Versendung der Schecks Musterklauseln

Versendung der Schecks. Wünscht der Besteller die unmittelbare Versendung der Schecks durch die Zentrale der Bank oder ist die Zusendung durch die kontoführende Stelle der Bank erforderlich, weil die Schecks nicht abgeholt werden, so wird die Bank auf Gefahr des Bestellers Schecks im Betrag oder Gegenwert von 5.000 Euro und mehr unter »Einschreiben«, andere Schecks mit gewöhnlichem Brief versenden.
Versendung der Schecks. Die Schecks werden dem Antragsteller oder dem Begünstigten auf Gefahr des Antragstellers in gewöhnlichem Brief zugesandt. Bei Schecks im Betrag oder Gegenwert von 5 000 Euro und mehr erfolgt der Versand unter „Einschreiben“.