Abgabe der vertraglichen Unterlagen a) Den Mitarbeitenden, die diesem GAV unterstellt sind, werden dieser GAV, die Anhänge zu die- sem GAV sowie die im GAV oder dessen Anhängen erwähnten Reglemente vor Inkrafttreten dieses GAV bzw. bei der Anstellung ausgehändigt
Abgabe der vertraglichen Unterlagen a. Den Mitarbeitenden, die diesem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, werden den GAV, den Anhang sowie die im GAV oder dessen Anhang erwähnten Reglemente vor Inkrafttreten bzw. bei der Anstellung, in der dann gültigen Fassung, zur Verfügung gestellt.
b. Die Mitarbeitenden, die neu in die Swissport eintreten und diesem GAV unterstellt sind, haben den Erhalt und das Einverständnis zu diesem GAV unterschriftlich zu bestätigen.