Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr bei Beitragsfreistellung oder Kündigung von noch nicht verrentetem Guthaben. Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass im Falle einer (teilweisen oder vollständigen) Bei- tragsfreistellung bzw. im Falle einer (teilweisen oder vollständigen) Kündigung von noch nicht ver- rentetem Guthaben eine Bearbeitungsgebühr er- hoben wird. Die Bearbeitungsgebühr beträgt • 80 Euro bei einer vollständigen Kündi- gung des Vertrages • 40 Euro ab der zweiten Teilentnahme (teilweise Kündigung) je Kalenderjahr • 80 Euro bei einer unbefristeten Beitrags- freistellung Diese Bearbeitungsgebühr erheben wir nur bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres der Versicher- ten Person.