VERHALTEN AN BORD Musterklauseln

VERHALTEN AN BORD. In den Fahrzeugen der Wielandbus AG und oder der Horner Reisen AG darf ohne Einverständnis durch die Wielandbus AG und oder der Horner Reisen AG kein Alkohol konsumiert werden, der persönlich mitgebracht wird. Das Mitführen und oder Konsumieren von Betäubungsmittel ist ebenfalls verboten. Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen verboten. Wenn der Kunde nach den Einschätzungen der Mitarbeiter der Wielandbus AG und oder der Horner Reisen AG durch sein Verhalten das Fahrzeug oder anderer Fahrgäste gefährdet oder aber den Chauffeur oder Begleitpersonal behindert, die Anordnungen der Crew missachtet oder sich in anderer Weise störend verhält, kann ein Weiterbefördern verweigert werden. Für Straftaten, welche in Fahrzeugen der Wielandbus AG und oder der Horner Reisen AG begangen werden, kann der Kunde strafrechtlich belangt werden.
VERHALTEN AN BORD. 12.1. Das Rauchen an Bord ist in bestimmten Bereichen der Kabine gestattet. Das Rauchen in der Galley oder auf der Toilette ist verboten. Den Anweisungen der Flugzeugbesatzung ist Folge zu leisten. 12.2. Der Genuss alkoholischer Getränke ist an Bord gestattet. Auch mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen verzehrt werden. In den Lufträumen einiger Staaten ist der Konsum alkoholischer Getränke offiziell nicht gestattet. Den Anwei­ sungen der Flugzeugbesatzung ist Folge zu leisten. 12.3. Der Fluggast ist verpflichtet sich während Start und Landung auf seinem Sitz zu befinden. Während dieser Flug­ phasen herrscht Anschnallpflicht. Darüber hinaus ist den Anweisungen der Flugzeugbesatzung Folge zu leisten.
VERHALTEN AN BORD. 12.1 Verhält sich der Fluggast an Bord so, dass er das Flugzeug, eine Person oder Eigentum an Bord gefährdet, hindert er die Besatzung an der Durchführung ihrer Pflichten, hält er Anweisungen der Besatzung nicht ein oder verhält er sich in einer Art und Weise, über die sich andere Fluggäste angemessen beschweren, kann CAL von ihr als notwendig erachtete Maßnahmen einschließlich Fesselung des Fluggasts ergreifen, um die Fortsetzung dieses Verhaltens zu verhindern. 12.2 Der Fluggast darf an Bord weder tragbare Radios, Citizen-Band- (CB-) Funkgeräte, Mobiltelefone, tragbare CD-Player, elektronische Spiele oder Geräte mit Sendefunktion einschließlich ferngesteuerter Spielzeuge und Walkie-Talkies verwenden noch darf der Fluggast während der Start- und Landephasen Audio- oder Videorekorder, Audio- oder Videoabspielgeräte, elektronische Unterhaltungsgeräte, Computer und Peripheriegeräte, Taschenrechner, FM-Empfänger, TV-Empfänger oder elektronische Rasierer verwenden. Der Fluggast darf ohne die Genehmigung von CAL keine anderen elektronischen Geräte an Bord verwenden außer Hörgeräte und Herzschrittmacher.
VERHALTEN AN BORD. Der Passagier muss strikt die Borddisziplin einhalten und sich an die geltenden Beförderungsregeln auf See halten, vor allem solche, die sich auf die Sicherheit auf See beziehen. Das Rauchen ist an Bord in allen überdachten Bereichen verboten. Das Bordpersonal ist rechtmäßig befugt, die Einhaltung dieses Verbots zu überwachen und etwaige Verstöße gemäß Gesetz 3 vom 16.1.03 und der entsprechenden Durchführungsverordnung vom 16.12.04 den zuständigen Stellen anzuzeigen. Der Verstoß gegen eine Gesetzesvorschrift, die Bordordnung, Anordnungen oder Regelungen der Sicherheitsbehörden wird in Übereinstimmung mit den einschlägigen Zivil- und Strafgesetzen geahndet. In Übereinstimmung mit den geltenden Antiterror- Verordnungen (ISPS) dürfen Schiffsoffiziere das Gepäck der Passagiere kontrollieren und/oder sie zur Vorlage der Identitätsdokumente auffordern.
VERHALTEN AN BORD