Vertragstreue Musterklauseln

Vertragstreue. Die Vertragstreue selbst besteht aus drei Elementen, aus >>(1.) der Vertragsbindung, (2.) der Grundsatz der Naturalerfüllung, (3.) die Leistungstreue<<377. Die Vertragsbindung erweist sich dabei als eine >>ethische Bindung an das Versprechen<<378 die aber noch weiter geht als eine >>von der Rechtsordnung ausgesprochene Verpflichtung beider Partner, zum gegebenen Wort zu stehen und es nicht einseitig zurückzunehmen<<379. Der Grundsatz der Naturalerfüllung bestimmt, dass die Leistung so erbracht werden muss, wie sie vereinbart wurde. Bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarung droht die Naturalrestitution380. 374 Siehe oben (Punkt 2)c)v)(2)(d) – Vertragstreue). 375 Wichtig ist die Vertragstreue deswegen, weil durch diese der Vertragsabschluss erst Sinn macht. Xxxx es keine Vertragstreue (und andere bereits kennen gelernte Regeln) so wäre der Vertragsabschluss nichts wert, da ja keiner an dessen Ausführung glauben würde. 376 XXXXXXXX, Xxxxxxxx; „Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrags“; Seite 24f. Das ist auch der Punkt, der von den Befürwortern eines Apriorismus hergenommen wird (Beispiel Xxxxx – siehe oben Punkt 2)c)v)(2)(d)i – Vertragsfreiheit versus Vertragstreue) Es gilt aber dabei zu beachten, dass es am Ende egal ist, ob ich bei einem tatsächlichen Vertrag, der auf korrekte Weise zustande gekommen ist, den ich bewusst geschlossen habe, auch verspreche diesen einzuhalten oder nicht. Das Versprechen spielt hierbei keine wirkliche Rolle mehr. 377 XXXXXX, Xxxx-Xxxxxxxx; „Die Vertragstreue“; Seite 40. 378 XXXXXXXXX, Xxxxx zitiert nach: XXXXXX, Xxxx-Xxxxxxxx; „Die Vertragstreue“; Seite 41. 379 XXXXXXXXXXX, Xxxxx zitiert nach: XXXXXX, Xxxx-Xxxxxxxx; „Die Vertragstreue“; Seite 41. 380 Vergleiche dazu zum Beispiel das ABGB (Allgemeines-Bürgerliches-Gesetz-Buch) §1323: >>Um den Ersatz eines verursachten Schadens zu leisten, muss alles in den vorigen Stand zurückversetzt, oder, wenn dieses nicht tunlich ist, der Schätzungswert vergütet werden. Betrifft der Ersatz nur den erlittenen Schaden, so wird er eigentlich eine Schadloshaltung; wofern er sich aber auch auf den entgangenen Gewinn, und die Tilgung der verursachten Beleidigung erstreckt, volle Genugtuung genannt<<. Die Leistungstreue bestimmt eine vertragliche Nebenpflicht, die besagt, dass man sich leistungstreu zu verhalten hat, >>also alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte, und alles Notwendige zu tun, um die Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtung ...
Vertragstreue. Geschlossene Verträge können angefochten werden, so dass gegen die Gesellschaft bis jetzt nicht gekannte Rechtsansprüche geltend gemacht werden könnten. Durch den Stromliefervertrag zur EEG-Direktvermarktung mit RWE Energiedienst-leistungen GmbH hat die Gesellschaft die Chancen auf höhere Umsatzerlöse. Die Rahmenbedingungen für die Erlöse werden sich in 2014 nach dem EEG 2012 ergeben.
Vertragstreue. Die Partnerbetriebe der Regionalwert Niederösterreich - Wien AG binden sich mit dem jeweiligen Vertrag bewusst an die Kriterien und an den Kodex. Sie sehen im Wertschöpfungsraum der Regionalwert Niederösterreich - Wien AG eine reale Chance für die Zukunft des Unternehmens. Dieses Dokument ist Bestandteil jedes Partnerschaftsvertrags zwischen den Betrieben und der Regionalwert Niederösterreich - Wien AG.
Vertragstreue. Übersteigen die Ansprüche voraussichtlich den Selbstbehalt, ist der Versicherte verpflichtet, direkte Verhandlungen mit dem Geschädigten oder dessen Vertreter über Ersatzansprüche, jede Anerkennung einer Forderung, den Abschluss eines Vergleichs und die Leistung von Entschädigungen zu unterlassen, so- fern nicht die AXA hierzu ihre Zustimmung gibt. Über- dies hat der Versicherte der AXA unaufgefordert jede weitere Auskunft über den Fall und die vom Geschä- digten unternommenen Schritte zu erteilen, ihr sämt- liche die Angelegenheit betreffenden Beweisgegen- stände und Schriftstücke (dazu gehören vor allem auch gerichtliche Dokumente wie Vorladungen, Rechtsschriften, Urteile usw.) ungesäumt auszuhändi- gen und sie auch anderweitig bei der Behandlung des Schadens nach Möglichkeit zu unterstützen.
Vertragstreue. Es gilt der (lateinische) Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda;Verträge sind einzuhalten. Entsprechend ist die jeweilige Vertragsleistung zu xxxxxxxxx.Xx Falle der Akzeptanz durch den Herausgeber gilt jegliche Kontroverse als erledigt;hierdurch ist jegliche öffentliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen.Die Anwendung,Initiierung oder Ankündigung unlauterer Mittel zur Abwendung seiner vertragsgemäßen Leistung(en) gilt unter den Vertragsparteien als ausgeschlossen und untersagt.Hierunter fallen auch sogenannte Strafanzeigen gegen den Herausgeber und seine Beschäftigten auf Grund des Erstellens und Zustellens von Rechnungen,Mahnungen oder sonstigen kommerziellen Papieren im Rahmen eines Vertrages zwischen den Parteien.
Vertragstreue. Die Vertragsparteien (SFF und mpv) sind verpflichtet, für die Einhaltung dieses GAV zu sorgen; zu diesem Zweck haben die Vertragsparteien auf die Mitglieder einzuwirken und nötigenfalls die statutarischen und gesetzlichen Mittel einzusetzen.
Vertragstreue. 5 Die Aktionäre verpflichten sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die Bestimmungen, die dieser Aktionärsbindungsvertrag beinhaltet, in der Gesellschaft und innerhalb ihrer eigenen Körperschaft durchgesetzt und ausgeführt werden können.
Vertragstreue. Es obliegt der Verantwortung jedes Lieferanten, sicherzustellen, dass sich seine Vertreter an diesen Kodex halten und den Unternehmenskontakt bzw. ein Mitglied der Unternehmensleitung informieren, wenn eine Situation entsteht, die dazu führt, dass der Lieferant oder ein Beauftragter gegen den Kodex verstößt. Von jedem Lieferanten wird erwartet, die Einhaltung dieses Kodex selbst zu überwachen. Auf Verlangen des Unternehmens und vorbehaltlich der geltenden Gesetze gestattet der Lieferant dem Unternehmen und seinen Bevollmächtigten, während der üblichen Geschäftszeiten die Bücher und Aufzeichnungen des Lieferanten zu überprüfen, um die Einhaltung dieses Kodex durch den Lieferanten zu bewerten. Zusätzlich zu anderen Rechten des Unternehmens gemäß dieser schriftlichen Vereinbarung mit dem Lieferanten oder geltendem Gesetz kann das Unternehmen die umgehende Entfernung eines Vertreters verlangen, der sich unrechtmäßig verhält oder gegen diesen Kodex oder eine andere, einschlägige Unternehmensrichtlinie verstößt. Das Unternehmen duldet keine Verstöße gegen oder Umgehung der Gesetze der USA oder des Auslands durch einen Lieferanten oder seine Vertreter. Das Unternehmen duldet auch keinerlei Missachtung oder Umgehung von Unternehmensrichtlinien noch unethisches Verhalten in Verbindung mit seinem Geschäft. Das Unternehmen kündigt Geschäftsbeziehungen zu jedem Lieferanten, der gegen diesen Kodex verstößt oder sich nicht an damit zusammenhängenden Ermittlungen beteiligt. Der Lieferant stimmt zu, dass seine Vertreter sich vollständig an die Unternehmensrichtlinien, Praktiken und Regeln einschließlich dieses Kodex halten. Der Lieferant ist für die Handlungen seiner Vertreter verantwortlich. Außerdem sind die Vertreter des Lieferanten u.U. verpflichtet, auf Bitte des Unternehmens eine Bestätigung zu unterzeichnen, in der der Vertreter des Lieferanten die Bedingungen dieses Kodex anerkennt.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.