Verfahren bei Auflösung des Fonds sowie einer Anteilklasse. Mit dem Übergang des Verfügungsrechts über den Fonds auf die Ver- wahrstelle wird die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen eingestellt und der Fonds abgewickelt. Der Erlös aus der Veräußerung der Vermögenswerte des Fonds ab- züglich der noch durch den Fonds zu tragenden Kosten und der durch die Auflösung verursachten Kosten werden an die Anleger ver- teilt, wobei diese in Höhe ihrer jeweiligen Anteile am Fonds Ansprü- che auf Auszahlung des Liquidationserlöses haben. Bei der Auflösung einer Anteilklasse erhalten die Anleger den Gegen- wert des an dem Auflösungstag letztmalig festgestellten Rücknahme- preises multipliziert mit dem jeweiligen Anteilbestand. Die Gesellschaft erstellt auf den Tag, an dem ihr Verwaltungsrecht erlischt, einen Auflösungsbericht, der den Anforderungen an einen Jahresbericht entspricht. Spätestens drei Monate nach dem Stichtag der Auflösung des Fonds wird der Auflösungsbericht im Bundesanzei- ger und darüber hinaus auf der Internetseite der Gesellschaft (www. xxxxx-xxxxxxx.xx) bekannt gemacht. Während die Verwahrstelle den Fonds abwickelt, erstellt sie jährlich sowie auf den Tag, an dem die Abwicklung beendet ist, einen Bericht, der den Anforderungen an ei- nen Jahresbericht entspricht. Diese Berichte sind ebenfalls spätes- tens drei Monate nach dem Stichtag im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
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