Vertragsdauer, Vertragserneuerung, Publikation von Vertragsänderungen Musterklauseln

Vertragsdauer, Vertragserneuerung, Publikation von Vertragsänderungen. 19.1 Der vorliegende GAV tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Er wird bis zum 31. De- zember 2016 fest vereinbart und ersetzt den GAV für das Schlosser-, Metallbau-, Land- technik-, Schmiede- und Stahlbaugewerbe Baselland vom 1. Januar 2001. Er kann von jeder Vertragspartei mit eingeschriebenem Brief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Monaten erstmals auf den 31. Dezember 2016 gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung durch eine der Vertragsparteien, so läuft der GAV jeweils ein Jahr weiter.