Anlagerichtlinien. Die Anlagerichtlinien basieren auf den von dem Kunden dem Vermögensverwalter zur Verfügung gestellten Informationen und gemachten Angaben und sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Mit Abschluss dieses Vertrages wird die vereinbarte Anlagerichtlinie wesentlicher Teil dieses Vertrages. Der Vermögensverwalter wird den mit dem Kunden vereinbarten Vermögensteil für den Kunden individuell und entsprechend der vereinbarten Anlagerichtlinie verwalten. Die Anlagerichtlinien binden das Ermessen des Vermögensverwalters. Die Anlagerichtlinien gelten aber nicht als verletzt, wenn sie nur unwesentlich oder nur vorübergehend nicht eingehalten werden. Kommt es infolge von Marktschwankungen, durch Verfügungen des Kunden, durch Übertragung von Vermögenswerten auf das Verrechnungskonto und Depot und/ oder auf sonstige Weise zu erheblichen Abweichungen von den Anlagerichtlinien, wird der Vermögensverwalter geeignete Handlungen nach eigenem Ermessen vornehmen, um die Einhaltung der Anlagerichtlinien in einem angemessenen Zeitraum herzustellen oder wiederherzustellen.
Anlagerichtlinien. 3.1 Die anvertrauten Vermögenswerte sollen nach der durch den Kunden gewählten Anlagestrategie angelegt werden. Die Umsetzung der Anlagestrategie erfolgt gemäß den in einer gesonderten Anlage näher bestimmten Anlagerichtlinien.
Anlagerichtlinien. 1. Die Nutzung von Renditemöglichkeiten an den Kapitalmärkten im Rahmen dieser Vermögensverwaltung erfolgt unter Berücksichtigung der gewählten strategischen Vermögensaufteilung, des damit verbundenen Verlustrisikos und der gewählten Anlagestrategie.
Anlagerichtlinien. 1. Angaben zum Vermögen
Anlagerichtlinien. Der Stiftungsrat hat für die Anlagegruppe folgende Anlagerichtlinien erlassen:
Anlagerichtlinien