Vereinbarkeit von Familie und Beruf Musterklauseln

Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir stehen für Wertschätzung von Familien in allen verschiedenen Lebensformen. Familienfreund- lichkeit ist ein wichtiger Standortfaktor im Wettbewerb der Regionen. Die erfolgreiche und vorbildli- che Familienpolitik des Landkreises muss daher in der bewährten Kooperation aller Akteure fortge- setzt und die Angebote müssen zielgerichtet weiterentwickelt werden. Wir setzen uns für eine unkomplizierte Vereinbarkeit von Familien und Beruf ein. Dafür unterstützen wir insbesondere Alleinerziehende. Wir helfen den Trägern der Einrichtungen bei der Entwicklung und Schaffung flexibler Betreuungsangebote in den Kitas und Schulen – auch während der Ferien.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir wollen die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wei- ter verbessern, damit Frauen und Männer sowohl ihren Kinderwunsch als auch ihre beruflichen Ziele realisieren können. Dazu gehört die Bereitstellung verlässlicher Betreuungsangebote für Kinder aller Altersstufen. Im öffentlichen Dienst des Landes wollen wir mit einem flexiblen und familienfreundlichen Arbeitsumfeld weiter beispiel- haft vorangehen. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen kann nur gesteigert werden, wenn die Rahmen- bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stimmen. Es gilt dabei fami- lien-, frauen- und arbeitsmarktpolitische Aspekte gleichermaßen zu berücksichtigen. Hierzu gehört es beispielsweise, die Möglichkeiten für einen Wiedereinstieg in den Beruf zu verbessern, z.B. durch begleitende Maßnahmen zum Erhalt der beruflichen Qualifikation während einer Familienphase sowie durch den Abbau bürokratischer und arbeitsrechtlicher Hemmnisse.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bereits im Jahr 2012 fanden mehrere Kooperationen des unikid Büros der Universität Graz und des kinderCAMPUSbüros der Medizinischen Universität sowie der Kunstuniversität Graz statt. Diese Zusammenarbeit soll in den Jahren 2013-2015 weitergeführt und ausge- baut werden. Projekte, in denen Kooperationen bereits durchgeführt wurden bzw. weiterhin geplant sind: BabysitterInnenpool, Sommerkinderbetreuung und spezielle Sommeran- gebote (Summer-Musical-School etc.), English&Music for Kids, Mutter-Vater-Kind-Turnen, Zusammenarbeit bezüglich österreichweiter Vernetzung der Kinderbüros, Kooperation mit unicare zum Thema Pflege von Angehörigen, gemeinsame Veranstaltungen zum Thema Ver- einbarkeit von Familie und Beruf, Schaffen von Vernetzungsräumen für MitarbeiterInnen und Studierende. Generell soll eine gemeinsame Nutzung von Know-How und Ressourcen die Qualität und Quantität sowie die Reichweite und Nutzung der Angebote zur Kinderbetreuung und Vereinbarkeit beider Universitäten erweitern und optimieren. Das Paket mit chancengleichheitsorientierten Weiterbildungsangeboten (u.a. geschlechter- gerechte Didaktik) bzw. frauenbezogenen Personalentwicklungsmaßnahmen (u.a. einjähriges Karriere-programm für Nachwuchswissenschafterinnen, Orientierungsworkshops „Beruf Uni- versitätslehrerin“ für Studierende, strategische Karriereplanung für den weiblichen wissen- schaftlichen Nachwuchs, Bewerbungs- und Berufungstraining) im Gesamtumfang von mindestens 680 Weiterbildungsstunden wird von den vier Grazer Universitäten unter Xxxxx- führung der Universität Graz bis 2015 fortgesetzt. Ziel des Maßnahmenpaketes ist es, einen Beitrag zu einer geschlechtersymmetrischen Organisationskultur an den Grazer Universitäten zu leisten. Einerseits werden dazu qualifizier- te Nachwuchswissenschafterinnen gezielt laufbahnbezogen gefördert, andererseits werden Veranstaltungen zur Förderung der Genderkompetenz für alle WissenschafterInnen durchge- führt.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.