Verschmelzungsbericht, Prüfung der Verschmelzung, Prüfungsbericht Musterklauseln

Verschmelzungsbericht, Prüfung der Verschmelzung, Prüfungsbericht. Ein Verschmelzungsbericht ist gem. § 8 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 lit a) UmwG nicht erforderlich; es befinden sich alle Anteile des ÜBERTRAGENDEN RECHTSTRÄGERS in der Hand des ÜBERNEHMENDEN RECHTSTRÄGERS. Deshalb ist auch eine Prüfung der Verschmelzung (§ 9 UmwG) und ein Prüfungsbericht (§ 12 UmwG) gem. § 9 Abs. 2 UmwG bzw. § 12 Abs. 3 UmwG jeweils in Verbindung mit § 8 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 lit a) UmwG nicht er- forderlich.