Verbindlichkeit des Vertrages Musterklauseln

Verbindlichkeit des Vertrages. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Verbindlichkeit des Vertrages. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Verbindlichkeit des Vertrages. (1.) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Verbindlichkeit des Vertrages. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nicht wirksam sein sollten, sollen die Bedingungen möglichst so ausgelegt werden, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Jedenfalls soll die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt werden.
Verbindlichkeit des Vertrages. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirk- samkeit einzelner Bedingungen in seinen übri- gen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise un- wirksam sein, so werden sich die Vertrags- partner unverzüglich bemühen, den mit der un- wirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.
Verbindlichkeit des Vertrages. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt.
Verbindlichkeit des Vertrages. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Falle gilt eine dem angestrebten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Ersatzregelung. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Verbindlichkeit des Vertrages. 1. Das Vertragsverhältnis zwischen apilion und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) vom 11.04.1980) ist ausgeschlossen.
Verbindlichkeit des Vertrages. Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie die Rechtswirksamkeit des Vertrages selbst nicht berührt.
Verbindlichkeit des Vertrages. 1. Lieferbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.