Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr bei Beitragsfreistellung oder Kündigung von noch nicht verrentetem Guthaben Musterklauseln

Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr bei Beitragsfreistellung oder Kündigung von noch nicht verrentetem Guthaben. Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass im Falle einer (teilweisen oder vollständigen) Bei- tragsfreistellung bzw. im Falle einer (teilweisen oder vollständigen) Kündigung von noch nicht ver- rentetem Guthaben eine Bearbeitungsgebühr er- hoben wird. Die Bearbeitungsgebühr beträgt • 80 Euro bei einer vollständigen Kündi- gung des Vertrages • 40 Euro ab der zweiten Teilentnahme (teilweise Kündigung) je Kalenderjahr • 80 Euro bei einer unbefristeten Beitrags- freistellung Diese Bearbeitungsgebühr erheben wir nur bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres der Versicher- ten Person.