Wie können Sie Zuzahlungen leisten? Musterklauseln

Wie können Sie Zuzahlungen leisten?. Sie können jederzeit Zuzahlungen leisten. Wenn Sie Investo Aktiv mit freier Fondsauswahl abgeschlossen haben und Ihre Zuzahlung vorab in Textform bei uns anmelden, können Sie festle- gen, dass wir den Betrag abweichend von Ihrer aktuellen Anlageentscheidung anlegen. Sie kön- nen jederzeit eine Umstellung auf Investo Aktiv mit freier Fondsauswahl beantragen (siehe Ab- schnitt 26). Das Einstiegsmanagement für die Zuzahlung kön- nen Sie gesondert ein- oder ausschließen. Sollten Sie keine Entscheidung treffen, oder die Zuzah- lung nicht bei uns anmelden, gilt Ihre Entschei- dung vom Vertragsbeginn. Wenn Sie eine Zuzah- lung nicht vorab bei uns anmelden, legen wir den überwiesenen Betrag nach Ihrer aktuellen Anlage- entscheidung an. Wenn wir Ihre Zuzahlung unter Angabe der Versi- cherungsnummer und ggf. Ihre Anmeldung 14 Tage vor Monatsende erhalten, legen wir die Zuzahlung zum nächsten Monatsersten an. An- sonsten legen wir sie zum übernächsten Monats- ersten an. Darüber hinaus gelten die folgenden Bedingungen und Festlegungen: • Sie können bis zum vollendeten 67. Le- bensjahr der Versicherten Person bis zu 1.000.000 Euro insgesamt zuzahlen, • mindestens jedoch 200 Euro pro Zuzah- lung und • höchstens aber 25.000 Euro pro Jahr, wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht in Deutsch- land ist. Für Zuzahlungen vor dem vollendeten 67. Le- bensjahr legen wir die Rechnungsgrundlagen vom Vertragsbeginn zugrunde. Sofern Sie bereits vor dem vollendeten 67. Le- bensjahr eine vollständige Verrentung beantragt haben, legen wir die zum Zuzahlungszeitpunkt gültigen Rechnungsgrundlagen für Neuab- schlüsse zugrunde und verwenden die Zuzahlung zur Erhöhung der laufenden Rentenzahlung (siehe Abschnitt 9.2). Dabei berücksichtigen wir 75 Prozent des Rentenfaktors, der sich aus die- sen Rechnungsgrundlagen ergibt. Zuzahlungen nach dem vollendeten 67. Lebens- jahr sind nur für bestehende teilweise oder voll- ständige Verrentungen möglich und werden zur Erhöhung der laufenden Rentenzahlung verwen- det (siehe Abschnitt 9.2). Hierfür legen wir die zum Zuzahlungszeitpunkt gültigen Rechnungs- grundlagen für Neuabschlüsse zugrunde und be- rücksichtigen 75 Prozent des Rentenfaktors, der sich aus diesen Rechnungsgrundlagen ergibt. Sofern Sie vor dem vollendeten 67. Lebensjahr eine vollständige Verrentung oder nach dem voll- endeten 67. Lebensjahr eine vollständige oder teilweise Verrentung beantragt haben, gilt zusätz- lich folgende Bedingung: Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz innerhalb unseres Geschäftsgeb...
Wie können Sie Zuzahlungen leisten?. (1) Sie können während der Aufschubzeit (das ist die Zeit zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Rentenbeginn) jederzeit Zuzah- lungen in Höhe von mindestens 500 € leisten. Die Zuzahlungen werden Ihrem Vertrag nach Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten (siehe § 19) zum nächs- ten Monatsersten nach Eingang gutgeschrieben. Die Zu- zahlungen dienen zur Erhöhung des Vertragsguthabens. Somit finden dieselben Rechnungsgrundlagen wie auf das übrige Vertragsguthaben Verwendung. Die Verrentung des Vertragsguthabens erfolgt abhängig von der Verrentungsart entsprechend § 1 Abs. 12 bis 14.