Verlustschwelle Musterklauseln
Verlustschwelle. 4.1 Die Verlustschwelle gilt als verletzt, wenn etwaige Verluste im (Gesamt-)Portfolio die gesetzlich vorgeschriebene Verlustschwelle erreichen. Ein- und Auszahlungen sowie Steuern und Steuererstattungen bleiben dabei unberücksichtigt. Referenzzeitpunkt ist der Beginn des jeweiligen Berichtszeitraums (also das Kalenderquartal).
4.2 Die Verlustschwelle ist je ausgewählter Strategie auch individuell definiert.
4.3 Die Verlustschwellenmitteilung wird darüber hinaus nach gesetzlichen Vorgaben in das digitale Postfach übermittelt.
Verlustschwelle. 4.1. Eine Verlustschwelle gilt als verletzt, wenn Verluste im Gesamtportfolio die prozentuale Verlustschwelle überschreiten. Aus- und Einzahlungen bleiben dabei unberücksichtigt. Refe- renzpunkt ist der letzte dem Kunden zugegangene periodische Bericht oder Sonderbericht.
4.2. Minveo wird den Kunden bei Verletzung der Verlustschwelle unverzüglich über die vereinbarten Kommunikationswege informieren. Diese Verlustschwellenmitteilung kann auch über die depotführende Bank erfolgen
4.3. Die Verlustschwelle beträgt 10 % für alle unter Ziffer 3 aufgeführten Anlagestrategien.
Verlustschwelle. Die Verlustschwelle für die Anlage bei der Triodos Bank beträgt 10% des verwalteten Vermögens. Tritt ein Verlust ein, welcher die genannte Verlustschwelle überschreitet, wird die Triodos Bank die Kund:innen darüber umgehend informieren. Verlust bezeichnet die rechnerischen Verluste, die bezogen auf das jeweilige Portfolio vom Beginn bis zum Ende des Berichtszeitraumes eingetreten wären, ohne Berücksichtigung von Ein- und Auszahlungen sowie Kosten und das Entgelt für die Vermögensverwaltung.
