Versetzungen/Übernahme neuer Funktionen. Bei Versetzung oder Übernahme neuer Funktionen besteht der Anspruch auf die Normalarbeitszeit (gilt für Mitarbeitende im Bandbreitenmodell) ab Versetzungsdatum. Individuelle Arbeitszeiten sind auf das Versetzungsdatum oder das Datum der Übernahme einer neuen Funktion neu abzusprechen.