Vertragsrelevante Mitteilungen / E-Mail Adresse. 2.2.1 Der Abonnent hat eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail Adresse und Telefonnummer) neben UPC zusätzlich auch Sky unverzüglich mit- zuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung hat der Abonnent neben UPC auch Sky hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert eine ent- sprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. 2.2.2 Falls der Abonnent Sky nicht über Änderungen der Anschrift informiert, dann gelten Mitteilungen auch dann, wenn sie dem Abonnenten tatsächlich nicht zugegangen sind, als zugegangen, wenn Sky diese Mitteilungen an die vom Abonnenten zuletzt bekannt gegebene Anschrift übermittelt hat. In diesem Fall gilt die Zustellung an eine xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx gelegene Adresse am 3. Werktag ab Versanddatum als bewirkt. 2.2.3 Sofern der Abonnent bei Vertragsabschluss eine E-Mail Adresse angegeben hat, ist Sky berechtigt, dem Abonnenten vertragsrelevante Mitteilungen wahlwei- se auch an die vom Abonnenten bekanntgegebene E-Mail Adresse zu senden. 2.2.4 Der Abonnent ist verpflichtet, die von ihm zum Empfang vertragsrelevanter Mitteilungen angegebene E-Mail Adresse in einem solchen Zustand zu halten, dass E-Mails auch abgerufen werden können. Sky empfiehlt dem Abonnenten, den E-Mail Account regelmäßig, zumindest aber einmal pro Woche, abzurufen, um einer Versäumnis in Bezug auf Zahlungs- und Reaktionsfristen vorzubeugen.
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Vertragsrelevante Mitteilungen / E-Mail Adresse. 2.2.1 Der Abonnent hat eine Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail Adresse und TelefonnummerTelefon- nummer) des Abonnenten ist neben UPC zusätzlich auch Sky unverzüglich mit- zuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung hat der Abonnent neben UPC auch Sky hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert eine ent- sprechende entspre- chende Einzugsermächtigung zu erteilen.
2.2.2 Falls der Abonnent Sky nicht über Änderungen der Anschrift informiert, dann gelten Mitteilungen auch dann, wenn sie dem Abonnenten tatsächlich nicht zugegangen zu- gegangen sind, als zugegangen, wenn Sky diese Mitteilungen an die vom Abonnenten Abon- nenten zuletzt bekannt gegebene Anschrift übermittelt hat. In diesem Fall gilt die Zustellung an eine xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx gelegene Adresse am 3. Werktag ab Versanddatum als bewirkt.
2.2.3 Sofern der Abonnent bei Vertragsabschluss eine E-Mail Adresse angegeben hat, ist Sky berechtigt, dem Abonnenten vertragsrelevante Mitteilungen wahlwei- se auch an die vom Abonnenten bekanntgegebene E-Mail Adresse zu senden.
2.2.4 Der Abonnent ist verpflichtet, die von ihm zum Empfang vertragsrelevanter Mitteilungen angegebene E-Mail Adresse in einem solchen Zustand zu halten, dass E-Mails auch abgerufen werden können. Sky empfiehlt dem Abonnenten, den E-Mail Account regelmäßig, zumindest aber einmal pro Woche, abzurufen, um einer Versäumnis in Bezug auf Zahlungs- und Reaktionsfristen vorzubeugen.,
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Vertragsrelevante Mitteilungen / E-Mail Adresse. 2.2.1 Der Abonnent hat eine 3.3.1 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail Adresse und TelefonnummerTele- fonnummer) neben UPC zusätzlich auch des Abonnenten ist Sky und Mediasat unverzüglich mit- zuteilenmitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung hat der Abonnent neben UPC auch Sky und Mediasat hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Mediasat unaufgefordert eine ent- sprechende entspre- chende Einzugsermächtigung zu erteilen.
2.2.2 3.3.2 Falls der Abonnent Sky und Mediasat nicht über Änderungen der Anschrift informiert, dann gelten Mitteilungen auch dann, wenn sie dem Abonnenten tatsächlich tat- sächlich nicht zugegangen sind, als zugegangen, wenn Sky diese Mitteilungen an die vom Abonnenten zuletzt bekannt gegebene Anschrift übermittelt hat. In diesem die- sem Fall gilt die Zustellung an eine xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx innerhalb von Südtirol gelegene Adresse am 3. Werktag ab Versanddatum als bewirkt.
2.2.3 3.3.3 Sofern der Abonnent bei Vertragsabschluss eine E-Mail Adresse angegeben angege- ben hat, ist sind Sky und Mediasat berechtigt, dem Abonnenten vertragsrelevante Mitteilungen wahlwei- se wahlweise auch an die vom Abonnenten bekanntgegebene E-Mail Adresse zu senden.
2.2.4 3.3.4 Der Abonnent ist verpflichtet, die von ihm zum Empfang vertragsrelevanter vertragsrele- vanter Mitteilungen angegebene E-Mail Adresse in einem solchen Zustand zu halten, dass E-Mails auch abgerufen werden können. Sky empfiehlt dem AbonnentenAbon- nenten, den E-Mail Account regelmäßig, zumindest aber einmal pro Woche, abzurufen, um einer Versäumnis in Bezug auf Zahlungs- und Reaktionsfristen vorzubeugen.
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Vertragsrelevante Mitteilungen / E-Mail Adresse. 2.2.1 Der Abonnent hat eine Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden anzu- gebenden Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail Adresse und Telefonnummer) des Abonnenten ist neben UPC zusätzlich auch Sky unverzüglich mit- zuteilenmitzuteilen. Bei Änderung Ände- rung der Bankverbindung hat der Abonnent neben UPC auch Sky hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert eine ent- sprechende entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen.
2.2.2 Falls der Abonnent Sky nicht über Änderungen der Anschrift informiert, dann gelten Mitteilungen auch dann, wenn sie dem Abonnenten tatsächlich nicht zugegangen sind, als zugegangen, wenn Sky diese Mitteilungen an die vom Abonnenten zuletzt bekannt gegebene Anschrift übermittelt hat. In diesem Fall gilt die Zustellung an eine xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx gelegene Adresse am 3. Werktag ab Versanddatum als bewirkt.
2.2.3 Sofern der Abonnent bei Vertragsabschluss eine E-Mail Adresse angegeben hat, ist Sky berechtigt, dem Abonnenten vertragsrelevante Mitteilungen wahlwei- se wahlweise auch an die vom Abonnenten bekanntgegebene E-Mail Adresse zu senden.
2.2.4 Der Abonnent ist verpflichtet, die von ihm zum Empfang vertragsrelevanter Mitteilungen Mittei- lungen angegebene E-Mail Adresse in einem solchen Zustand zu halten, dass E-Mails auch abgerufen werden können. Sky empfiehlt dem Abonnenten, den E-Mail Account regelmäßig, zumindest aber einmal pro Woche, abzurufen, um einer Versäumnis in Bezug auf Zahlungs- und Reaktionsfristen vorzubeugen.
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