Beurlaubung Musterklauseln

Beurlaubung. Während der stationären oder teilstationären Behandlung werden Patienten nur aus zwingenden Gründen und nur mit Zustimmung des leitenden Stationsarztes beurlaubt.
Beurlaubung. (1) Beurlaubungen sind mit einer stationären Krankenhausbehandlung in der Regel nicht vereinbar. Während einer stationären Behandlung werden Patienten daher nur aus zwingenden Gründen und nur mit schriftlicher Zustimmung des leitenden Abteilungsarztes oder dessen Stellvertreter beurlaubt.
Beurlaubung einen Antrag auf Beurlaubung (§ 61 LHG) bei der Studienakademie nur dann zu stellen, wenn die Ausbildungsstätte zuvor davon in Kenntnis gesetzt worden ist; - ein Auslandsstudium und ein Auslandspraktikum nur dann zu absolvieren, wenn sich die Ausbildungsstätte damit einverstanden erklärt hat.
Beurlaubung. (1) Beurlaubungen sind mit einer stationären Krankenhausbehandlung in der Regel nicht vereinbar.
Beurlaubung. Beurlaubungen sind mit einer stationären Krankenhausbehandlung in der Regel nicht vereinbar. Während einer stationären Behand- lung werden Patienten daher nur aus zwingenden Gründen und nur mit Zustimmung des Leitenden Abteilungsarztes beurlaubt.
Beurlaubung. In Fällen von Krankheit oder bei Vorliegen von anderen nachgewiesenen persönlichen Verhinderungsgründen kann die/der Studierende eine Beurlaubung für einen Zeitraum von sechs Monaten beantragen. Die Beurlaubung kann grundsätzlich frühestens zum Start des zweiten Semesters, d.h. sechs Monate noch Studienstart, erfolgen. Die beidseitigen Rechte und Pflichten des Vertrages ruhen für den Zeitraum der Beurlaubung. Die Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Studiengebühren noch Ziff. 3.1. bleibt auch bei der Beurlaubung der/des Studierenden bestehen. Wird der/dem Studierenden eine Beurlaubung für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt, sind die auf Seite 2 dieses Vertrages festgelegten monatlichen Raten über die auf Seite 2 vereinbarte Vertragsdauer hinaus zu zahlen, bis die Gesamtsumme der noch Seite 2 zu zahlenden Monatsraten vollständig beglichen ist. Die Beantragung einer Beurlaubung für einen Zeitraum von sechs Monaten hat spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Beginn der Beurlaubung in Textform zu erfolgen. Der Studienvertrag kann, während dem Zeitraum einer gewährten Beurlaubung nicht gekündigt werden. Die Beantragung einer Beurlaubung kann per E-Mail an xxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx erfolgen.
Beurlaubung. Während einer von der Patientin gewünschten Beurlaubung sind die vereinbarten Entgelte oder die mit dem Kostenträger vereinbarten Entgelte weiter zu bezahlen, soweit der Kostenträger diese Entgelte nicht übernimmt.
Beurlaubung. Die Beurlaubung eines Patienten ist mit der Notwendigkeit stationärer Behandlung regelmäßig nicht vereinbar. Der Patient kann deshalb nur aus wichtigem Grund beurlaubt werden, wenn dies nach ärztlichem Urteil vertretbar ist. Die Beurteilung kann nur im Rahmen der auch für das Kran- kenhaus verbindlichen Vereinbarungen der Landesverbände der Krankenkassen und der Lan- deskrankenhausgesellschaft nach § 112 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch erfolgen.
Beurlaubung. (1) Beurlaubungen von Patienten sollen grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Ist aus zwingenden Gründen eine Unterbrechung der stationären Behandlung von mehr als einem Tag erforderlich, wird der Patient entlassen und wieder aufgenommen.