Teilweise Kündigung. Die Möglichkeit des Versicherers, den Vertrag im Falle einer Obliegenheitsver- letzung vor Eintritt des Versicherungsfalles (teilweise) zu kündigen, bestimmt sich nach Ziffer V. 2. der Allgemeinen Regelungen, Bedingungen 01/2019.
Teilweise Kündigung. Eine Teilkündigung wird nur durchgeführt, wenn die verbleibende beitragspflichtige Berufsunfähig- keitsrente nicht unter 600 Euro pro Jahr sinkt.
Teilweise Kündigung. Bei einer teilweisen Kündigung reduzieren sich die Garantien (siehe § 2) nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Die teilweise Kündigung ist nur wirksam, – wenn der fortzuzahlende Beitrag, ohne den Beitrag für Zusatzversicherungen, mindestens 240 € im Jahr be- trägt und – bei einem vereinbarten Garantieprozentsatz größer 0 % die neu berechnete garantierte Mindestrente (sie- he § 2 Absatz (1)) einen Betrag von jährlich 300 €, multipliziert mit dem vereinbarten Garantieprozentsatz (siehe § 2 Absatz (2)), nicht unterschreitet und – bei einem vereinbarten Garantieprozentsatz von 0 % ein Rückkaufswert von mindestens 0.000 € vorhanden ist. Bei einer teilweisen Kündigung entnehmen wir den aus- zuzahlenden Betrag dem Vertragsguthaben. Dabei er- folgt die Entnahme aus den Fonds entsprechend der Aufteilung des Fondsguthabens auf die Fonds. Bei einer teilweisen Kündigung gelten die folgenden Re- gelungen nur für den gekündigten Vertragsteil.
Teilweise Kündigung. Sie können Ihren Vertrag auch teilweise kündigen. Allerdings ist dies nur möglich, wenn die herabgesetzte Todesfall- summe, sofern eine solche vereinbart ist, das verbleibende Deckungskapital oder der verbleibende Beitrag nicht unter den Mindestbetrag sinken, der in unseren "Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen" festgelegt ist.
Teilweise Kündigung. Eine Teilkündigung wird nur durchgeführt, wenn die verbleibende prämienpflichtige Rente nicht unter einen Mindestbetrag von jährlich 300 Euro sinkt. Wenn Sie bei Unterschreitung dieser Mindestgrenze Ihre Versicherung beenden wollen, müssen Sie diese also ganz kündigen.
Teilweise Kündigung. Bei einer teilweisen Kündigung werden die Leistungen herab- gesetzt und wir zahlen einen anteiligen Rückkaufswert nach den Ab- sätzen 4 bis 8. Die Beiträge werden nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik reduziert. Sofern Sie eine teilweise Kündi- gung wünschen, werden wir Ihnen den anteiligen Rückkaufswert sowie die Höhe der herabgesetzten Leistungen und Beiträge auf Anfrage mitteilen.
Teilweise Kündigung. Im Falle einer teilweisen Kündigung i.S. der Ziffer 8.1. legt die Emitten- tin das Verfahren zur Bestimmung der zu kündigenden Schuldverschreibungen nach freiem Ermessen unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung fest. Im Fall einer teilwei- sen Rückzahlung von Schuldverschreibungen entspricht der Nennbetrag bei der Zinsberech- nung und Rückzahlung dem dann noch valutierten Nennbetrag.
Teilweise Kündigung. Eine Teilkündigung wird nur durchgeführt, wenn die verbleibende Pflegerente nicht unter 250 Euro pro Monat sinkt.
Teilweise Kündigung. Sie können Ihre Versicherung bis zum Beginn der Altersrente teilweise kündigen. Für eine teilweise Kündigung gilt: Sie können Ihrem Vertrag Kapital entnehmen und den Beitrag herabsetzen. Es gelten hierfür die Regelungen für die Kapitalentnahme vor Rentenbeginn und die Herabsetzung des Beitrags. Nähere Informationen zur Kapitalentnahme vor Rentenbeginn und Herabsetzung des Beitrags finden Sie in „Teil F – Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten“.
Teilweise Kündigung. Sie können Ihren Vertrag auch teilweise kündigen, wenn das verbleibende Vertragsguthaben und der verbleibende Bei- trag nicht unter den jeweiligen Mindestbetrag sinken, der in unseren "Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen - Rentenversicherung mit alternativem Garantiekonzept" festgelegt ist. Bei einer Teilkündigung werden die garantierte Kapitalabfindung und die garantierte Rente unter Berücksichtigung des herabgesetzten Beitrages und der Teilkündigung neu berechnet.