Verarbeitung der übermittelten Daten. Bei der Verarbeitung der übermittelten Meldungen ist festzustellen, ob die angelieferten Da- tensätze vollzählig übernommen und nach der Prüfung vollständig verteilt und weitergeleitet worden sind. Im Datenaustausch mit der DSRV wird zur Bestätigung der vollständigen Verarbeitung für die Verfahren DEÜV, KVdR und KVNR ein Quittungsdatensatz (DSQU) verwendet. Das Ver- fahren ist in Abschnitt 3 „Verfahren bei der Rentenversicherung“ unter Ziffer 3.5 beschrieben.
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