10.1. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass weder das Lagerabteil noch die darin befindlichen Gegenstände von der Vermieterin gegen Beschädigung, Untergang, Diebstahl oder sonst versichert wurde. Die Vermieterin empfiehlt dem Mieter die im Lagerabteil eingelagerten Gegenstände adäquat gegen mögliche Risiken zu versichern. Festgehalten wird nochmals, dass die Vermieterin unabhängig vom Abschluss einer Versicherung gegen Beschädigung, Untergang, Diebstahl oder sonstige Risiken durch den Mieter, nur nach Maßgabe des Punktes 6 für Schäden am Lagerabteil oder den darin befindlichen Gegenständen haftet. 10.2. Der Vermieter hat mit Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group ("Versicherer") mit Sitz in ▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m (Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht, ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇) Konditionen für die Versicherung für in den vom Vermieter vermieteten Lagerabteil eingelagerte Gegenstände gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturmschäden und Einbruchsdiebstahl vereinbart. Der Umfang der Versicherung ergibt sich der Beschreibung des Deckungsumfanges samt den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 10.3. Der Vermieter bietet dem Mieter die Möglichkeit, in den Versicherungsschutz miteinbezogen zu werden. Der Versicherungsschutz besteht für die im Mietvertrag festgelegten Warenwerte ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Meldung des vom Mieter angegebenen Warenwertes in der Verwaltungsstelle des Versicherers. Ausdrücklich wird festgehalten, dass die Vermieterin keine Möglichkeit oder Verpflichtung hat, den angegeben Wert der eingelagerten Gegenstände zu überprüfen und daher jedenfalls diesbezüglich von der Vermieterin keine Haftung übernommen wird. Der Versicherungsschutz endet spätestens im Zeitpunkt der Auflösung des Mietvertrages oder durch Beendigung durch den Mieter. 10.4. Festgehalten wird, dass der ▇▇▇▇▇▇ selbst keinen Versicherungsvertrag mit dem Versicherer abschließt. Der Mieter hat entsprechend der Beschreibung des Deckungsumfanges und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen im Schadensfall Anspruch auf Ersatz gegenüber dem Versicherer. Der Mieter kann Schäden am Lagerabteil, die unter den Versicherungsschutz fallen, an folgende E-Mailadresse des Vermieters melden: ▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Der Vermieter leitet diese Meldung an den Versicherer weiter. Festgehalten wird, dass sämtliche Ansprüche des Mieters aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer zu richten sind und die Schadensabwicklun...
Versicherung. 15.1. Der Mieter ist verpflichtet, zur Abdeckung der Haftungsrisiken, die ihm als Veranstalter aus der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. 15.2. Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung einschließlich des Risikos aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin und die persönliche Haftpflicht der mit der Vorbereitung und Durchführung betrauten Personen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen: a) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Einzelfall, b) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion im Einzelfall, c) ▇▇▇.▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden im Einzelfall 15.3. Der Nachweis der Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegen.
Versicherung. Zur Absicherung im Falle des Verlusts oder eines Diebstahls oder einer anfallenden Reparatur des mobilen Endgerätes, z.B. bei Displayschaden, kann der Entleiher eigenverantwortlich eine Versicherung abschließen. Die Kosten für die Versicherung trägt der Entleiher.
Versicherung. 33 Haftpflichtversicherung § 34 Versicherungsbesorgung (1) Der Spediteur besorgt die Versicherung des Gutes gemäß §§ 454 Abs. 2 und 472 Abs. 1 HGB bei einem Versicherer seiner ▇▇▇▇ nur auf- grund einer schriftlichen oder in Textform gefassten Vereinbarung. Der Spediteur hat nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang der Versicherung zu entscheiden und sie zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen, es sei denn, der Auftraggeber erteilt schriftliche oder in Textform gehaltene Weisungen über Art und Umfang unter Angabe der Versicherungssumme und der zu deckenden Gefahren. (2) Kann der Spediteur den verlangten Versicherungsschutz nicht einde- cken, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Versicherung. Den Gästen wird empfohlen, eine adäquate und angemessene Reiseversicherung abzuschließen, die mindestens alle Reise-, Stornierungs-, Kranken- und Rückführungskosten abdeckt. Sie müssen Ihre Reiseversicherung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach vollständiger Bezahlung Ihres Urlaubs abschließen, aber es wird empfohlen, dies vor oder zum Zeitpunkt der Buchung zu tun. Bitte lesen Sie die Bedingungen Ihrer Police sorgfältig durch und nehmen Sie sie in den Urlaub mit. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass der von Ihnen abgeschlossene Versicherungsschutz Ihren speziellen Bedürfnissen angemessen ist. Wir prüfen nicht den Umfang oder die Angemessenheit des Versicherungsschutzes.
Versicherung. 1. Für das Kfz bestehen folgende Versicherungen nach den Allgemeinen Kraft- fahrzeugversicherungsbedingungen (AKB): Haftpflichtversicherung, auf An- frage Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Fahrer, Fahrzeug, Insassen, Gepäck, Waren usw. sind nicht versichert. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird pro Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. 2. Nur auf schriftlichen Wunsch des Mieters wird auf dessen Kosten eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen und/oder eine lnsassenunfall- versicherung. Über weitergehende Versicherungswünsche des Mieters muss eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden.
Versicherung. Versicherungsschutz entfällt, wenn der Mieter das Fahrzeug selbst versichert. Der Versicherungsschutz bei Selbstversicherung muss folgendes abdecken: Kfz-Haftpflicht, Vollkasko, Betriebs-, Brems-, und Bruchschäden. Das Mietobjekt ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) zu den einzelvertraglich vereinbarten Konditionen versichert (siehe Mietvertrag). Ladung und austauschbare Ladungskörper sind nicht mitversichert. Ab dem dritten Versicherungsschaden innerhalb einer Jahresfrist im laufenden Mietverhältnis ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Dem Mietverhältnis liegen die nach Schadensart und -häufigkeit gestaffelten Selbstbehalte nach den vereinbarten Vertragsbedingungen zu Grunde. Die Beurteilung der Schadenshäufigkeit erfolgt durch Rückrechnung einer Jahresfrist auf das zuletzt erfolgte Schadensereignis. Abweichend zu den im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalten, ist der Selbstbehalt des Mieters bei Diebstahl der Mietsache auf 10.000,-€ begrenzt. Durch eine bestehende Zusatzdeckung zur Kaskoversicherung (sogenannt z.B.: BBB, Kasko-Extra, KEX) ist der Mieter zudem auch gegen Betriebs-, Brems-, und Bruchschäden mit vorstehenden Selbstbehalt abgesichert. Haftung für Gewaltschäden übernimmt der Mieter.
Versicherung. 25.1 Die Firma verpflichtet sich, für von ihr oder ihren Mitarbei- tenden verursachte Schäden eine Haftpflichtversicherung in einer für das Werk angemessenen Höhe abzuschliessen. 25.2 Die Firma hat SIX auf Verlangen Einsicht in die Versiche- rungs-Police zu gewähren.
Versicherung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zu seinen Kosten eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung, in der Bearbeitungsschäden eingeschlossen sind, abzuschließen und während der gesamten Dauer des Vertrages bis zum Ablauf etwaiger Verjährungsfristen aufrecht zu halten. Die Haftpflichtversicherung darf die Mindestdeckungssumme von ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Personenschäden und Sachschäden und daraus resultierende Folgeschäden nicht unterschreiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers, eine entsprechende Deckungsbestätigung des Versicherers beizubringen.