Vergleichbarkeit der angebotenen und ausverhandelten Nutzkilometerpreise Musterklauseln

Vergleichbarkeit der angebotenen und ausverhandelten Nutzkilometerpreise. In der Folge wurden die billigsten Angebotspreise der beiden Ausschreibungen den in den Betreiberverträgen vereinbarten Nutzkilometerpreisen gegenübergestellt. Bei den angegebenen Nutzkilometern pro Tag wurden die bei den Ausschreibungen zu Grun- de gelegten Werte in die Aufstellung aufgenommen, da diese auch die Ausgangsbasis für die Vertragsverhandlungen bildeten. A 896 25,80 21,00 19,35 B 840 27,35 16,75 20.06 C 624 31,30 19,28 22,50 X 000 36,18 17,50 26,02 E 920 24,80 16,00 17,90 F 880 24,90 16,00 17,71 G 288 35,10 30,05* (34,67) 24,64 H 928 24,90 13,50 17,71 K 952 25,30 19,00 19,43 L 632 31,80 26,00 23,71 M 228 35,20 26,00 27,02 gesamt 7724 Die Gegenüberstellung bietet einen Überblick über die größenmäßigen Unterschiede der einzelnen angebotenen bzw. der letztendlich vereinbarten Nutzkilometerpreise. Ein direkter Vergleich der Preise je Linie in den beiden Ausschreibungen und den Verträgen ist auf Grund der verschiedenen Ausgangsparameter nicht möglich. • Vom nicht offenen Verfahren zum offenen Verfahren wurde der Inhalt der Ausschreibung um die Preisposition „Abstellflächen in St.Pölten“ vermindert. * Preis für Gemeinschaftsbetrieb Linie G+L , ansonsten ist der zweite Preis der niedrigste. • Das offene Verfahren wurde vor Abschluss von geführten Aufklärungsgesprächen wider- rufen. Diese Gespräche sollten zur Überprüfung der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dienen, um sicherzustellen, dass der in der Ausschreibung verlangte Leistungsumfang zum angebotenen Preis erbracht werden kann. Inwieweit die Billigst- bieter im offenen Verfahren auch Bestbieter gewesen wären, ist somit nicht nachvollzieh- bar. Grundlegende Unterschiede, die wesentlichen Einfluss auf den Nutzkilometerpreis haben, sind ebenfalls zwischen den beiden Ausschreibungen und den abgeschlossenen Betreiberver- trägen feststellbar. Exemplarisch seien nur 2 Positionen angeführt: • Eine Nutzung der Busse außerhalb des Linienverkehrs wurde in beiden Ausschreibungen gestattet, wobei jedoch nach dem Text der Ausschreibung für jeden in diesem Zusammen- hang gefahrenen Kilometer ein Entgelt von S 7,-- an die NÖVOG zu leisten gewesen wä- re. Gemäß den abgeschlossenen Betreiberverträgen ist für diese Fahrten kein Entgelt zu leisten. • In den Ausschreibungen wurden 3-jährige Verträge, mit möglicher Verlängerung, in Aus- sicht gestellt. Die derzeitigen Verträge wurden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abge- schlossen, wobei eine erstmalige Kündbarkeit nach 5 Jahren vereinbart wurde....

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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