Vertragstreue Musterklauseln

Vertragstreue. All diese oben so wichtig genannten Grundbedingungen eines gelungenen Vertrages, die Gerechtigkeit, die Gleichheit und die Freiheit wären allesamt nutzlos, würde es keine Regeln geben, die den ausgemachten Vertrag dann auch noch stützen und dessen Erfolg garantieren würden. Die Vertragstreue setzt sich aus zwei Teilen zusammen, nämlich aus der Treue und der Paarformel Treu und Glauben; also aus der fides und der bona fides. Als Treue versteht man >>die Bindung an das Wort sowie ein Erfüllungsgebot288. Treu und Glauben drückt aus, dass übernommene Versprechen gehalten und auch nach diesen Versprechen genau erfüllt werden müssen, das heißt in der Art und Weise die Leistung erfolgt, in der sie vorgesehen ist289<<290. Das alte kanonische Recht, das auch noch von einem ganz >>formlosen einseitigen Versprechen als Obligationsbegründungsakt ausgeht, begründet die Bindungswirkung des 287 XXXXXXXXXXX, Xxxxx-Xxxxxxxx; „Recht, Staat, Freiheit“; Seite 48. 288 Xxxxxxxxx Xxxxx bringt die Treue so zum Ausdruck: >>Die Treue nennt man die Beständigkeit des Willens, welche man dem erklärt für den man was geben oder tun will. Die Treue setzt voraus, dass man die Wahrheit rede, oder wenn man die Unwahrheit geredet hat, diese doch in Wahrheit verwandelt<< (Vergleiche: XXXXX, Xxxxxxxxx zitiert nach: XXXXXX, Xxxx-Xxxxxxxx; „Die Vertragstreue“; Seite 39.). 289 Das heißt in erster Linie in der Art der Naturalerfüllungspflicht. Dazu wieder Xxxxx: >>Jemand versichere seine Treue und Glauben, wenn er bekräftigt, dass er mit Sicherheit leisten werde, was er sagte, dass er leisten wolle; folglich dem anderen sagt, er könne sich darauf gewiss verlassen, dass er seinen gegenwärtigen Willen nicht ändern werde<< (Vergleiche: XXXXX, Xxxxxxxxx zitiert nach: XXXXXX, Xxxx-Xxxxxxxx; „Die Vertragstreue“; Seite 39.). 290 Vergleiche: XXXXXX, Xxxx-Xxxxxxxx; „Die Vertragstreue“; Seite 39. Versprochenen der Pflicht zur Wahrhaftigkeit, Aufrichtigkeit, Ehrbarkeit und Versprechenstreue<<291. Das Natur- und Vernunftrecht hingegen, das den Vertrag als ein Mittel ansieht, >>das den Menschen die Möglichkeit eröffnet, ihre Bedürfnisse zu befriedigen und sich untereinander mit lebenswichtigen Gütern zu versorgen<<292, verwendet bereits den heute noch vorrangigen wichtigen >>Grundsatz „pacta sunt servand“, den Grotius293 als eine der heiligsten Maximen des Naturrechts prägte<<294. Dadurch entstand ein Wechsel der Bindungswirkung, sowie auch der Verpflichtungswirkung die zuerst noch aus >>Glaubenspflichten und ...
Vertragstreue. Die Partnerbetriebe der Regionalwert Niederösterreich - Wien AG binden sich mit dem jeweiligen Vertrag bewusst an die Kriterien und an den Kodex. Sie sehen im Wertschöpfungsraum der Regionalwert Niederösterreich - Wien AG eine reale Chance für die Zukunft des Unternehmens. Dieses Dokument ist Bestandteil jedes Partnerschaftsvertrags zwischen den Betrieben und der Regionalwert Niederösterreich - Wien AG.
Vertragstreue. Es gilt der (lateinische) Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda;Verträge sind einzuhalten. Entsprechend ist die jeweilige Vertragsleistung zu xxxxxxxxx.Xx Falle der Akzeptanz durch den Herausgeber gilt jegliche Kontroverse als erledigt;hierdurch ist jegliche öffentliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen.Die Anwendung,Initiierung oder Ankündigung unlauterer Mittel zur Abwendung seiner vertragsgemäßen Leistung(en) gilt unter den Vertragsparteien als ausgeschlossen und untersagt.Hierunter fallen auch sogenannte Strafanzeigen gegen den Herausgeber und seine Beschäftigten auf Grund des Erstellens und Zustellens von Rechnungen,Mahnungen oder sonstigen kommerziellen Papieren im Rahmen eines Vertrages zwischen den Parteien.
Vertragstreue. Die Aktionäre verpflichten sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die Bestimmungen, die dieser Aktionärsbindungsvertrag beinhaltet, in der Gesellschaft und innerhalb ihrer eigenen Körperschaft durchgesetzt und ausgeführt werden können.
Vertragstreue. Geschlossene Verträge können angefochten werden, so dass gegen die Gesellschaft bis jetzt nicht gekannte Rechtsansprüche geltend gemacht werden könnten. Durch den Stromliefervertrag zur EEG-Direktvermarktung mit RWE Energiedienst-leistungen GmbH hat die Gesellschaft die Chancen auf höhere Umsatzerlöse. Die Rahmenbedingungen für die Erlöse werden sich in 2014 nach dem EEG 2012 ergeben.
Vertragstreue. Übersteigen die Ansprüche voraussichtlich den Selbstbehalt, ist der Versicherte verpflichtet, direkte Verhandlungen mit dem Geschädigten oder dessen Vertreter über Ersatzansprüche, jede Anerkennung einer Forderung, den Abschluss eines Vergleichs und die Leistung von Entschädigungen zu unterlassen, so- fern nicht die AXA hierzu ihre Zustimmung gibt. Über- dies hat der Versicherte der AXA unaufgefordert jede weitere Auskunft über den Fall und die vom Geschä- digten unternommenen Schritte zu erteilen, ihr sämt- liche die Angelegenheit betreffenden Beweisgegen- stände und Schriftstücke (dazu gehören vor allem auch gerichtliche Dokumente wie Vorladungen, Rechtsschriften, Urteile usw.) ungesäumt auszuhändi- gen und sie auch anderweitig bei der Behandlung des Schadens nach Möglichkeit zu unterstützen.
Vertragstreue. Es obliegt der Verantwortung jedes Lieferanten, sicherzustellen, dass sich seine Vertreter an diesen Kodex halten und den Unternehmenskontakt bzw. ein Mitglied der Unternehmensleitung informieren, wenn eine Situation entsteht, die dazu führt, dass der Lieferant oder ein Beauftragter gegen den Kodex verstößt. Von jedem Lieferanten wird erwartet, die Einhaltung dieses Kodex selbst zu überwachen. Auf Verlangen des Unternehmens und vorbehaltlich der geltenden Gesetze gestattet der Lieferant dem Unternehmen und seinen Bevollmächtigten, während der üblichen Geschäftszeiten die Bücher und Aufzeichnungen des Lieferanten zu überprüfen, um die Einhaltung dieses Kodex durch den Lieferanten zu bewerten. Zusätzlich zu anderen Rechten des Unternehmens gemäß dieser schriftlichen Vereinbarung mit dem Lieferanten oder geltendem Gesetz kann das Unternehmen die umgehende Entfernung eines Vertreters verlangen, der sich unrechtmäßig verhält oder gegen diesen Kodex oder eine andere, einschlägige Unternehmensrichtlinie verstößt. Das Unternehmen duldet keine Verstöße gegen oder Umgehung der Gesetze der USA oder des Auslands durch einen Lieferanten oder seine Vertreter. Das Unternehmen duldet auch keinerlei Missachtung oder Umgehung von Unternehmensrichtlinien noch unethisches Verhalten in Verbindung mit seinem Geschäft. Das Unternehmen kündigt Geschäftsbeziehungen zu jedem Lieferanten, der gegen diesen Kodex verstößt oder sich nicht an damit zusammenhängenden Ermittlungen beteiligt. Der Lieferant stimmt zu, dass seine Vertreter sich vollständig an die Unternehmensrichtlinien, Praktiken und Regeln einschließlich dieses Kodex halten. Der Lieferant ist für die Handlungen seiner Vertreter verantwortlich. Außerdem sind die Vertreter des Lieferanten u.U. verpflichtet, auf Bitte des Unternehmens eine Bestätigung zu unterzeichnen, in der der Vertreter des Lieferanten die Bedingungen dieses Kodex anerkennt.
Vertragstreue. Die Vertragsparteien (SFF und mpv) sind verpflichtet, für die Einhaltung dieses GAV zu sorgen; zu diesem Zweck haben die Vertragsparteien auf die Mitglieder einzuwirken und nötigenfalls die statutarischen und gesetzlichen Mittel einzusetzen.

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  • Vertragsende Der Vertrag endet mit dem Ablaufdatum, sofern fristgerecht gekündigt wurde. Bei Neuregelungen des Vertrages und fristgerechter Kündigung durch den Versicherungsnehmer gemäss Art. 10, Abs. 3 endet der Vertrag per Ende des Versicherungsjahres. Bei Gefahrsveränderung und nachfolgender Kündigung durch xxxxx.xxxxxx innert 14 Tagen endet der Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Eintreffen der Rücktrittserklärung beim Versicherungsnehmer (oder beim neuen Halter). Bei Kündigung durch xxxxx.xxxxxx infolge verletzter Anzeigepflicht gemäss Art. 4 und 5 dieser Bestimmungen endet der Vertrag mit Eintreffen der Kündigung beim Versicherungsnehmer. Bei Kündigung im ersatzpflichtigen Schadenfall durch xxxxx.xxxxxx endet der Vertrag 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungs- nehmer. Die Kündigung hat spätestens mit Auszahlung der Versiche- rungsleistungen zu erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer im gedeckten Schadenfall spätestens 14 Tage nach Kenntnisnahme der Auszahlung, so erlischt der Vertrag 14 Tage nachdem die Kündigung xxxxx.xxxxxx mitgeteilt wurde. Wechselt für das versicherte Motorrad der Halter (Halterwechsel) und wird ein neuer Versicherungsnachweis einer anderen Versicherungs- gesellschaft aktiviert, so erlischt der Vertrag per Änderungsdatum des Strassenverkehrsamtes. Bei Aktivierung eines neuen Versicherungsnachweises einer anderen Versicherungsgesellschaft bei Motorradwechsel, Wiederinkraftsetzung nach Kontrollschildabgabe von mindestens 14 Tagen, Wechselschild- eröffnung oder Kantonswechsel erlischt der Vertrag per Änderungsda- tum des Strassenverkehrsamtes. Verlegt der Halter seinen Wohnsitz ins Ausland (ausgenommen das Fürsten- tum Liechtenstein), erlischt der Vertrag per Hinterlegung des schweize- rischen Kontrollschildes, spätestens jedoch mit dem Ablauf des Versi- cherungsjahres.

  • Vertragsinhalt Die Vodafone GmbH, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Platz 1, 40549 Düsseldorf („Vodafone“) erbringt Dienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragsparteien Im Rubrum des Grundstückskaufvertrages sind zunächst die Vertragsparteien präzise zu bezeichnen. Sind Gesellschaften Vertragsparteien, sind diese mit ihrer Firma bzw. ihrem Namen, dem Sitz, der Geschäftsanschrift und den Handelsregisterangaben (soweit vorhanden) in die Urkunde aufzunehmen. Darüber hinausgehend sollten stets, insbesondere aber bei der Beteiligung von Gesellschaften, die genauen Vertretungsverhältnisse in der Urkunde in einer Weise aufgenommen und nachgewiesen werden, die einerseits gegenüber dem Grundbuchamt, andererseits aber auch zu späteren Zeitpunkten gegenüber der anderen Vertragspartei oder auch gegenüber Dritten den Nachweis der ordnungsgemäßen Vertretung der Vertragsparteien bei der Beurkundung er- möglicht. Ist an dem Vertrag eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt, so ist diese nach der jüngsten Rechtsprechung selbst rechtsfähig1 und damit als solche Partei des Grundstückskaufvertrages. Ferner hat der BGH jüngst die formelle Grundbuchfähigkeit der GbR bestätigt.2 Die GbR kann künftig unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen werden. Die Bezeichnung der ein- zelnen Gesellschafter ist dagegen nicht mehr erforderlich, sondern dient ledig- lich der Identifizierung bei fehlendem Namen oder der Unterscheidung der 228 229 1 Vgl. BGH v. 29.1.2001 – II ZR 331/00, BGHZ 14ł, 341 ff. 2 BGH v. 4.12.2008 – V ZB 74/08, WM 2009, 171 ff. GbR von anderen Gesellschaften mit gleichem Namen. Ob bei Änderungen im Gesellschafterbestand oder bei Umbenennung der Gesellschaft eine Grundbuchberichtung oder lediglich eine Richtigstellung erforderlich ist, ist umstritten (siehe dazu auch Rz. 50).1 Auch künftig sollte bei der Vertrags- gestaltung aber sorgfältig darauf geachtet werden, dass in dem Grundstücks- kaufvertrag die Gesellschaft mit ihrem aktuellen Namen bezeichnet wird und ggf. zur Klarstellung sämtliche GbR-Gesellschafter namentlich genannt wer- den. Darüber hinausgehend sollte festgestellt werden, ob die aktuelle Bezeich- nung der Gesellschaft noch mit dem eingetragenen Namen identisch ist. Soll- te dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, noch vor der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages oder im Zusammenhang damit Kontakt mit dem Grundbuchamt aufzunehmen, um entweder durch einen von Amts wegen durchzuführenden Berichtigungsvermerk oder einen Grundbuchberichtigungs- antrag eine Aktualisierung/Richtigstellung der Bezeichnung zu erlangen. Siehe dazu auch Rz. 50.

  • Vertragsdauer Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.

  • Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch.

  • Vertragslaufzeit Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Kalenderhalbjahr kündbar.

  • Vertrag Zusammenfassend für Einspeisevertrag, Ausspeisevertrag, Bilanzkreisvertrag.

  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.