Variante Dauerinvalidität Musterklauseln

Variante Dauerinvalidität. Leistung ab 20% – mit Progression Die Versicherungsleistung wird bei Vorliegen einer dauernden Invalidität gemäß Artikel 7, Punkte 2 und 3 – Dauerinvalidität/Art und Höhe der Leistung – sowie nach Anwendung der Bestimmung über die sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes gemäß Artikel 30 nach folgender Progressionsstaffel entschädigt: bei einem Invaliditätsgrad unter 20% wird keine Leistung erbracht bei einem Invaliditätsgrad ab 20% bis 29,99%: Leistung 50% der Versicherungssumme bei einem Invaliditätsgrad ab 30% bis 39,99%: Leistung 75% der Versicherungssumme bei einem Invaliditätsgrad ab 40% bis 49,99%: Leistung 100% der Versicherungssumme bei einem Invaliditätsgrad ab 50% bis 59,99%: Leistung 150% der Versicherungssumme bei einem Invaliditätsgrad ab 60% bis 69,99%: Leistung 200% der Versicherungssumme bei einem Invaliditätsgrad ab 70% bis 79,99%: Leistung 300% der Versicherungssumme bei einem Invaliditätsgrad ab 80% bis 89,99%: Leistung 400% der Versicherungssumme bei einem Invaliditätsgrad ab 90% bis 100,00%: Leistung 500% der Versicherungssumme Zum Ende des Monats, in dem der Versicherte das 70. Lebensjahr vollendet, tritt an die Stelle der Progressionsvereinbarung die Leistungsvereinbarung gemäß Artikel 7, Punkte 2 bis 5 - Dauerinvalidität/Art und Höhe der Leistung; Gleichzeitig erhöht sich die Versicherungssumme für Invalidität um 62,50%.
Variante Dauerinvalidität. Leistung ab 50% – Kapital-Fixleistung Die Versicherungsleistung wird bei Vorliegen einer dauernden Invalidität gemäß Artikel 7, Punkte 2 und 3 - Dauerinvalidität/Art und Höhe der Leistung – sowie nach Anwendung der Bestimmung über die sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes gemäß Artikel 30 nach folgender Staffel entschädigt: • bei einem Invaliditätsgrad unter 50% wird keine Leistung erbracht. • bei einem Invaliditätsgrad ab 50% bis 100,00%: Leistung 100% der Versicherungssumme .